Nebentätigkeit / Zusatzverdient in BaWü

  • Hi zusammen, ich starte zu diesem Sommersemester das Gym Lehramt an der Uni Stuttgart.

    Habe für später eine wichtige Frage zum Thema Nebenverdienst/-tätigkeit:

    Ich habe mir seit einiger Zeit eine Videoproduktions- & Prozessdigitaliserungs-Agentur aufgebaut, mit der ich nebenher (bei relativ überschaubarem Zeitaufwand) gut dazuverdienen kann.
    Diese möchte ich später mal bei 4-8h Zeitaufwand pro Woche neben der Lehrtätigkeit weiterführen.

    Habe im LandesbeamtenG BW gelesen & verstanden, dass die Nebentätigkeit auf jeden Fall genehmigungspflichtig ist, allerdings ist mir die erlaubte Höhe des Verdienstes unklar. Es findet sich folgender §:
    "[…]

    (6) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn

    1. die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, […]"

    Ich kann das "gilt allgemein als erteilt" auf diese zwei Weisen interpretieren

    1. i.S.v.: "Bis 1200€ p.a. ist das kein Problem, alles darüber ist Einzelfall-Entscheidung aber dennoch möglich",
    oder 2. als "auf keinen Fall darf es mehr als 1200€ p.a. sein"

    Kann mich hier jemand aufklären, ob meine Interpretation 1. oder 2. treffend ist?

    Vielen Dank im Voraus 🙏🏼

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • (6) Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn

    1. die Vergütungen hierfür insgesamt 1200 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen, […]"

    Das bedeutet, bis 1200€ muss keine Genehmigung beantragt werden.

  • Du bist auch nicht verpflichtet deiner SL gegenüber genaue Einkünfte zu nennen.

    Wichtig ist nur immer, dass deine Nebentätigkeit nicht deine Lehrertätigkeit beeinflussen darf.

    Der SL ist das auch egal, die hat damit gar nichts zutun. Lediglich der Genehmigungsantrag an die personalführende Behörde geht über dem Dienstweg auch bei der SL vorbei.

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