Teilnahme an ganztägiger Kollegiumsfortbildung an unterrichtsfreiem Tag

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    Ja.

    Siehe § 17 Abs. 2 ADO NRW.

    BASS 2024/2025 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)


    Ggf. besteht bei Euch die Möglichkeit einer Tandem-Regelung.

    Der Umstand, dass Du bereits eine Fortbildung zu dem Thema gemacht hast, steht m.E. auf einem anderen Tablett. Da geht es dann ja weniger um die Zulässigkeit der Verpflichtung als um den Sinn. Ein Gespräch mit der SL könnte hier helfen.

  • Bolzbold Respekt, dass du immer so sachlich und unter Verweis auf die Rechtslage auf solche Anfragen antwortest. Wenn du deine Tätigkeit als stellvertretender Schulleiter auch so ausübst, wovon ich ausgehe, dann kannst du ruhig auch noch A16 als Karriereziel setzen. Die entsprechende Schule kann sich dann glücklich schätzen.


    Auf der anderen Seite: Dass ich nicht immer so sachlich bei Anfragen bleiben kann, lässt mich vor der Ebene A15Z zurückschrecken :D

  • Ein Gespräch mit der SL könnte hier helfen.

    Sehe ich auch so.


    Vielleicht kannst du anbieten, an dem Tag (im Homeoffice) an einem Konzept eurer Schule, einem schulinternen Curriculum, whatever zu arbeiten. Wenn du in das Gespräch mit einem sinnvollen Vorschlag gehst, hast du bestimmt bessere Karten als wenn du überspitzt gesagt nach einem freien Tag fragst.

  • Ja.

    Siehe § 17 Abs. 2 ADO NRW.

    BASS 2024/2025 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)


    Ggf. besteht bei Euch die Möglichkeit einer Tandem-Regelung.

    Der Umstand, dass Du bereits eine Fortbildung zu dem Thema gemacht hast, steht m.E. auf einem anderen Tablett. Da geht es dann ja weniger um die Zulässigkeit der Verpflichtung als um den Sinn. Ein Gespräch mit der SL könnte hier helfen.

    ( Bolzbold Sind Fortbildungen nicht unteilbare Pflichten?)

  • Dass es grundsätzlich schon verpflichtend ist - unabhängig vom dienstfreien Tag- ist mir klar. Ich frage explizit nach , weil ich das Zertifikat bereits kürzlich erworben habe. Bin noch nicht so lange an der Schule.

  • Dass es grundsätzlich schon verpflichtend ist - unabhängig vom dienstfreien Tag- ist mir klar. Ich frage explizit nach , weil ich das Zertifikat bereits kürzlich erworben habe. Bin noch nicht so lange an der Schule.

    Und deine Schulleitung will dich trotz vorhandenem Zertifikat verpflichten? Oder ist das hypothetisch?


    Ist ja auch die frage wie das eingebettet ist. Wenn es um etwas geht, was im Team erarbeitet wird, dann macht es zum Beispiel schon sinn, erst Recht, wenn du neu an der Schule bist.

  • Eine ganztägige Kollegiumsfortbildung hat als weiteres "Lernziel" vielleicht auch das Kennenlernen und Arbeiten im Team (entwickeln gemeinsamer Strategien zu dem Thema).

    Du schreibst, dass du noch nicht so lange an der Schule bist. Ist vielleicht die Gelegenheit, die Kolleg*innen intensiver kennenzulernen.

  • Weiß deine Schulleitung ganz sicher (noch), dass du das Zertifikat schon hast?

    Ein Kompromiss wäre vielleicht eine halbtägige Teilnahme, wenn tatsächlich auch die gemeinsame Teamarbeit gestärkt werden soll.


    Vermutlich ist es auch kein freier sondern nur ein unterrichtsfreier Tag, du wirst also selbstverständlich arbeiten müssen. Wenn du das Zertifikat ein weiteres Mal erwirbst, muss eben das, was du ursprünglich an dem Tag erledigen wolltest liegen bleiben.

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    Bolzbold Respekt, dass du immer so sachlich und unter Verweis auf die Rechtslage auf solche Anfragen antwortest. Wenn du deine Tätigkeit als stellvertretender Schulleiter auch so ausübst, wovon ich ausgehe, dann kannst du ruhig auch noch A16 als Karriereziel setzen. Die entsprechende Schule kann sich dann glücklich schätzen.


    Auf der anderen Seite: Dass ich nicht immer so sachlich bei Anfragen bleiben kann, lässt mich vor der Ebene A15Z zurückschrecken :D

    Vielen Dank für die Blumen. Den Antwortstil und die Gelassenheit habe ich in der Behörde gelernt - das ist auch im Schulalltag sehr hilfreich.


    (Wie wichtig das sein kann, habe ich direkt auf meiner ersten Gremiumssitzung, auf der ich mich dem Gremium vorgestellt habe, erfahren, als mir eine Person aus diesem Gremium mit einer sehr persönlichen Frage ziemlich auf die Füße getreten war.)


    Gleichzeitig habe ich einen Schulleiter, von dem ich selbst diesbezüglich viel lerne.


    Ich hätte der Kollegin, wenn sie an meiner Schule wäre, ebenso sachlich die obenstehende Auskunft gegeben, aber bei Bedarf mit ihr nach einer Lösung gesucht, wenn sie z.B. aus familiären Gründen hier nicht an der Veranstaltung hätte teilnehmen können.

  • Ganz genau.

    Und - falls TZ - definiert das TZ-Konzept der Schule, wie für die volle Teilnahme an unteilbaren Aufgaben Entlastung geschaffen werden kann.

    Oder man fragt bei der SL höflich nach zu der Thematik und kann sich vor dem Hintergrund drauf einigen, dass bei vorhandenem Nachweis zur Entlastung auf die Teilnahme verzichtet werden kann.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Richtig - ich hatte irgendwie beim Verfassen Fortbildung und Konferenz verwechselt. Dann sind das unteilbare Pflichten und es besteht eigentlich Anwesenheitspflicht

    Aus Interesse und weil ich es auch so kenne wie hier dargestellt: Woraus ziehst du die Annahme, dass Fortbildung unteilbar ist?


    Ich hab mal eben in der ADO die Paragraphen 11 und 17 überflogen und während in 11 nichts zur Teilzeit steht (wohl aber zur allgemeinen Verpflichtung), steht in 17 bei den Erläuterungen zu Absatz 2 nur wie mit Klassenleitungen, Prüfungen und Konferenzen zu verfahren ist, Fortbildungsveranstaltungen finde ich da aber nicht. Wenn man dann schlussfolgert, dass es durch Absatz 2.4. ("sonstige Aufgaben") abgedeckt ist, müsste man ja doch eine zum Umfang der Teilzeit proportionale Reduzierung vornehmen.


    Übersehe ich einfach was oder ist es allgemein akzeptierte Annahme, dass man sich eben nicht "nur ein bisschen" fortbilden kann?


    Danke!!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Wie wäre es hiermit



    § 11

    Fortbildung

    (1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.


    Außerdem sagt die TE nichts von Teilzeit

  • § 11

    Fortbildung

    (1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Absatz 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.


    Außerdem sagt die TE nichts von Teilzeit

    Ja, ich beziehe mich auch nicht mehr explizit auf die TE (wobei unterrichtsfreie Tage und TZ schon häufig zusammenpasst), sondern habe mehr aus allgemeinem Interesse die Antwort von Bolzbold aufgegriffen, weil ich es auch als unteilbare Aufgabe kenne (daher mein Bezug auf TZ-Kräfte), mir die Rechtsgrundlage dafür aber fehlt.

    Den von dir zitierten Paragraphen habe ich ja selbst angegeben, aber daraus lässt sich m.E. nicht ableiten, dass Fortbildungsmaßnahmen nicht auch "teilbar" sein können. Ich bin regelmäßig an anderen Schulen als Unterstützer bei SchiLfs und kann berichten, dass es durchaus Schulleitungen gibt, die das so sehen. Wenn es inhaltlich vertretbar ist, dürfen TZ-Kräfte dann z.B. bei Ganztägern nach der Mittagspause gehen.

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    Ich möchte hier tatsächlich meine ursprüngliche Antwort zum Teil revidieren.


    Zunächst zur Frage ob Voll- oder Teilzeit:
    Dazu schreibt die TE nichts, aber angesichts der 28 Wochenstunden Deputat im Primarbereich, dürfte es schwierig sein, diese auf vier Tage zu verteilen. Ich glaube kaum, dass die TE vier mal je sieben Stunden unterrichtet. Dass die TE somit in Teilzeit unterrichtet, liegt für mich auf der Hand.


    Zur Frage der Fortbildung:
    Das Problem einer Fortbildung an unterrichtsfreien Tagen dürfte je nach Tag und Faktor Zufall jede Teilzeitkraft früher oder später treffen. Ein unterrichtsfreier Tag (sic!) bedeutet nicht, dass an diesem Tag generell nicht gearbeitet werden muss oder gar darf. Die Teilzeitarbeit begründet in meinen Augen keinen Wegfall der Verpflichtung zur Fortbildung. Diese kommt KollegInnen unabhängig von ihrem Deputat zugute.


    Zur Sinnhaftigkeit dieser Fortbildung:
    Wenn ich bereits ein Zertifikat über eine Teilnahme an einer bestimmten Fortbildung besitze und dann im Rahmen einer ganztägigen Kollegiumsfortbildung diese - möglicherweise sogar identischen - Inhalte auf der Tagesordnung stehen, kann man in der Tat nach dem Sinn dieser Fortbildung für diese Kollegin fragen. Wenn die Fortbildung dann auch noch am unterrichtsfreien Tag stattfindet, reduziert sich für die TE die Sinnhaftigkeit natürlich noch einmal zusätzlich. Ich persönlich könnte mir hier vorstellen, die Kollegin von der Teilnahme zu befreien.


    Zur Teilbarkeit von Fortbildungen:

    Es wäre natürlich geschickt, ganztägige Fortbildungsveranstaltungen so zu organisieren, dass sie aus zwei Teilen bestehen, so dass hier Potenzial vorhanden wäre, die TZ-KollegInnen nur anteilig teilnehmen zu lassen.


    Zur Frage der möglichen Konsequenzen:
    Solange diese Goodwill-Entscheidungen als solche verstanden werden und sich daraus nicht früher oder später eine Anspruchshaltung entwickelt und es zu Situationen kommt, wo die KollegInnen dann die Freistellung einfordern, hätte ich bei entsprechend strukturierten Fortbildungsveranstaltungen kein Problem damit, dass TZ-Kräfte nur einen Teil davon belegen.

  • Dass es grundsätzlich schon verpflichtend ist - unabhängig vom dienstfreien Tag- ist mir klar. Ich frage explizit nach , weil ich das Zertifikat bereits kürzlich erworben habe. Bin noch nicht so lange an der Schule.

    Wenn es keine besonderen Gründe dafür gibt, dass dein freier Tag ausgerechnet da liegt, also z.B. eine regelmäßig stattfindende Behandlung, die sich vielleicht nicht ohne Weiteres verschieben lässt, nimm einfach teil und lerne dein neues Kollegium kennen.

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