Arbeitsmittel und Steuern

  • Hi liebe Kolleginnen und Kollegen,


    mein neues Macbook Pro werde ich dieses Jahr als 100%iges Arbeitsmittel absetzen, nachdem das Windowsgerät aus dem vorletzten Jahr einfach wegen vieler Inkompatibilitäten zum Apple-Ökosystem nicht mehr wirklich taugt in der Schulumgebung. Ja, hätte ich mir denken können, aber bei nur 1000€ Anschaffungskosten im Gegensatz zum 3x so teuren Macbook war es mir den Versuch Wert.


    Meine Fragen nun:


    1. Wird das Finanzamt meckern, weil ich das zweite Jahr in Folge ein Arbeitslaptop absetze? Jährliches Absetzen der EDV ist zwar nun möglich, aber ich frage mich, ob sie das ablehnen können mit dem Verweis auf ein schon vorhandenes Gerät aus dem Vorjahr?

    2. Muss ich das "Altgerät" aus dem letzten Steuerjahr nun veräußern wegen der Apple-Neuanschaffung? Falls ja, wie versteuere ich den Gewinn korrekt?


    3. Habt ihr jemals einen Verkauf eines Altgerätes angegeben im Folgejahr? Und falls nicht, kommt dann einer vom FA nachschauen? ;)


    Freue mich über eure Tipps.

    Viele Grüße

  • Ich halte es für relativ wahrscheinlich, dass dem Finanzamt das gar nicht auffällt. Wenn doch, würde ich mit einer Streichung rechnen.

    Steuererklärungen werden weitestgehend automatisiert bearbeitet und da wird überwiegend nach "Schwellenwerten" entschieden und nicht auf Sachebene.


    Ich verstehe nach wie vor nicht, warum Leute derart viel privates Geld für dienstliche Zwecke investieren, anstatt einfach das zur Verfügung gestellte Dienstgerät zu nutzen.

    Weil sie mindestens einen Teil der Geräte auch so kaufen würden. Die 100% dienstliche Nutzung war scho immer blanke Theorie.

  • Ich halte es für relativ wahrscheinlich, dass dem Finanzamt das gar nicht auffällt. Wenn doch, würde ich mit einer Streichung rechnen.

    Steuererklärungen werden weitestgehend automatisiert bearbeitet und da wird überwiegend nach "Schwellenwerten" entschieden und nicht auf Sachebene.


    Weil sie mindestens einen Teil der Geräte auch so kaufen würden. Die 100% dienstliche Nutzung war scho immer blanke Theorie.

    Die 100% gingen letztes Jahr durch. Ich musste nur nachweisen, dass ich ein anderes Notebook als privates Gerät besitze. Das war kein Thema.


    Aber wie sieht es nun mit dem Verkauf des Altgerätes aus und dem "Gewinn" daraus? Das muss doch sicher versteuert werden.

  • BTT:

    1. Es wird wohl keinen jucken, was in den letzten Jahren abgesetzt wurde.

    2. Wie wird ein Verkauf versteuert?

    3. Kommt das FA gucken, wenn ich das Altgerät nicht verkaufe, sondern weiter privat nutze?

  • Ich musste nur nachweisen, dass ich ein anderes Notebook als privates Gerät besitze.

    Das "andere Notebook" ist ab jetzt dein "privates".

    Zur Not Bescheinigung der SL, dass du IT-Koordinator der Schule bist und das neue Gerät benötigst.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Wenn Du das alte Gerät nicht mehr nutzen und es verkaufen oder privat weiter nutzen möchtest, musst Du den Restwert wieder angeben. Wie das im Zweifel geht, kann dir dein Finanzamt erklären.

    Das Finanzamt könnte auch argumentieren, dass die Anschaffung des neuen Geräts nicht notwendig oder unwirtschaftlich ist. Im Zweifelsfall wird ein Steuerberater helfen können. Letztlich ist es eine individuelle Entscheidung. Eine Bescheinigung der SL kann helfen, ist aber auch nicht bindend. Wenn die SL es bescheinigt, wäre es letztlich auch an der SL, dir ein entsprechendes Dienstgerät zur Verfügung zu stellen. Insbesondere dann, wenn Du es aufgrund einer besonderen Tätigkeit an der Schule benötigst und die Anschaffung nicht normal für eine Lehrkraft ist.


    Ob es erlaubt ist das Gerät privat weiternutzen ohne es anzugeben und ob es dem Finanzamt auffällt, sind zwei verschiedene Dinge. Ich denke, dass das Finanzamt viele Dinge nicht bemerkt. Das heißt aber nicht, dass sie erlaubt sind.

  • Grundsätzlich kann das Finanzamt eine Anerkennung als Arbeitsmittel verweigern, wenn die Anschaffung wirtschaftlich nicht sinnvoll oder notwendig ist. Zu mindestens hat mein Steuerberater mir das damals so erklärt. Grundsätzlich kann das FA auch darauf verweisen, dass der AG für eine Anschaffung zuständig ist. Eine Möglichkeit ist, dass man z.B. darauf verweist, dass man das Gerät im häuslichen Kontext nutzt und in der Schule nur feste PCs zur Verfügung stehen.

    Frage ist aber eher, ob es dem Finanzamt überhaupt auffällt. Einfach eintragen.

    Den Restwert des Altgerätes würde ich aber angeben. Für die paar Euros würde ich da keine Ärger riskieren.

  • Das kann durchgehen oder auch nicht, bei mir ist diesmal gar nichts berücksichtigt worden, sie haben alles, jeden Bleistift, jedes Pflaster, jedes Papier, jedes Schulbuch usw. abgelehnt.

    Darauf habe ich natürlich Einspruch eingelegt, die neue Bearbeiterin war auch etwas fassungslos, hoffen wir mal, dass es hilft.

  • Nun ja, es gibt auch Kolleginnen, die kommen im Jahr auf eine deutlich vierstellige Summe an Material für die U-Vorbereitung. Und das sind gar nicht mal wenige. Das zu 100% abzusetzen, finde ich nur legitim. Denn auf weit über 50% der Kosten bleiben sie ja trotzdem privat "sitzen".

    Selbst wenn du es absetzt, bleibst du - je nach Familienstand und Steuerklasse, sowie weiteren Werbungskosten, die dich über die Werbungskostenpauschale hieven - auf ca. 70% der Kosten sitzen. Je nach persönlichem Steuersatz bekommst du nämlich genau diesen Prozentsatz aus der Steuerzahlung erstattet.
    Wer ein Gerät für 1200 € kauft und diese Investition als einzige Kosten bei den Werbungskosten angibt, bekommt als Erstattung: Nada.
    Das ist der Pauschalbetrag, der bereits vorab eingerechnet wurde.
    Was zählt, sind Belege, Belege, Belege. Auch für den Rotstift, der eine neue Mine braucht. Jeder Cent hilft, die Hürde zu übersteigen.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • 2. Muss ich das "Altgerät" aus dem letzten Steuerjahr nun veräußern wegen der Apple-Neuanschaffung? Falls ja, wie versteuere ich den Gewinn korrekt?

    Du machst es wie jeder gute Firmeninhaber:
    Du nimmst das Altgerät aus dem "Betriebsvermögen" und schreibst es im laufenden Jahr als "defekt/nicht mehr benutzbar" vollständig ab.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Du machst es wie jeder gute Firmeninhaber:
    Du nimmst das Altgerät aus dem "Betriebsvermögen" und schreibst es im laufenden Jahr als "defekt/nicht mehr benutzbar" vollständig ab.

    Das geht aber nur, wenn es defekt ist. Ich denke, dass die meisten Firmen bei solchen Kleinigkeiten nicht betrügen. Eine Firma mit X Euro Steuern hat kein Interesse wegen 100 € Steuerersparnis dort falsche Angaben zu machen.

  • Das kann durchgehen oder auch nicht, bei mir ist diesmal gar nichts berücksichtigt worden, sie haben alles, jeden Bleistift, jedes Pflaster, jedes Papier, jedes Schulbuch usw. abgelehnt.

    Darauf habe ich natürlich Einspruch eingelegt, die neue Bearbeiterin war auch etwas fassungslos, hoffen wir mal, dass es hilft.

    In welchem finanziellen Umfang hast du denn eingereicht? Mein 1000€ Laptop (+plus weitere 1000€ Arbeitsmittel) gingen in 2023 durch. Nun bin ich alleine mit dem Macbook Pro bei knapp 3000€. Werde berichten.

  • Das geht aber nur, wenn es defekt ist. Ich denke, dass die meisten Firmen bei solchen Kleinigkeiten nicht betrügen. Eine Firma mit X Euro Steuern hat kein Interesse wegen 100 € Steuerersparnis dort falsche Angaben zu machen.

    Kein Finanzbeamter geht auf den Recyclinghof und durchforstet den Elektronik-Container.
    Zudem ist man nicht mehr an Abschreibungen gebunden. Das Gerät könnte bereits im 1.Jahr voll abgeschrieben werden.

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  • Oder eben nicht.

    Doch. Du bistr zwar nicht belegpflichtig - musst deine Ausgaben aber glaubhaft machen. Falls das Fibnanzamt die Glaubhaftmachung anzweifelt, hast du nur eine Chance: Belege, Belege, Belege.

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  • Selbst wenn du es absetzt, bleibst du - je nach Familienstand und Steuerklasse, sowie weiteren Werbungskosten, die dich über die Werbungskostenpauschale hieven - auf ca. 70% der Kosten sitzen. Je nach persönlichem Steuersatz bekommst du nämlich genau diesen Prozentsatz aus der Steuerzahlung erstattet.
    Wer ein Gerät für 1200 € kauft und diese Investition als einzige Kosten bei den Werbungskosten angibt, bekommt als Erstattung: Nada.
    Das ist der Pauschalbetrag, der bereits vorab eingerechnet wurde.
    Was zählt, sind Belege, Belege, Belege. Auch für den Rotstift, der eine neue Mine braucht. Jeder Cent hilft, die Hürde zu übersteigen.

    die Pauschale knacken alle Lehrer doch schon mit den Home-Office-Tagen. Daher gebe ich schön alle Arbeitsmittel und das Home-Office an.


    Meine St-Erkl. sieht in etwa so aus:


    1260€ HO-Pauschbetrag

    1000€ Arbeitsweg

    XXXX€ Arbeitsmittel


    Größere Variablen hab ich nicht. Der Rest ist Kleinvieh.

  • Das geht aber nur, wenn es defekt ist. Ich denke, dass die meisten Firmen bei solchen Kleinigkeiten nicht betrügen. Eine Firma mit X Euro Steuern hat kein Interesse wegen 100 € Steuerersparnis dort falsche Angaben zu machen.

    Nicht, dass ich wüsste wie Firmen das machen, aber solche "Kleinigkeiten" fallen doch eher weniger auf als das Firmen-KfZ, was auf einmal als defekt abgeschrieben wird und angeblich verschrottet wurde. Dass ein EDV-Gerät nach nem Jahr mal einfach den Geist aufgibt, klingt da schon plausibler. Wenn es runterfällt, war es das meistens.

  • Du machst es wie jeder gute Firmeninhaber:
    Du nimmst das Altgerät aus dem "Betriebsvermögen" und schreibst es im laufenden Jahr als "defekt/nicht mehr benutzbar" vollständig ab.

    Ohne betrieb musst du da gar nichts machen.

  • die Pauschale knacken alle Lehrer doch schon mit den Home-Office-Tagen. Daher gebe ich schön alle Arbeitsmittel und das Home-Office an.

    ... . Der Rest ist Kleinvieh.

    ... und wer sich nicht die Mühe macht und nur die großen Brocken angibt, verschenkt Geld. Deine HO-Pauschale versickert konsequenzlos direkt in der WK-Pauschale - falls du keine weiteren Ausgaben geltend machst. Da sammelt sich "im Kleinvieh" nämlich eine große Menge "geldwerter Mist" an.
    Eine Packung Schreibmaschinenpapier für 5 € plus Fahrtkosten um das zu besorgen (Auto, Bus, Fahrrad, Beine ... egal) mit 30 ct pro Entfernungskilometer plus Parkgebühr machen bei 5 Kilometer Entfernung schnell 10 € und damit bereits fast 1% der erforderlichen 1230 €.

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