[BY] Mit A13 auf A15 Stelle (Systembetreuung) - Wann Beförderung auf A14?

  • Hallo zusammen,


    ich lese hier schon lange fleißig mit aber habe nun auch mal ein Anliegen:


    Ich bin seit dem 08/2018 bei einer kommunalen Wirtschaftsschule in Bayern verbeamtet und seit dem 01.02.2019 dies auch auf Lebenszeit. Studiert habe ich auf Lehramt Gymnasium (vertieft) und bin im höheren Dienst mit A13 eingestiegen.


    Seit Beginn 2020 habe ich gemeinsam mit dem damaligen Systembetreuer die Systembetreuung übernommen (um ihn zu entlasten). Nachdem er 2023 in Pension ist, habe ich seit dem 01.02.2024 offiziell die Stelle Systembetreuung und Mitarbeiter der Schulleitung übertragen bekommen. Diese Stelle ist mit A15 bewertet.


    Meine erste Regelbeurteilung war leider erst im Jahr 2022 (UB / 3), weshalb ich nun noch eine fiktive Wartezeit bis März 2028 für die Beförderung auf A14 habe.


    Ich wäre natürlich daran interessiert, das ganze zu beschleunigen, da ich ja einiges an Verantwortung und Arbeit habe. Ich dachte deshalb an eine Anlassbeurteilung, jedoch mein die SL das wäre nicht möglich und es gäbe keinen Anlass. Aber wäre eine einjährige Bewährung auf dem Amt nicht ein Anlass für solch eine Beurteilung?


    Gem. "Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte sowie der Schulleiterinnen und Schulleiter an Schulen in Bayern" 4.5.1 gilt folgendes:


    Zitat

    Für eine Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit sowie eine Lehrkraft auf unbefristetem Arbeitsvertrag, die sich für eine Funktion bewirbt, ist unter Verwendung des Beurteilungsvordrucks gemäß Anlage C eine Anlassbeurteilung zu erstellen (Art. 54 Abs. 1 Satz 2 LlbG), wenn


    "die Bewerberin bzw. der Bewerber mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, und diese Funktionstätigkeit über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten ausgeübt hat,"


    Ist dies nun nicht möglich, da ich die Stelle schon habe? Für Hilfe wäre ich dankbar.

  • In deinem Zitat steht ja, dass dies voraussetzt, dass du dich auf eine Funktion bewirbst.

    Hast du dich denn aktuell darauf beworben?

  • In deinem Zitat steht ja, dass dies voraussetzt, dass du dich auf eine Funktion bewirbst.

    Hast du dich denn aktuell darauf beworben?

    Ich hab die Funktion halt schon erhalten, das ist wsl. das Problem :D...

    Mir wurde halt bei der Erstbeurteilung gesagt, dass ne Note besser als 3 nicht machbar ist bei der Erstbeurteilung, was ich relativ naja finde, da ich ja die ganze Systembetreuung schon (am Ende) allein gemacht habe... Von einer Anlassbeurteilung erhoffe ich mir halt dann ne bessere Note und einen schnelleren Aufstieg...

  • Meine erste Regelbeurteilung war leider erst im Jahr 2022 (UB / 3), weshalb ich nun noch eine fiktive Wartezeit bis März 2028 für die Beförderung auf A14 habe.

    Ich kenne mich mit euerem Landesrecht nicht aus. Aber 6 Jahre bis A14 fände ich ziemlich lange.

  • Ich kenne mich mit euerem Landesrecht nicht aus. Aber 6 Jahre bis A14 fände ich ziemlich lange.

    Das wäre ja schön, sind sogar 9 Jahre wenn's bei der Erstbeurteilung bleibt...

  • Die nächste Beurteilungsrunde läuft doch schon. Wenn du es da schaffst, besser beurteilt zu werden, dann verkürzt sich die Wartezeit.

    Ja, das Problem ist: Beurteilungsjahr ist 2026, d.h. die Beurteilung wird in Folge an das Beurteilungsjahr der Stadt vorgelegt und dann erst irgendwann 2027 eröffnet. Ich habe meine Beurteilung von 2022 somit erst im Dezember 2023 erhalten.


    Dauert das dieses mal wieder so lange, dann wird es Dezember 2027 wird hab ich ja kaum was gewonnen - deshalb die Frage ob jemand eine Empfehlung hat.

  • Du hast die Stelle ja aber schon. Anlassbeurteilung gibt es nur dann, wenn eine neue Stelle zu besetzen ist. Mitarbeiter und Systembetreuung in Kombination müssten aber einen recht schnellen Aufstieg ergeben. Welche Funktionszuordnung hast du damit?

  • Du hast die Stelle ja aber schon. Anlassbeurteilung gibt es nur dann, wenn eine neue Stelle zu besetzen ist. Mitarbeiter und Systembetreuung in Kombination müssten aber einen recht schnellen Aufstieg ergeben. Welche Funktionszuordnung hast du damit?

    Ist ne Stelle in der Funktionsgruppe 2 (8020 im Funktionskatalog): "Betreuung für den Computereinsatz im Unterricht und in der Schulverwaltung (Systembetreuung)".


    Aber für den Aufstieg von A13 zu A14 bringt mir das halt nichts, da dafür die Funktion nicht relevant ist. Von A14 zu A15 geht es dann relativ flott. Aber trotzdem etwas frustrierend.

  • Hast du denn wirklich mit A13 schon die Funktion übertragen bekommen oder lediglich ein Schreiben in dem dir die Aufgaben übertragen werden?

    Ich musste bei meiner Beförderung warten bis ich A14 war, um die Funktion dann übertragen zu bekommen.

    Bis dahin war ich „nur“ mit den Aufgaben betraut.

    Vielleicht ist das bei der Systembetreuung aber auch anders…


    Für mich war es jedenfalls von Vorteil, die Aufgaben zunächst kommissarisch gemacht zu haben, weil das ja die Beförderungswartezeit verkürzt…

  • Ja ich hab das Amt (die A15 Funktionsstelle) schon offiziell, nur eben keine Beförderung in der Gehaltsstufe. Musste mich auch darauf bewerben etc.. Aber der zeitliche Ablauf ist echt ärgerlich...

  • Ja ich hab das Amt (die A15 Funktionsstelle) schon offiziell, nur eben keine Beförderung in der Gehaltsstufe. Musste mich auch darauf bewerben etc.. Aber der zeitliche Ablauf ist echt ärgerlich...

    Dann geht es dir leider wie mir. Erst warten bis zur A14 und dann nochmal bis A15. Immer abhängig von der aktuellen Beurteilung.

  • Ja ich hab das Amt (die A15 Funktionsstelle) schon offiziell, nur eben keine Beförderung in der Gehaltsstufe. Musste mich auch darauf bewerben etc.. Aber der zeitliche Ablauf ist echt ärgerlich...

    Das ist bei einer solchen Sprungbeförderung aber normal.

  • Seit Beginn 2020 habe ich gemeinsam mit dem damaligen Systembetreuer die Systembetreuung übernommen (um ihn zu entlasten). Nachdem er 2023 in Pension ist, habe ich seit dem 01.02.2024 offiziell die Stelle Systembetreuung und Mitarbeiter der Schulleitung übertragen bekommen. Diese Stelle ist mit A15 bewertet.

    Da zeigt sich wieder die Ungerechtigkeit der Beamtenbesoldung.
    Im höheren Dienst steigt man für die Systembetreuung um 2 Gehaltsstufen.
    Ich hatte im gehobenen Dienst an der Grund- und Werkrealschule als Systembetreuer (mit 75 Rechnern + Schulverwaltung) gerade mal 2 Ermäßigungsstunden erhalten. Für die Systembetreuung am Schulamt war ich mit 4 UE abgeordnet - die jedoch mit jeweils 1,74 Zeitstunden abzudienen waren.
    Mir bringt's nix mehr - aber es ist Zeit, dass sich was dreht.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Da zeigt sich wieder die Ungerechtigkeit der Beamtenbesoldung.
    Im höheren Dienst steigt man für die Systembetreuung um 2 Gehaltsstufen.
    Ich hatte im gehobenen Dienst an der Grund- und Werkrealschule als Systembetreuer (mit 75 Rechnern + Schulverwaltung) gerade mal 2 Ermäßigungsstunden erhalten. Für die Systembetreuung am Schulamt war ich mit 4 UE abgeordnet - die jedoch mit jeweils 1,74 Zeitstunden abzudienen waren.
    Mir bringt's nix mehr - aber es ist Zeit, dass sich was dreht.

    Ich verstehe deinen Unmut. Aber auch für den gehobenen Dienst bringt eine solche Funktion die Beförderung in A12. Also eine Gehaltsstufe. Genauso wie wie eine Stufe von A14 nach A15 im höheren Dienst. Zumindest an den beruflichen Schulen…


    Nichts desto trotz bleibt natürlich der Unterschied zwischen gehobenem und höherem Diest ganz grundsätzlich. Und zumindest für die beruflichen Schulen kann ich ihn reine bezogen auf die Arbeit und die Leistung der Kollegen nicht nachvollziehen…

  • Aber auch für den gehobenen Dienst bringt eine solche Funktion die Beförderung in A12. Also eine Gehaltsstufe. Genauso wie wie eine Stufe von A14 nach A15 im höheren Dienst. Zumindest an den beruflichen Schulen…

    Eben. Aber nicht an GHWRS. Zumindest nicht vor 7 Jahren, als ich die Aufgabe (ohne "Funktionsstelle") vor meinem letzten Schulwechsel noch inne hatte.

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  • Da zeigt sich wieder die Ungerechtigkeit der Beamtenbesoldung.
    Im höheren Dienst steigt man für die Systembetreuung um 2 Gehaltsstufen.
    Ich hatte im gehobenen Dienst an der Grund- und Werkrealschule als Systembetreuer (mit 75 Rechnern + Schulverwaltung) gerade mal 2 Ermäßigungsstunden erhalten. Für die Systembetreuung am Schulamt war ich mit 4 UE abgeordnet - die jedoch mit jeweils 1,74 Zeitstunden abzudienen waren.
    Mir bringt's nix mehr - aber es ist Zeit, dass sich was dreht.

    Danke Wolfgang Autenrieth. Diesen Gedanke hatte ich auch schon. Und es gibt sogar noch einen Unterschied zwischen einer Grund und Mittelschule. An Grundschulen, auch wenn sie groß sind, wie meine ehemalige, stehen vergleichsweise weniger Ermäßigungsstunden im Vergleich zur Mittelschule zur Verfügung. So zumindest mein Eindruck aus Vertretungen an der Mittelschule.


    .Flo. An Grund- und Mittelschulen gibt es keinen Aufstieg in eine andere Gehaltsstufe wegen Zusatzaufgaben.

  • Da zeigt sich wieder die Ungerechtigkeit der Beamtenbesoldung.
    Im höheren Dienst steigt man für die Systembetreuung um 2 Gehaltsstufen.
    Ich hatte im gehobenen Dienst an der Grund- und Werkrealschule als Systembetreuer (mit 75 Rechnern + Schulverwaltung) gerade mal 2 Ermäßigungsstunden erhalten. Für die Systembetreuung am Schulamt war ich mit 4 UE abgeordnet - die jedoch mit jeweils 1,74 Zeitstunden abzudienen waren.
    Mir bringt's nix mehr - aber es ist Zeit, dass sich was dreht.

    Danke. Ich hatte mich schon die ganze Zeit gefragt was ich mir unter "Systemberater" vorstellen soll. Wenn das wirklich sowas ist, dann finde ich A15 dafür auch etwas dick aufgetragen.

    Nichts desto trotz bleibt natürlich der Unterschied zwischen gehobenem und höherem Diest ganz grundsätzlich. Und zumindest für die beruflichen Schulen kann ich ihn reine bezogen auf die Arbeit und die Leistung der Kollegen nicht nachvollziehen…

    Kannst du das konkretisieren? Wieso sollte in der Sek. II jeweils unterschiedlich besoldet werde?

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