Arbeitsmittel und Steuern

  • Dass ein EDV-Gerät nach nem Jahr mal einfach den Geist aufgibt, klingt da schon plausibler. Wenn es runterfällt, war es das meistens.

    Du kannst auch mit dem Staubsauger den Lüfter von Staub befreien. :teufel:
    Dann arbeitet dieser als Generator - was die Elektronik in der Regel nicht verkraftet

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Doch. Du bistr zwar nicht belegpflichtig - musst deine Ausgaben aber glaubhaft machen. Falls das Fibnanzamt die Glaubhaftmachung anzweifelt, hast du nur eine Chance: Belege, Belege, Belege.

    Wie gesagt, oder auch nicht, habe ich eingereicht, was sie wollten und sie haben trotzdem abgelehnt. Warum konnte die Bearbeiterin aber auch nicht sagen.

  • Wie gesagt, oder auch nicht, habe ich eingereicht, was sie wollten und sie haben trotzdem abgelehnt. Warum konnte die Bearbeiterin aber auch nicht sagen.

    Die Ablehnung muss doch begründet sein. Ansonsten würde ich den Bescheid anfechten.

  • Die Fahrtkosten haben sie eh nicht anerkannt, ich könnte ja da auch noch was anderes gekauft haben, was privat war. Und wenn nicht, müsste ich das beweisen (das mach mal).

    Wenn auf dem Beleg auch noch Kaugummi steht, hast du schlechte Karten. Da dir an dem Tag jedoch beim Zeugnisdruck das Papier ausgegangen ist, musstest du extra lossausen. Du bist nicht Belegpflichtig. Du musst die Ausgaben nur glaubhaft machen. Man sollte es nicht übertreiben. Aber wenn du einige Jahre hintereinander gegen den Bescheid des Finanzamtes Widerspruch eingelegt hast, wird auch dort effektiver gearbeitet.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • ... und wer sich nicht die Mühe macht und nur die großen Brocken angibt, verschenkt Geld. Deine HO-Pauschale versickert konsequenzlos direkt in der WK-Pauschale - falls du keine weiteren Ausgaben geltend machst. Da sammelt sich "im Kleinvieh" nämlich eine große Menge "geldwerter Mist" an.
    Eine Packung Schreibmaschinenpapier für 5 € plus Fahrtkosten um das zu besorgen (Auto, Bus, Fahrrad, Beine ... egal) mit 30 ct pro Entfernungskilometer plus Parkgebühr machen bei 5 Kilometer Entfernung schnell 10 € und damit bereits fast 1% der erforderlichen 1230 €.

    Super, dann muss ich das nur 100 Mal machen und bin bei der Pauschale. Sorry, aber dafür ist mir meine Zeit zu schade. Kennst du noch weitere große Brocken?

  • Ich ignoriere mal die OT-Anfragen hier und verweise dezent auf die drei Eingangsfragen:


    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>


    Dürfte ich analog zur Threaderstellerin vorschlagen, dass wir einfach mal beim Thema "Wie kann ich das dann Absetzen" bleiben?

    Wäre das möglich?


    Sicherlich mag die andere Diskussion auch interessant und wichtig sein - aber nicht jetzt und hier. Ihr könnt dafür gerne einen eigenen Thread erstellen.


    Danke.


    kl. gr. frosch, Moderator

  • Nicht, dass ich wüsste wie Firmen das machen, aber solche "Kleinigkeiten" fallen doch eher weniger auf als das Firmen-KfZ, was auf einmal als defekt abgeschrieben wird und angeblich verschrottet wurde. Dass ein EDV-Gerät nach nem Jahr mal einfach den Geist aufgibt, klingt da schon plausibler. Wenn es runterfällt, war es das meistens.

    Noch mal:


    Deine Frage war: Wie mache ich es korrekt?


    Deine Frage war nicht, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich erwischt werde.


    Wenn das Gerät kaputt ist und Du ein neues kaufst, ist alles ok. Dann wird "nur" die Frage sein, ob das FA das Gerät generell anerkennt und die Höhe für gerechtfertig hält. Oft ist es kein Problem, es gibt aber auch Ausnahme.


    Wenn Du es gegenrechnen müsstest und es nicht angibst, ist natürlich die Gefahr erwischt zu werden relativ gering. Macht die Sache aber nicht unbedingt besser. Ich kenne es von früher so, dass Restwerte gegengerechnet oder als Gewinn verbucht werden müssen. Ich gehe im Gegensatz zu Wolfgang auch davon aus, dass 99% der Firmen das so machen. Die müssen das Geld auch irgendwie verbuchen. Oder sie verschenken es halt. Wie die aktuelle Rechtslage bezüglich Lehrkräften ist, weiß ich natürlich auch nicht.

  • Dass man ein Dienstgerät hat, führt nicht automatisch dazu, dass man keine Daten mehr auf privat angeschafften Geräten speichern darf.

    (Zum Glück, schon weil die Dienstgeräte oft Tablets sind, die für die Nutzung einer Tabellenkalkulation oder das Schreiben von Gutachten nur schlecht geeignet sind.)

    Für die Speicherung von Daten auf privaten Geräten gib es in Niedersachen eine Regelung, ich gehe davon aus, dass das in allen anderen Ländern auch der Fall ist. (Man benötigt eine Genehmigung und muss bestimmte Sicherheitsaspekte berücksichtigen.)


    Wie genau die steuerlichen Anerkennung gehandhabt wird, ist vom Einzelfall und Finanzamt abhängig. Es gibt weder eine feste Preisobergrenze noch eine feste Nutzungsdauer, trotzdem kann beides zu einer Ablehnung führen.

  • Ich werds einreichen (bin sicher nicht der erste Landesdiener, der ein Macbook 100% als Dienstgerät absetzt) und werde berichten. Das alte Gerät gibt es ja noch. Ich leg es erst mal zur Seite bis ich weiß, was ich damit mache.


    Vielen Dank für euren Input.

  • Leute, hier ging es nie um DSGVO und Verarbeitung der Daten auf Geräten, die NICHT für den Dienst genutzt werden.

    Es ging lediglich darum, ob man sich ein Dienstgerät in aufeinander folgenden Steuerjahren neu kaufen und absetzen darf/kann und was mit dem Altgerät zu passieren hat, wenn man es privat nutzen will oder gar verkauft.

  • Super, dann muss ich das nur 100 Mal machen und bin bei der Pauschale. Sorry, aber dafür ist mir meine Zeit zu schade. Kennst du noch weitere große Brocken?

    Nun - mit einem Klebestift und einer Tabellenkalkulation ist das übers Jahr nicht DER Aufwand. Der Stundenlohn rechnet sich.
    Was man als Lehrer absetzen kann, findest du in den Tiefen der Steuerprogramme, die dir bei der Eingabe Tipps geben - oder du schaust dir meine Erfahrungen an ;)
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#steuer

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Oder du fragst deinen Steuerberater*in :)

    Sowas hat nicht jeder. Ich auch nicht, diesen Wirtschaftszweig unterstütze ich nicht.

  • Mein Steuerberater ist das Wiso Steuerprogramm. Damit bin ich bislang gut gefahren.🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

Werbung