Beitrag von Hubsi ()
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Du musst dich auf jeden Fall an deine Schule und das Seminar wenden.
Die müssen dich ja auch freistellen und ausplanene.
Bei uns hat Seminar immer Schule rechtlich "geschlagen" ob das an Grundschulen anders ist, weiß ich aber nicht.
An deiner Stelle würde ich im Seminar nachfragen und im Besten Fall mit deren Rückendeckung zur Schulleitung gehen.
Die KuK wissen jetzt schon Bescheid, die BR auch aber du willst die SL am 30. Juni ‚informieren‘?
Da du das Ref bis zum Ende des SJ abschließt, ist das zeitlich ok. Du wirst dein Examen ja vorher abgeschlossen haben, insofern dürfte aus Seminarsicht (also aus Sicht der Ausbilder/innen dort) eher wenig dagegen sprechen. Was anderes wäre es, wenn du 2 Wochen während deiner eigentlichen Ausbildungszeit diese Auszeit nehmen wollen würdest. Aus Schulsicht ist es schwer zu beurteilen. Ist es bei euch so, dass du nach dem Examen mit mehr Stunden eingesetzt werden könntest? Dann wärest du schwieriger zu vertreten.
Dennoch würde ich weder gegen den Willen der Schule bzw. des Seminars das ganze durchziehen. Wenn beide etwas dagegen haben und du es dennoch mit dem Joker BezReg durchdrücken könntest, könnten beide Institutionen verschnupft sein. Und dann ist die Frage für dich: Ist es mir egal, dass ich beide verschnupft da stehen lasse oder nehme ich aktuell doch Rücksicht auf deren Befindlichkeiten (auch wenn ich hier formal im Recht wäre). Aber diese Frage musst du ggf. selbst beantworten.
OK, du siehst dich eh bei der SL nicht gut angesehen, insofern könnte es dir egal sein, was diese über dich denkt, wenn du sowieso dort keine Zukunft planst.
Das alles sind keine dienstrechtlichen Überlegungen.
[verbal unschöne Bemerkung des TE auf dessen Wunsch entfernt - mod] Also das war noch nix offizielles.
Bist du dir sicher, dass die Schulleitung davon nichts weiß? Je nach Schulgröße wird ja öfter miteinander geredet.
Darf ich fragen, wieso du direkt die Bezirksregierung gefragt hast? Ohne davor deine direkten Vorgesetzten einzubeziehen.
Achso: Noch ein kleiner Hinweis... Da man nie weiß, wer alles mitliest, solltest du vielleicht manche Formulierungen noch etwas "glätten" oder entfernen. Dein Fall ist so spezifisch, dass du sehr leicht erkannt werden könntest.
Das ist dir vielleicht egal, aber es ist nicht nur ein (bezahlter!) Bestandteil deiner Ausbildung, sondern normale Arbeitszeit als Lehrkraft. Hast du eine Pflicht, da teilzunehmen? (als Reservist?) Dann wäre es doch egal.
Wenn es nur deine eigene Wahl ist, solltest du auch überlegen, wie sehr du in der Gegend bleibst, wie sehr SL miteinander kommunizieren und wie sehr Menschen und Behörden auf Leute stehen, die den Dienstweg nicht einhalten und am Ende vor vollendeten Tatsachen stellen.
Hubsi ich verstehe ja, dass man dich nicht erkennen soll und du die Details löschen wolltest.
Aber es nervt, wenn einfach alles gelöscht wird.
Es wäre nett gewesen, wenn du grobe Stichpunkte stehen gelassen hättest.
Vielleicht ist jemand mal in einer ähnlichen Situation und möchte wissen, welche Möglichkeiten es gibt. Und dann freut er sich über die Informationen.
Allgemein nervt es einfach, wenn man sich Mühe gibt zu helfen und kein Danke oder irgendwas kommt und einfach alles gelöscht wird.
100% Zustimmung!
Hier stört mich zusätzlich, dass der TE offensichtlich nicht in der Lage war, die grenzüberschreitenden Formulierungen in seinen Posts zu erkennen und diese gezielt zu überarbeiten. Das passt neben dem kompletten Löschen dazu, dass die Tendenz war, sowieso in der geschilderten Situation mit dem Kopf durch Wand gehen zu wollen.
Falls es hier um eine Reservedienstleistung, ehemals Wehrübung, geht, früher mussten AG und Dienstherren dem nicht zustimmen sondern das galt quasi als Wehrpflicht, inzwischen müssen die das genehmigen
Schade. Zum Thema Wehrübung oder Dienststellung nach §60 bzw. Übung nach § 61 SG hätte ich durchaus etwas sagen können.
Grundsätzlich ist es aber so, dass der Arbeitgeber das genehmigen muss, wenn es mehr als 6 Wochen im Jahr sind. Bei Angestellten im öffentlichen Dienst und bei Beamten ist die Arbeitgeberbescheinigung allerdings in jedem Fall vorzulegen.
Arbeitgeber dürfte das Land oder das Seminar sein - auf keinen Fall aber die Schule. Die muss nicht gefragt werden. Ob man die SL vor vollendete Tatsachen stellt ist eine andere Frage.
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