Bundeslandwechsel

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    Zu Zeiten meines 2. Staatsexamens gab es in meinem Bereich Verbeamtung bis zur Note 2,17 (wenn ich es recht erinnere), 2/3 -Jahresverträge bis 2,47 und danach nix mehr.

    Wobei die Grenzwerte sich natürlich von den Menschen im Jahrgang (Anzahl) und der Anzahl an Plätzen und der Fächerkombis bzw. den erzielten Noten ergeben / ergaben.
    Beim meritokratischen bayrischen System hat doch kein Mensch mit 2,4 Fächerkombi X/Y eine (feste!) Stelle "beim Staat", wenn jemand mit 2,3 Fächerkombi X/Y keine bekommen hat, oder? (also zumindest angeboten)

  • Andrea99 :

    Wenn dir niemand Antwort geben kann, versuche doch mit der zuständigen Stelle des KMs Thüringen telefonisch Kontakt aufzunehmen.

    https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/schuldienst

    https://bildung.thueringen.de/ministerium/kontakt


    Vielleicht hast du die Adressen aber auch schon selbst gefunden.


    Vor Jahren hat bei uns jemand aus Sachsen in Bayern studiert und das Referendariat gemacht, allerdings danach in Bayern keine Anstellung bzw. nur einen Zeitvertrag bekommen. Das war aber noch die Zeit, wo man sehr gut sein musste, um sofort eine Anstellung zu bekommen. Sie hatte 2,... In Sachsen nahm man sie mit Kusshand. Sie konnte sich sogar die Schule in ihrer Heimatnähe aussuchen bzw. bekam nicht nur eine angeboten.

    Heutzutage haben wir Grundschullehrermangel. Wenn da schon Seiteneinsteiger unterschiedlicher Couleur genommen werden, müssten die Einstellungsbedingungen viel lockerer sein.


    Ich würde mich direkt an der zuständigen Stelle erkundigen und nicht den Gerüchten vertrauen!

  • Wobei die Grenzwerte sich natürlich von den Menschen im Jahrgang (Anzahl) und der Anzahl an Plätzen und der Fächerkombis bzw. den erzielten Noten ergeben / ergaben.
    Beim meritokratischen bayrischen System hat doch kein Mensch mit 2,4 Fächerkombi X/Y eine (feste!) Stelle "beim Staat", wenn jemand mit 2,3 Fächerkombi X/Y keine bekommen hat, oder? (also zumindest angeboten)

    Ich verstehe nicht ganz, worauf du hinaus willst :zahnluecke: , ....

    Ich habe Lernbehindertenpäd. studiert - da sind die Fächer egal - ,das hatten alle in meinem Seminar im Ref (17 Leute). Nach dem 2. Staatsex. bekamen wir halt die unterschiedlichen Angebote oder auch nicht.

  • Wenn einem die Qualität wichtig ist und man die Aussagekraft von Abschlüssen ernst nimmt, dann ist es doch recht schlau, sich nicht sofort lebenslang und unauflösbar an jemanden binden, der nur die Mindestanforderungen erfüllt, sondern die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer regulären Kündigung offen zu halten. Eins der Probleme im Schuldienst ist doch gerade die fehlende Exitmöglichkeit für Kollegen und zwar von beiden Seiten.

    Dafür gibt es die immerhin 3-jährige Probezeit bei Beamten. Die Hürden für eine Kündigung sind bei Angestellten im öffentlichen Dienst nicht gerade niedriger.

  • Naja, eigentlich ist das im Sinne der Qualitätssicherung auf systemischer Ebene gar nicht mal so dumm.

    Wenn einem die Qualität wichtig ist und man die Aussagekraft von Abschlüssen ernst nimmt, dann ist es doch recht schlau, sich nicht sofort lebenslang und unauflösbar an jemanden binden, der nur die Mindestanforderungen erfüllt, sondern die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer regulären Kündigung offen zu halten.

    Nur sind diese Notengrenzen völlig willkürlich, was die Fähigkeiten der Bewerber betrifft. Jahrelang wurden Kandidaten mit 1,x-Abschlüssen nicht übernommen, und zwar weder als Beamte noch als Angestellte, gerade wird alles bis 3,50 verbeamtet (und die Examensnoten sind auch noch besser als vor 20 Jahren).

  • Naja, eigentlich ist das im Sinne der Qualitätssicherung auf systemischer Ebene gar nicht mal so dumm.

    Wenn einem die Qualität wichtig ist und man die Aussagekraft von Abschlüssen ernst nimmt, dann ist es doch recht schlau, sich nicht sofort lebenslang und unauflösbar an jemanden binden, der nur die Mindestanforderungen erfüllt, sondern die arbeitsrechtliche Möglichkeit einer regulären Kündigung offen zu halten. Eins der Probleme im Schuldienst ist doch gerade die fehlende Exitmöglichkeit für Kollegen und zwar von beiden Seiten.


    Im individuellen Einzelfall ist das für den Betroffenen natürlich hart.

    Nö ist es nicht. Wenn man die 2. Staatsprüfung bestanden, erfüllt man formal die beamtenrechtlichen Voraussetzungen.

  • Das hatte ich für Bayern auch so verstanden, dass dann zwar eingestellt werden kann, aber keine Verbeamtung angeboten wird. Was natürlich völlig inkonsequent ist.


    Ist es so, dass man keine Stelle bekommt? Ich dachte, man bekommt keine Verbeamtung? (Ist genauso absurd...)


    Ich kenne es so, dass die Verbeamtung dann zeitverzögert stattfindet.


    Soweit ich mittlerweile recherchiert und es Erfahrungsberichten entnommen habe ist es tatsächlich so, dass man dann nicht mal mehr angestellt wird.

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