Bei uns kam gestern Unmut auf als die SL angeordnet hat, dass nicht mehr ein C in AV/SV die Regel sein sollte, wenn ein Schüler seine Sachen immer dabei hat und gut mitmacht und sich anständig verhält, sondern ein A oder B soll nun die Regel sein. Wie handhabt ihr das ? Sonst haben wir den meisten ein C gegeben und nur besonderes engagierten ein B oder vielleicht ein A
Kopfnoten AV/SV Niedersachsen
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Bei uns ist C der Normalfall. Ein SL kann das sowieso nicht einfach so anordnen. Damit übersteigt er oder sie seine Kompetenzen. Das entscheidet allein die Gesamtkonferenz. Sie ist nämlich laut Niedersächsischem Schulgesetz für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung zuständig. Erstaunlich, dass das ein Direktor eines Gymnasiums nicht weiß (oder er/sie weiß es und hofft, dass ihr es nicht wisst...).
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Bei uns ist C der Normalfall. Ein SL kann das sowieso nicht einfach so anordnen. Damit übersteigt er oder sie seine Kompetenzen. Das entscheidet allein die Gesamtkonferenz. Sie ist nämlich laut Niedersächsischem Schulgesetz für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung zuständig. Erstaunlich, dass das ein Direktor eines Gymnasiums nicht weiß (oder er/sie weiß es und hofft, das ihr es nicht wisst...).
Danke! Es war sogar so, dass ein A14er, der eigentlich für die Reisekosten zuständig ist, das „im Namen der Schulleitung“ per Mail verkündet hat ….
Bei Einführung der kopfnoten hat mein damaliger Schulleiter das auch genau so gesagt: ein C ist die Regel.
Jetzt ist es wohl so, dass Nachbarschulen viel häufiger B und A verteilen als wir und unsere SL es jetzt für nötig hält, dass wir uns dem angleichen damit Eltern sich nicht beschweren
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Bei uns ist C der Normalfall. Ein SL kann das sowieso nicht einfach so anordnen. Damit übersteigt er oder sie seine Kompetenzen. Das entscheidet allein die Gesamtkonferenz. Sie ist nämlich laut Niedersächsischem Schulgesetz für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung zuständig. Erstaunlich, dass das ein Direktor eines Gymnasiums nicht weiß (oder er/sie weiß es und hofft, das ihr es nicht wisst...).
Derselbe Direktor kommt ja auch bei A14 Unterrichtsbesuchen 15 Minuten zu spät, hat den Entwurf nicht dabei und benötigt dann 8 Monate um die Beurteilung zu erstellen, die dann auch noch als krönender Abschluss von Fehlern nur so wimmelt
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@DennisCicero: Du hast echt einen ABC-Fetisch, oder?
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Danke! Es war sogar so, dass ein A14er, der eigentlich für die Reisekosten zuständig ist, das „im Namen der Schulleitung“ per Mail verkündet hat ….
Bei Einführung der kopfnoten hat mein damaliger Schulleiter das auch genau so gesagt: ein C ist die Regel.
Jetzt ist es wohl so, dass Nachbarschulen viel häufiger B und A verteilen als wir und unsere SL es jetzt für nötig hält, dass wir uns dem angleichen damit Eltern sich nicht beschweren
Mir war aber auch nicht klar, dass die Schule das selbst entscheiden kann, wann sie welchen Buchstaben gibt. Es ist ja schon etwas misslich, wenn die eine Schule A oder B und eine andere C als Regel ansieht und dann zb Geschwister auf unterschiedlichen Schulen für dasselbe verhalten einmal ein A und einmal ein C bekommen.
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q. e. d.
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Siehe auch Zeugniserlass Niedersachsen 3.8.3.
An diese Norm würde ich mich als guter Beamter halten. Die Ansage eines Schulleitungsmitglied ist verglichen damit zu vernachlässigen (Stichwort Geltungsvorrang).
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An unserem Gymnasium ist C der "Normalfall", also entspricht den Erwartungen. Andere Gymnasien in der Umgebung verfahren ähnlich.
An anderen Schulformen, insbesondere an den Grundschulen, scheint der "Normalfall" für die späteren Gymnasialkinder das "B" zu sein. Das ist aber auch leicht erklärt (z.B. Eltern gegenüber), dass je nach Schulform und Alter die Ansprüche steigen.
(Und auf einem Abschlusszeugnis/Bewerbungszeugnis, z.B. der 10. Klasse, haben SuS ja sogar die Möglichkeit, negative Bemerkungen wie etwa ein D oder E (oder unentschuldigte Fehltage) entfernen zu lassen und sich ein neues Zeugnis ausstellen zu lassen...)
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Müssen wir gleich wieder in den Eis-Thread umziehen?
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Siehe auch Zeugniserlass Niedersachsen 3.8.3.
An diese Norm würde ich mich als guter Beamter halten. Die Ansage eines Schulleitungsmitglied ist verglichen damit zu vernachlässigen (Stichwort Geltungsvorrang).
Ja da benötigt man ja im Grunde gar keine nähere Festlegung. Man muss sich nur überlegen, wann das Verhalten den Erwartungen im allgemeinen entspricht und wann es den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht
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Müssen wir gleich wieder in den Eis-Thread umziehen?
Hier geht es aber um das ArbEItSverhalten.
Ach so. Ich sehe.
Also: Entspricht den Erwartungen (mit Ei n/s schränkungen oder in besonderem Maße oder ...)
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Wir sollen jetzt ein B auch geben wenn eine einmalige Einschränkung vorliegt . Das ist gegen den Erlass denn dort steht „uneingeschränkt (!)“.
Und ein A sollen wir verteilen wenn es uneingeschränkt den Erwartungen entspricht aber das ist auch gegen den Erlass der verlangt dass es in besonderem Maße den Erwartungen entspricht und (!) dass ein Gesichtspunkt besonders herausragt . Die SL hat Also eine Anordnung getroffen die gegen den Wortlaut des erlasses verstößt
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Ja da benötigt man ja im Grunde gar keine nähere Festlegung. Man muss sich nur überlegen, wann das Verhalten den Erwartungen im allgemeinen entspricht und wann es den Erwartungen voll und uneingeschränkt entspricht
Genauso wie man für seinen Fachunterricht auf Basis der ganzen rechtlichen Vorgaben beurteilen muss, wann eine Leistung den Anforderungen im Ganzen noch entspricht, wann sie den Anforderungen im Allgemeinen entspricht usw. Dass das andersherum nicht in Beliebigkeit mündet, sollte klar sein.
Warum nun die nächste "Sau durchs Dorf getrieben" werden muss in Bezug auf Beurteilungen von Sachverhalten in verkürzenden Zeichen, vermag ich nur zu erahnen. Gewürzt wird das durch neue abenteuerliche Geschichten von irgendwelchen A14ern und A15ern, die X und Y gesagt haben sollen. Ich hole mir schon einmal Popcorn.
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Die SL hat Also eine Anordnung getroffen die gegen den Wortlaut des erlasses verstößt
Sollte dem so sein, ist es deine Pflicht als Beamter, gegen diese Anordnung zu remonstrieren.
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Du hast echt einen ABC-Fetisch, oder?
Exakt das war auch mein Gedanke. Und dass bei jeder Fragestellung irgendwann Besoldungsgruppen genannt werden müssen, finde ich auch außergewöhnlich.
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Genauso wie man für seinen Fachunterricht auf Basis der ganzen rechtlichen Vorgaben beurteilen muss, wann eine Leistung den Anforderungen im Ganzen noch entspricht, wann sie den Anforderungen im Allgemeinen entspricht usw. Dass das andersherum nicht in Beliebigkeit mündet, sollte klar sein.
Warum nun die nächste "Sau durchs Dorf getrieben" werden muss in Bezug auf Beurteilungen von Sachverhalten in verkürzenden Zeichen, vermag ich nur zu erahnen. Gewürzt wird das durch neue abenteuerliche Geschichten von irgendwelchen A14ern und A15ern, die X und Y gesagt haben sollen. Ich hole mir schon einmal Popcorn.
Das ist zwar richtig, aber es kommt schon darauf an, ob man wie bei den meisten Fächern die Note 3 als Standard annimmt und das ist ja nunmal so und das auch im AV/SV so macht wie das bisher Standard war mit dem C, das ja der 3 weitgehend entspricht oder ob man nun umschwenkt und das B die neue „3“ in AV/SV ist.
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Welche Note wäre es denn, wenn man als Schüler "nur" ein B bekommt?
Off Topic, werden Schüler in Niedersachsen echt mit Buchstaben bewertet?
Und wenn ja, was wird damit ausgesagt?
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Was man nicht verwechseln darf:
AV/SV ist mit Absicht nicht mit Schulnoten benannt. Schulintern verwendet man ABC. Auf dem Zeugnis steht das aber nicht.
Und bei der Beurteilung von Schulleiterbewerbungen gibt es nie ein A (Aussage eines vergangenen Dezernenten). Das darf man also nicht mit dem AV/SV für SuS verwechseln. SuS können durchaus A und B erhalten.
Wir schauen z.B. auf Engagement für die Klasse, für die Schulgemeinschaft. In Arbeitsgemeinschaften. Oder ob jemand 5. Klässler in der Pause auf dem Schulhof verprügelt. Da reicht jeweils die Wortmeldung EINES Kollegen aus, um alle anderen von der Verbesserung/Verschlechterung zu überzeugen.
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Off Topic, werden Schüler in Niedersachsen echt mit Buchstaben bewertet?
Und wenn ja, was wird damit ausgesagt?
Ja. Es wird das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten mit einem Buchstaben bewertet.
A „verdient besondere Anerkennung“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn
das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und
Gesichtspunkte hervorragen;
B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ – diese Bewertung soll erteilt
werden, wenn das Verhalten den Erwartungen voll und uneingeschränkt
entspricht;
C „entspricht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das
Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen entspricht;
D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ – diese Bewertung soll erteilt
werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Ganzen noch entspricht;
E „entspricht nicht den Erwartungen“ - diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das
Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine
Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
D und E muss noch genauer begründet werden. Bei A bis C reicht der Standardsatz.
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