Reality Check - gerechtfertigte Aufregung oder normale Situation als Lehrerin mit Kindern?

  • Hallo zusammen, ich bin etwas ratlos und freue mich auf ein wenig Austausch...


    Grobe Situation: Meine Frau ist verbeamtete Lehrerin in NRW und sie macht ihren Job wirklich mit Elan und großer Lust und ihre SchülerInnen mögen sie. Aber sie wird zunehmend gefrustet und ich frage mich zunehmend, wieso ich dauernd freinehmen muss dafür, dass meine Frau in ihrer unbezahlten Teilzeit schulischen Präsenzpflichten nachkommen soll (klar, Konferenzen und Elternsprechtage gehören zu ihrem Job und den Nachmittag habe ich durch eigene Teilzeit aufgefangen).

    • Kein Sonderurlaub für Einschulung eigenes Kindes, daher Minusstunden dafür bekommen
      • aber es gibt Sonderurlaub für Erstkommunion auf dem Schulfest-Samstag
      • für Kita-Schließungen ebenfalls Minusstunden
    • Keine Möglichkeit, die Minusstunden abzuarbeiten durch


      • Konferenzen, Klassenteam, Elternsprechtag (den Teil verstehe ich ja)
      • Zusatzaufwände durch Klassenleitung (verstehe ich auch)
      • Fortbildungen an unterrichtsfreiem (Teilzeit) Tag
      • Ausflüge mit der Klasse an unterrichtsfreiem Tag
      • verpflichtende Teilnahme an Schulfest auf einem Samstag (weil Ausgleichstag; aber dieser liegt leider auf unterrichtsfreiem Tag)
      • verpflichtende Teilnahme an Schuljubiläum an unterrichtsfreiem Tag
      • Klassenfahrt - natürlich wird auch eine mehrtägige Klassenfahrt nicht gegengerechnet

    Dazu kommt, dass ich eigentlich alle spontanen Kita-Ausfälle der Kinder übernehme und die meisten Kita-Ausfälle auf einen Freitag fallen und dieser bewusst für sie unterrichtsfrei ist. Ergo glaube ich, dass sie vergleichsweise wenig kindkrank-Tage nimmt.


    Mein Highlight ist einfach dieses Schulfest; what the fuck: Wieso sollen alle Lehrkräfte, die an dem schulfreien Ausgleichstag einfach den Samstag mehr arbeiten? So stumpf kann man den "es soll möglichst wenig Unterricht ausfallen"-Joker doch nicht auf den Schultern einiger Lehrkräfte ausspielen?

    Aber zum Highlight wird es ja erst dadurch, dass die Lehrkräfte, deren Kinder an dem Schulfest-Samstag Erstkommunion ihrer Kinder haben sowohl den Samstag frei haben als auch den Ausgleichstag.



    Kommt mir das alles nur extrem Failien-unverträglich vor; [...nicht legale Lösung entfernt, kl. gr. frosch, Moderator] Oder dreht die Schulleitung da etwas frei und wäre durchaus in der Lage, ein Auge zuzudrücken und wertzuschätzen, dass bspw. freiwillige Dinge wie eine Klassenfahrt für die SuS durchgeführt wird?



    Schönen Gruß in die Runde :gruss:

  • Auch wenn der Beitrag aufgrund mutmaßlich fehlender Schreibberechtigung nicht lange hier sein dürfte: Macht euch bitte einfach klar, dass der Beruf als Lehrkraft weit mehr umfasst als die eigentliche Unterrichtstätigkeit. Dazu gehören auch ganz explizit die von dir benannten außerunterrichtlichen Tätigkeiten.


    Und nein, das hier wäre rechtswidrig:


    muss meine Frau einfach lernen, einzelne blau-mach-Tage einzustreuen, um Dinge zu covern?

  • Beitrag von Moebius ()

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    <Mod-Modus>

    Auch wenn der Beitrag aufgrund mutmaßlich fehlender Schreibberechtigung nicht lange hier sein dürfte:

    Ich habe zumindest mal den User mangels Schreibberechtigung gesperrt.


    kl. gr. frosch, Moderator

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    Den Grund für die oben genannten Pflichten findest Du hier:

    BASS 2024/2025 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)


    Die Argumentation mit "unbezahlten Präsenzpflichten an unterrichtsfreien Tagen" ist damit vom Tisch.


    Und ja, es soll bzw. darf so wenig Unterricht wie möglich ausfallen - dies zu gewährleisten ist unter anderem meine Aufgabe als Schulleitungsmitglied. Natürlich gibt es die eine oder andere Möglichkeit, hier Entlastungen für die KollegInnen zu ermöglichen.

  • Macht euch bitte einfach klar, dass der Beruf als Lehrkraft weit mehr umfasst als die eigentliche Unterrichtstätigkeit.

    Gegenrede: Macht Euch mal klar, dass der Beruf eines Lehrers ein Beruf ist, um damit Geld zu verdienen und keine Berufung für die man sich selber komplett aufopfern muss. So gesehen wird es dringend Zeit die Arbeitszeiterfassung einzuführen, um den ganzen überbordenden Nebentätigkeiten begegnen zu können.


    Was etwaige "Tage der offenen Tür" oder Schulfeste am Samstag angeht, kann man dem ganz einfach mit dem §15 Jugendarbeitsschutzgesetz begegnen:

    Zitat von §15 Jugendarbeitsschutzgesetz

    Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.


    Auf der Basis dürfte zumindest schon einmal bei uns an der Berufsschule kein Azubi im 1 oder 2, Lehrjahr samstags für solche Mätzchen einbestellt werden, denn bei denen ist der Schulbesuch Arbeitszeit. Ich denke auch, dass man das Gesetz durchaus auf alle Schüler anwenden kann. Für die ist die Schule der Arbeitsplatz.


    Hilfreich ist auch:

    Zitat von §16 Jugendarbeitsschutzgesetz, Absatz 3

    Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen.


    Wenn man also doch so einen "Tag der offenen Tür" durchziehen will, haben die Azubis in der gleichen Woche am Montag schulfrei zu haben. Viel Spaß bei der Diskussion mit den Betrieben.

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    Gegenrede: Macht Euch mal klar, dass der Beruf eines Lehrers ein Beruf ist, um damit Geld zu verdienen und keine Berufung für die man sich selber komplett aufopfern muss.

    DAS hat Seph nicht geschrieben. Es schrieb: es ist mehr als Unterricht.

  • Schade, dass die Regeln an dieser Stellt so eng sind und man mit dem Mann nicht diskutieren kann.


    Seis drum, das meiste was du nennst ist in der freien Wirtschaft doch viel problematischer. Klar gibt es Minustunden, wenn die Kita zu ist. Die git es wahrscheinlich auch bei Leuten mit "richtigen Jobs". Bei Lehr*innen in NRW allerdings sind die am Ende des Monats perdu.

    Die Einschulung kann man als SL auch über Sonderurlaub regeln, muss man aber nicht ansonsten s.o.


    Wie die Kita an den freien Tagen meiner Frau schließt, feiern wir immer Fest, weil wir Oma und Opa nicht brauchen und die verheizen können, wenn wir sie wirklich brauchen.


    Wie du selber immer wieder schreibst, ist der Tag unterrichtsfrei und nicht dienstfrei. Das ist ein feiner aber nicht unwichtiger Unterschied.


    usw,


    Mich würde als einziges die Ungleichbehandlung der Einschulung/Kommunion auf die Palme bringen. Der Rest ist business a usual

  • Wenn der Ausgleichstag fürs Schulfest auf einen Tag fällt, an dem Kollegen frei haben, müssen die betroffenen Kollegen ihren Ausgleich meines Erachtens an einem anderen Tag nehmen dürfen. Hier zu sagen "Pech gehabt", ist wirklich ein Witz.


    Aber ja.. ganz grundsätzlich geht das alles natürlich und man muss gerade bei Teilzeit sehr gut aufpassen, dass man nicht mehr arbeitet, als letztlich bezahlt wird. Das ist kein Aufruf zum Krankfeiern, aber wenn am Ende die Erkenntnis steht, dass kein zeitintensiver Schnickschnack mehr drin ist oder die Unterrichtsvorbereitung minimal ausfallen muss, dann ist das eben so.

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