Kauf von Privatgeräten und rechtliche Situation Aus: Arbeitsmittel und Steuern

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  • Kurz überlegen, ja, dürfen wir, weil nämlich gar nicht alle Geräte haben.

    Nochmal überlegt. Nein dürft ihr nicht.


    Das Argument zählt nicht und es ist auch nicht dein Problem. Aber du machst ja gerne die Verantwortung des Schulträgers zu deinen eigenen.

  • Dass man ein Dienstgerät hat, führt nicht automatisch dazu, dass man keine Daten mehr auf privat angeschafften Geräten speichern darf.

    (Zum Glück, schon weil die Dienstgeräte oft Tablets sind, die für die Nutzung einer Tabellenkalkulation oder das Schreiben von Gutachten nur schlecht geeignet sind.)

    Für die Speicherung von Daten auf privaten Geräten gib es in Niedersachen eine Regelung, ich gehe davon aus, dass das in allen anderen Ländern auch der Fall ist. (Man benötigt eine Genehmigung und muss bestimmte Sicherheitsaspekte berücksichtigen.)


    Wie genau die steuerlichen Anerkennung gehandhabt wird, ist vom Einzelfall und Finanzamt abhängig. Es gibt weder eine feste Preisobergrenze noch eine feste Nutzungsdauer, trotzdem kann beides zu einer Ablehnung führen.

  • Nochmal überlegt. Nein dürft ihr nicht.


    Das Argument zählt nicht und es ist auch nicht dein Problem. Aber du machst ja gerne die Verantwortung des Schulträgers zu deinen eigenen.

    Klar, wir haben es schriftlich, dass wir solche Daten auf Privatgeräten verarbeiten dürfen, da ist egal, was du sagst.

  • Was es da zu lachen gibt, verstehe ich nicht.

    Ich klage nichts ein. Ich schreibe dann einfach keine Zeugnisse. Womit soll ich das machen, wenn ich kein Gerät hab?

    Du bekommst von der SL sicher die Genehmigung, in diesem Fall die Zeugnisse von Hand zu verfassen und die Noten an 3 Nachmittagen in der Schule an einem Leihgerät in maschinenlesbare Form zu bringen, damit diese ins Schulverwaltungssystem eingepflegt werden können.
    Geht alles. ;)
    Nur "Schreibe keine Zeugnisse" geht nicht. Das ist Dienstpflicht. Oder eben Dienstpflichtverletzung. Viel Freude dabei.
    Vorteil: Du lässt dir die Anweisung von der SL schriftlich geben, dann sind die Fahrten für diese Tätigkeit Dienstreisen. Falls du dafür keine erstattung erhältst, kannst du sie wenigstens von der Steuer absetzen.

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    Naddel hat ja meines Wissens noch nicht gesagt, aus welchem Bundesland sie kommt.


    Wäre es NRW würde ich sagen:

    a) innerhalb von Logineo darf sie IMHO auch Privatdaten von Schülern (also auch Zeugnisse) nutzen. Sie darf sie nur nicht auf dem Rechner speichern.

    b) wenn sie (wie sie geschrieben hat) kein Dienstgerät hat, darf sie die Zeugnisse auf dem privaten Gerät schreiben. Dann gilt die Ausnahmeregelung von früher weiterhin noch.


    kl. gr. frosch

  • Wolfgang Autenrieth du bist wenig konsequent. Gestern hattest du mich noch auf deiner blockierliste.


    Du bekommst von der SL sicher die Genehmigung, in diesem Fall die Zeugnisse von Hand zu verfassen und die Noten an 3 Nachmittagen in der Schule an einem Leihgerät in maschinenlesbare Form zu bringen, damit diese ins Schulverwaltungssystem eingepflegt werden können.
    Geht alles.

    Genau. Mache ich dann auch so. Dann bleiben andere Dinge liegen. Meine Arbeitszeit beträgt 41 Stunden.


    Da meine SL aber weiß, dass es andere wichtige Dinge gibt, hat sie dementsprechend den Zeugnisdruck so organisiert, dass er problemlos und datenschutzkonform möglich ist. Unsere Noten verlassen daher nicht das Verwaltungsnetz.

    Und dabei möchte ich nochmal betonen, dass eine BK eine Sammlung vieler verschiedener Schulformen ist. Alle mit eigenen Zeugnissen und Vorgaben. Wir alle aus der erweiterten SL kümmern uns darum, dass es am Konferenztag möglichst reibungslos klappt. Und wir werden jedes Jahr besser und schneller. Der Zeugnisdruck ist dann nur noch ein Knopfdruck.

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