Nebentätigkeit / Zusatzverdient in BaWü

  • Hi zusammen, ich starte zu diesem Sommersemester das Gym Lehramt an der Uni Stuttgart.

    Habe für später eine wichtige Frage zum Thema Nebenverdienst/-tätigkeit:

    Ich habe mir seit einiger Zeit eine Videoproduktions- & Prozessdigitaliserungs-Agentur aufgebaut, mit der ich nebenher (bei relativ überschaubarem Zeitaufwand) gut dazuverdienen kann.
    Diese möchte ich später mal bei 4-8h Zeitaufwand pro Woche neben der Lehrtätigkeit weiterführen.

    Habe im LandesbeamtenG BW gelesen & verstanden, dass die Nebentätigkeit auf jeden Fall genehmigungspflichtig ist, allerdings ist mir die erlaubte Höhe des Verdienstes unklar. Es findet sich folgender §:
    "[…]

    (6) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn

    1. die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, […]"

    Ich kann das "gilt allgemein als erteilt" auf diese zwei Weisen interpretieren

    1. i.S.v.: "Bis 1200€ p.a. ist das kein Problem, alles darüber ist Einzelfall-Entscheidung aber dennoch möglich",
    oder 2. als "auf keinen Fall darf es mehr als 1200€ p.a. sein"

    Kann mich hier jemand aufklären, ob meine Interpretation 1. oder 2. treffend ist?

    Vielen Dank im Voraus 🙏🏼

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • (6) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn

    1. die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, […]"

    Das bedeutet, bis 1200€ muss keine Genehmigung beantragt werden.

  • Du bist auch nicht verpflichtet deiner SL gegenüber genaue Einkünfte zu nennen.

    Wichtig ist nur immer, dass deine Nebentätigkeit nicht deine Lehrertätigkeit beeinflussen darf.

    Der SL ist das auch egal, die hat damit gar nichts zutun. Lediglich der Genehmigungsantrag an die personalführende Behörde geht über dem Dienstweg auch bei der SL vorbei.

  • Der SL ist das auch egal, die hat damit gar nichts zutun. Lediglich der Genehmigungsantrag an die personalführende Behörde geht über dem Dienstweg auch bei der SL vorbei.

    Ob es der SL egal ist, weiß ich nicht genau.

    Mich würde es schon interessieren, ob jemand "nebenher" 500 € pro Monat verdient oder 20.000€ pro Monat.


    Aber nochmal: man muss der SL hierzu keine Angaben machen.

  • Ob es der SL egal ist, weiß ich nicht genau.

    Mich würde es schon interessieren, ob jemand "nebenher" 500 € pro Monat verdient oder 20.000€ pro Monat.

    Warum würde es Dich interessieren? Rein privat? Ok

    Beruflich? Gehts Dich einfach nichts an, wenn es keine Vorgaben seitens Dienstherrn gibt.

  • Mich würde es schon interessieren, ob jemand "nebenher" 500 € pro Monat verdient oder 20.000€ pro Monat.

    Aha und was nützt das der SL? Will man dann dort vielleicht eher nach Geld fragen oder wie soll ich mir das vorstellen?

  • Nochmal:
    es geht eine SL überhaupt nichts an, wie viel eine Lehrkraft nebenbei verdient, solange die Lehrkraft eine ordentliche Arbeit macht.


    Trotzdem finde ich, dass es einen großen Unterschied macht, ob eine Lehrkraft in der Freizeit eine App programmiert und damit pro Monat 50 € verdient oder ob eine Lehrkraft mit einer selbstprogrammierten App 20.000 € pro Monat verdient.

    Bei Letzterem würde ich dann doch eher mal nachfragen, was es für eine App ist. Aber rein aus privatem Interesse. Die LK muss der SL gegenüber diesbezüglich keine Angaben machen!

  • Trotzdem finde ich, dass es einen großen Unterschied macht, ob eine Lehrkraft in der Freizeit eine App programmiert und damit pro Monat 50 € verdient oder ob eine Lehrkraft mit einer selbstprogrammierten App 20.000 € pro Monat verdient.

    Man kann hier ähnlich argumentieren wie bei künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit. Beide sind als freiberufliche Tätigkeiten genehmigungsfrei. Es ist jedoch JEDE Nebentätigkeit auf dem Dienstweg anmeldepflichtig.

    Es ist ja vom Zeitaufwand durchaus ein Unterschied, ob man nebenberuflich pro Monat 20.000 selbst gebastelte Winkekatzen verkauft oder mit einem Buch, das man mal in der Freizeit geschrieben hat im Monat 20.000 € Zusatzverdienst erwirtschaftet. Das Buch (oder auch ein Gemälde) könnte auf dem Flohmarkt schließlich auch nur 10 € bringen.

    Hauptaspekt der Nebentätigkeit ist der Zeitaufwand. Als hauptamtliche Lehrkraft hat man seine gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zu widmen - und sich in der Freizeit der Erholung.

    Einige Verordnungen und Kommentare zum Thema hab' ich hier gesammelt - weil mich das Thema ebenfalls tangiert:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Trotzdem finde ich, dass es einen großen Unterschied macht, ob eine Lehrkraft in der Freizeit eine App programmiert und damit pro Monat 50 € verdient oder ob eine Lehrkraft mit einer selbstprogrammierten App 20.000 € pro Monat verdient

    Nein ist es nicht.

Werbung