Arbeitsmittel und Steuern

  • Nun - mit einem Klebestift und einer Tabellenkalkulation ist das übers Jahr nicht DER Aufwand. Der Stundenlohn rechnet sich.
    Was man als Lehrer absetzen kann, findest du in den Tiefen der Steuerprogramme, die dir bei der Eingabe Tipps geben - oder du schaust dir meine Erfahrungen an ;)
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#steuer

    Eine sehr tolle Zusammenfassung, vielen Dank.

    Was man noch ergänzen könnte in einer der nächsten "Freistunden" ;) :

    Arbeitszimmer vs. HO-Pauschale (1260€). Für viele die bessere Alternative. Beides geht natürlich nicht gleichzeitig.


    Viele Grüße

  • Die HO-Pauschale ist super. Erspart viel Rechnerei.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die HO-Pauschale ist super. Erspart viel Rechnerei.

    Sehe ich auch so. Das könnte Wolfgang Autenrieth in seiner (ansonsten sehr informativen) Webseite noch einpflegen. Im Beispiel hat er da 11.000€ Werbungskosten. Und ich werde hier wegen einem Bruchteil dessen kritisiert.

  • Sehe ich auch so. Das könnte Wolfgang Autenrieth in seiner (ansonsten sehr informativen) Webseite noch einpflegen. Im Beispiel hat er da 11.000€ Werbungskosten. Und ich werde hier wegen einem Bruchteil dessen kritisiert.

    Die Skala der Unvernunft ist nach oben offen.

  • Wie dem auch sei, ich glaube, dass wirklich jeder Lehrer locker über die Werbungskostenpauschale kommt, wenn er wirklich jede Fahrt zur Schule angibt (wie ich nun lernen durfte, sind die Konferenzfahrten sogar komplett, nicht nur "einfache Fahrt", absetzbar). Die 1250€ sind schnell erreicht. Und hat man dann noch etwas Büromaterial, einen neuen Stuhl oder ein Laptop, sind auch weitere 1250€ nicht unrealistisch.

    Summa summarum kam ich bisher in keinem Jahr unter die 4000€ an Werbungskosten (Fahrten 1000-1500€, Arbeitszimmer - nun HO- 1260€, Material und Geräte weitere 2000€). Und ich bin aus pragmatischen Gründen nicht mal so penibel und notiere wirklich alles. Damit wäre bestimmt noch der ein oder andere Hunderter im Jahr zu retten.

  • Meines Wissens darf man jeden Tag nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte absetzen. Fahrten zu Konferenzen gehen also nur dann extra, wenn du an dem Tag keinen Unterricht hast und deswegen nur zur Konferenz fährst.

  • Meines Wissens darf man jeden Tag nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte absetzen. Fahrten zu Konferenzen gehen also nur dann extra, wenn du an dem Tag keinen Unterricht hast und deswegen nur zur Konferenz fährst.

    " Pro Schultag eigentlich nur einmal. Gibt es jedoch Konferenz oder Elternsprechtag, muss man sich Zuhause frisch machen. Dann fährt man 2 Mal. Und die 2.Fahrt ist eine "Dienstreise" - ohne Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Da zählen jedoch Hin- UND Rückweg für die Steuer ... 😉"


    So die Expertise dort.

    Und selbst wenn das FA erwartet, dass man den kompletten Tag in der Schule verbringt, so kann man zumindest das Mittagessen als Verpflegungskostenpauschale geltend machen.

  • Meines Wissens darf man jeden Tag nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte absetzen. Fahrten zu Konferenzen gehen also nur dann extra, wenn du an dem Tag keinen Unterricht hast und deswegen nur zur Konferenz fährst.

    Sicherlich nicht. Es erwartet niemand von dir, dass du für eine Abendveranstaltung eine lange Zwischenzeit in der Schule verbringst.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    " Pro Schultag eigentlich nur einmal. Gibt es jedoch Konferenz oder Elternsprechtag, muss man sich Zuhause frisch machen. Dann fährt man 2 Mal. Und die 2.Fahrt ist eine "Dienstreise" - ohne Erstattungsanspruch des Arbeitgebers. Da zählen jedoch Hin- UND Rückweg für die Steuer ... 😉"


    So die Expertise dort.

    Und selbst wenn das FA erwartet, dass man den kompletten Tag in der Schule verbringt, so kann man zumindest das Mittagessen als Verpflegungskostenpauschale geltend machen.

    kannst du bitte die Quelle verraten?

    mein Kilometer Anfahrtsweg möchte verdoppelt werden.

  • Ihr macht euch Gedanken, bei Dingen, die kein Finanzbeamter mehr nachrechnet.

    Es gibt ca. 190 Unterrichtstage pro Jahr, man gibt einfach 210 Fahrten zur Arbeitsstädte an, das geht idR ungeprüft durch und deckt mehrfache Wege ab. Meine Zeit wäre mir da jetzt zu schade, Listen zu führen, ob ich einzelne Wege einfach oder zweifach ansetzen darf, wenn ich nicht gerade 100 km Schulweg habe (und selbst da würde ich einfach einen groben Wert ansetzen).

  • Sowas hat nicht jeder. Ich auch nicht, diesen Wirtschaftszweig unterstütze ich nicht.

    Habe einen zu Hause sitzen - ist durchaus praktisch :D


    Es gibt ca. 190 Unterrichtstage pro Jahr, man gibt einfach 210 Fahrten zur Arbeitsstädte an,

    So mache ich es auch. Samstage und Ferientage somit eingerechnet

  • Oder du fragst deinen Steuerberater*in :)

    Vorletztes jahr hatte meine Tochter die Steuer einer Steuerberatungsfirma übertragen.
    Im folgenden Jahr hat sie auf meinen Rat gehört. Und die Steuererklärung selbst gemacht.
    4000 € cash mehr auf dem Konto ;)

    Man muss bei der Steuererklärung wie ein Unternehmer denken. Seit ich mein Buch im Selbstverlag verkaufe, weiß ich erst, wie Unternehmer ticken - und wie sie sich arm rechnen können - und dürfen. Das Zauberwort lautet EÜR.
    Und die kann jeder Arbeitnehmer ebenfalls anwenden. Denn vor Gott und dem Finanzamt sind wir gleich.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Vorletztes jahr hatte meine Tochter die Steuer einer Steuerberatungsfirma übertragen.
    Im folgenden Jahr hat sie auf meinen Rat gehört. Und die Steuererklärung selbst gemacht.
    4000 € cash mehr auf dem Konto ;)

    Man muss bei der Steuererklärung wie ein Unternehmer denken. Seit ich mein Buch im Selbstverlag verkaufe, weiß ich erst, wie Unternehmer ticken - und wie sie sich arm rechnen können - und dürfen. Das Zauberwort lautet EÜR.
    Und die kann jeder Arbeitnehmer ebenfalls anwenden. Denn vor Gott und dem Finanzamt sind wir gleich.

    Naja, ich denke ja schon auch mit.

    Ich entscheide ja, was ich der Steuerberaterin auf den Tisch lege und was nicht.

    Keine Sorge, ich gebe jede kleine Ausgabe (auch im Cent-Bereich) bei der Steuer an. Trotzdem kennt die Steuerberaterin dann doch noch ein paar Tricks und Kniffe, die eine Software vielleicht nicht kennt.
    Und zusätzlich kümmert sie sich auch um sämtliche Einsprüche, falls mal etwas kommt.


    Ich möchte auf sie nicht verzichten...

  • Sehe ich auch so. Das könnte Wolfgang Autenrieth in seiner (ansonsten sehr informativen) Webseite noch einpflegen. Im Beispiel hat er da 11.000€ Werbungskosten. Und ich werde hier wegen einem Bruchteil dessen kritisiert.

    Nun - die Rechtslage ändert sich stündlich ;)
    Wichtig ist, das Grundprinzip zu verstehen.

    Und ja. 11.000 € Werbungskosten hatten sich bei mir angesammelt. Nicht in jedem Jahr. Aber geht schon.
    Es gibt auch teure Bleistifte ;)
    Den großen Batzen machen jedoch Fahrtkosten, nicht erstattete Reisekosten bei Fortbildungen und Klassenfahrten, Dienstbesprechungen mit Verpflegungsmehraufwand, EDV und Telekommunikation etcpp.

    Lehrer zu sein ist kein Hobby. Sondern Business.
    Einnahmen vs. Ausgaben.

    Und dem Kaiser keinen Cent zu viel.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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