Kind fehlt und ist nicht abgemeldet

  • Wenn eine Kommunikation mit den Eltern der erste Grundstein ist, muss es doch auch in Ordnung sein, mit den Eltern zu kommunizieren, dass wir in der Zeit der unsicheren Sekretariatbesetzung und noch fehlender App das Abmelden per Elterngruppe erlauben.


    Ich denke nach wie vor, dass GS und Sek einfach unterschiedlich gehandhabt werden können.

    Ich glaube sogar, dass es von Schule zu Schule große Unterschiede gibt, wie das Problem angegangen werden kann. In meinen ersten beiden eher dörflich gelegenen Schulen (Kinder kamen zu 99% zu Fuß), wusste der Klassenlehrer, wer mit wem auf dem Schulweg unterwegs ist. Und da genügte es natürlich, wenn Freund oder Freundin sagte, dass X heute nicht mitlief und wegen (beliebiger Grund) fehlt. Und selbst in meiner letzten (Brennpunkt-)Schule kam so etwas oft vor und war glaubwürdig. Trotzdem geht man bei Zweifeln natürlich auf Nummer sicher.


    Gibt es eigentlich eine eindeutige "Vorschrift" in NRW?

  • Das waren aber auch andre Zeiten :pfeifen:


    Also mal generell, es geht hier drum, dass Kinder nicht erscheinen, unentschuldigt, und wie man damit umgeht.

    Wäre wirklich interessant, wie die Gesetzeslage - in den einzelnen Bundesländern - dazu ist. Erstaunlich, dass das keine so recht weiß.

    Ich fürchte, da lässt der Gesetzesgeber bzw das Schulamt/whoever die Grundschule mal wieder extra im Unklaren, weil sinnvolle Lösungen mit Geld verbunden wären.

  • ...

    Oder man kennt in der der Grundschule seine Klasse, seine Kinder und die Eltern und weiß Abmeldungen durch Mitschüler einzuschätzen.


    Das geht - auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst.

    Du wirst es kaum glauben, auch Kinder aus Familien, die du kennst, können entführt werden. Das verschwundene Kind in Döbeln kannte die Lehrerin auch, es ist trotzdem tot.


    Ich liebe es ja, wenn User meinen, über Grundschul-Lehrer mit entsprechender Erfahrung die Nase rümpfen zu müssen. ;)

    Tja, dann verhalte dich professionell, schon ist dem Naserümpfen ein Ende gesetzt.

  • Ich denke, dass es in allen Bundesländern eine Entschuldigungspflicht gibt. In Bayern muss unverzüglich entschuldigt werden.

    Zitat

    (1) 1Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2Im Fall fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

    https://www.gesetze-bayern.de/…t/Document/BaySchO2016-20


    Man geht davon aus, dass die Eltern das wissen. Daraus folgt im Umkehrschluss: Wenn sich niemand meldet, muss man dem nachgehen. Nicht geklärt ist in diesem Text, wer neben den Erziehungsberechtigten das Kind entschuldigen kann.

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    • Offizieller Beitrag

    Du wirst es kaum glauben, auch Kinder aus Familien, die du kennst, können entführt werden. Das verschwundene Kind in Döbeln kannte die Lehrerin auch, es ist trotzdem tot

    Ich glaube, du hast den sinnzusammenhang des "wenn man die Kinder kennt " gerade absichtlich falsche verstanden, oder?


    Ich erkläre es dir nochmal: wenn man als Grundschullehrer die Kinder und Eltern seiner Klasse kennt, kann man die Aussage "Xyz kommt heute nicht, es ist Krank" einschätzen und ist beruhigt.


    Weißt du mehr zu dem Fall in Döbeln? Wurde da eine entsprechende Aussage von Kindern getätigt?

    Oder haben sich die Lehrer im Rahmen des von Moebius in Beitrag 7 erwähnten  pflichtgemessen Ermessen" dagegen entschieden, zu suchen.


    Zitat

    Tja, dann verhalte dich professionell, schon ist dem Naserümpfen ein Ende gesetzt

    Na, dann ist das Nase rümpfen ja nicht nötig. 😉

  • Gibt mal das Wort bei der Internetsuche ein, da findest du einige Schreiben dazu.

    Hab's gefunden und bin erstaunt, da ich das von uns hier bislang so kannte, dass Erziehungsberechtigte z.B. Fehlen meldeten sowie erklärten, worauf die Schule dann entschuldigte oder halt nicht - je nach geliefertem Grund des Fehlens.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich kenne genug Eltern die ihre Kinder in der Vergangenheit dabei unterstützt oder bestärkt haben anderen schaden zu zu fügen.


    Viele Kitas geben keine Namen der beteiligten Kinder bei Verletzungen raus weil es bereits Fälle gab wo Eltern dreijährigen darauf hin eine verpasst haben.

    Weißt du ob Familie X nicht Ärger mit Familie Y hat? Nein und wenn was passiert und die Eltern x dann auf einmal nichts mehr davon wissen badest du den Mist aus.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Mir ist es tatsächlich Wurst ob GS oder SEK….Abmeldung erfolgt über die Eltern. Alles andere ist nicht zulässig. Telefonat oder per, den Eltern eindeutig zu zuordnenden Mailadresse.

    Findet das nicht statt erfolgt bei den Eltern ein Anruf (wir haben teils Handynummer, Festnetz und arbeitsnummer) durch das Sekretariat oder Klassenleitung. Hat das keinen Erfolg schreibe ich in der SEK I - II eine Mail, in der Grundschule ebenfalls (so zumindest in Brandenburg.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Alle angebenen Elternnummern abtelefonieren (privat, Handy, Arbeit). E-Mail versenden mit der Bitte sich zu melden. Mehr machen wir nicht. Polizei fällt aus, nachdem man uns von dort deutlich mitgeteilt hat, dass man sich nicht zuständig fühlt für die Durchsetzung der Schulpflicht. Seitdem rufen wir dort nur an, wenn weitere Hinweise bestehen, die auf eine akute Gefährdung hinweisen, was selten der Fall ist.

  • Seitdem rufen wir dort nur an, wenn weitere Hinweise bestehen, die auf eine akute Gefährdung hinweisen, was selten der Fall ist.

    Akute Hinweise auf Gefährdung gibt es halt im Voraus bei Unfällen im Straßenverkehr oder Entführungen nicht. Gibt noch andere Szenarien, die ich jetzt nicht näher beschreiben will, wo man den Kindern nichts Gutes damit tut, zu warten und nicht tätig zu werden. Ich finde das sehr ungewöhnlich, es geht hier ja nicht vordringlich um Durchsetzung der Schulpflicht, sondern darum, möglichen Schaden vom Kind abzuwenden bzw. möglichst frühzeitig zu erkennen.

  • Ich kenne genug Eltern die ihre Kinder in der Vergangenheit dabei unterstützt oder bestärkt haben anderen schaden zu zu fügen.

    Es muss ja nichtmal böse Absicht sein. Zum Beispiel: Mutter von Kind 1 erzählt nachmittags am Spielplatz, das Kind müsse am nächsten Tag zum Zahnarzt. Kind 2 hört das Gespräch mit und berichtet bei Fehlen von Kind 1 der Lehrkraft, das fehlende Kind sei beim Zahnarzt. Kind 2 hat das aber missverstanden, der Zahnarzttermin ist erst am Nachmittag. Keiner sucht Kind 1, weil es ja "entschuldigt" ist - fälschlicherweise.

  • Ich finde das sehr ungewöhnlich, es geht hier ja nicht vordringlich um Durchsetzung der Schulpflicht, sondern darum, möglichen Schaden vom Kind abzuwenden bzw. möglichst frühzeitig zu erkennen.

    Was will man denn sonst machen? Alle verfügbaren Nummer anrufen. E-Mail an die bekannte Adresse senden. That´s it. Die Polizei winkt ab, wenn wir anrufen. Also machen wir das nicht mehr. Wenn wir alle hinterlegten Nummern anrufen und eine Mail versenden, haben wir unsere Schuldigkeit getan. Wenn man als Eltern schwer erreichbar ist, muss man halt mal zwischendurch auf sein Handy schauen oder die Schul-App checken.

  • Das halte ich doch schon für sehr umsichtig. Irgendeine Nummer erreicht man normalerweise ja schon, und wenn's sogar einen Schulmessenger gibt, umso besser.

    Die Polizei sollte halt aber die Schule auch ernst nehmen. Wenn sie eingeschalten wird, ist ja schon einiges gelaufen, die ruft man ja nicht zum Spaß oder als erstes an.

    Dann hat man über längere Zeit gar keinen erreichen können. Kommt das wiederholt vor, wird bei uns auch das Jugendamt imformiert.

  • Quelle: https://www.bildung-mv.de/expo…leitfaden_mit_Anlagen.pdf


    Die Einhaltung der Schulpflicht ist Elternpflicht, d.h. sie müssen das Kind z. B. telefonisch im Sekretariat abmelden bis 9 Uhr, ist dies nicht der Fall, ruft das Sekretariat oder die Klassenleitung bei den Erziehungsberechtigten an und er erörtert den Fall. Eine weitere Möglichkeit ist das Senden eines Tadels per Brief in die Häuslichkeit (sprich Dokumentation), bei wiederholter Problematik greift dann bei uns der Absentismusleitfaden. Und wichtig: bei unentschuldigten Fehlen sind es immer Fehlzeiten, die dokumentiert werden müssen.

  • ...

    Ich erkläre es dir nochmal: wenn man als Grundschullehrer die Kinder und Eltern seiner Klasse kennt, kann man die Aussage "Xyz kommt heute nicht, es ist Krank" einschätzen und ist beruhigt...

    Achsoo und deine Beruhigung ist gleichzusetzen mit rechtssicherem Handeln?


    Ein Problem kleiner Schulen besteht darin, dass sie ihre eigenen Regeln etablieren. Man kennt sich, vertraut sich, oder auch nicht, hat etwas schon immer irgendwie gemacht und weiß genau, wie x und y reagieren werden.


    Deswegen kann der Schulleiter von Schule X auch nicht nach vermissten Kindern telefonieren, weil er A13Z verdient und in der ersten Stunde Sachunterricht erteilen muss. Regelmäßig bei der Kommune anrufen und nach einer Sekretärin fragen kann er natürlich auch nicht, weil er den Mensch bei der Behörde kennt und den möchte man ja nicht traurig machen mit seinem Ansinnen, der kann ja auch nix dafür, dass keine Sekretärinnen eingestellt werden. Denen sind allen die Hände gebunden! Deswegen fragt man lieber Kevin, warum Serafina heute nicht da ist. Alles völlig normal im Universum von Schule X.


    Das ist aber im Rest der Republik nicht normal, vielleicht vertraust du auch mal darauf, dass dir nicht alle hier nur Blödsinn erzählen?


    Passend zum Vertrauen auf (Kinder-)aussagen: neulich kam ein Schüler von mir zu spät. Mehrere Kinder sind sich ganz sicher, ihn morgens auf dem Pausenhof gesehen zu haben. Ich wundere mich, ob das Kind auf dem Klo Blödsinn macht, durchs Schulhaus geistert, wieder nach Hause gegangen ist? Es stellte sich heraus, dass es zu spät war und ein Kind mit der gleichen Jacke für eben jenes fehlende Kind gehalten wurde.

  • Meldepflicht der Schulen in Rheinland-Pfalz Pflicht, in NRW nicht?


    "Das Landesschulministerium verweist hier auf die allgemeine Pflicht von Schulen, "Eltern in allen grundsätzlichen und wichtigen Schulangelegenheiten zu informieren".

    Darunter falle auch die Information der Eltern, wenn minderjährige Schülerinnen und Schüler aus ungeklärten Gründen vom Unterricht fernbleiben. Weitergehende rechtliche Vorgaben gebe es bisher nicht, hieß es aus dem Schulministerium."


    Artikel von '23:

    Meldepflicht bei fehlenden Schülern: Schulweg mit Alarmkette sichern? - Nachrichten - WDR - Nachrichten - WDR https://search.app/pa3XpwKzW7AdiqrYA


    In Sachsen ist es seit dem Fall Valeriia Pflicht, bis 9.00h die Meldekette zu sichern, in der Pfalz ist offenbar auch möglich.


    Palim , dass jemandem die Kinder egal seien, habe ich nirgends geschrieben. Dass 1000 Ausreden gesucht werden, eine wichtige Sache nicht umzusetzen, weil man was anderes für wichtiger hält, finde ich schlimm, ja.

  • Meldepflicht der Schulen in Rheinland-Pfalz Pflicht, in NRW nicht?

    Nein, bisher nicht. Das ist der jeweiligen SL überlassen. Bei uns wurde die Meldepflicht kürzlich durch die SL verschärft eingeführt, jedoch imho nicht auf einer verpflichtende rechtlichen Basis. Fände es auch wesentlich besser, wenn das ganze rechtlich verankert würde.

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