Beitrag von Magellan ()
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Wir haben hier einen anderen Thread, bei dem zwei Lehrkräfte strafrechtlich verurteilt wurden, weil die Nichtbefolgung vorgeschriebener Prozesse bei der Organisation einer Klassenfahrt zum Tode einer Schülerin geführt hat.
Ne, da war hier im Forum vom gesunden Menschenverstand die Rede.
Aber wie, wenn es kein Telefon im Klassenzimmer gibt und die Eltern den Messenger/das Emailprogramm nicht nutzen und es keine Sekretärin gibt?
Ich meine diese Frage ernst!
Der normale Fall ist, dass die Sekretärin anruft.
Falls es die nicht gibt, kann man in der Schule absprechen, dass irgendeine Dopppelsteckung in der 1. Stunde so was übernimmt oder irgendwer anders, der nicht 45 Minuten unabkömmlich ist.
Wenn das auch nicht geht, informiere ich die Eltern im Vorfeld darüber, dass solche kurzfristigen Informationen aufgrund der schulischen Gegebenheiten nur per Email erfolgen können und es in ihrer Verantwortung liegt, sich eine Mailapp so aufs Handy zu packen, dass die Nachricht sie dann erreicht. In dem Fall habe ich eine Emailliste der Eltern und eine vorformulierte Mail dafür auf meinem Dienstgerät (Tablet, was auch immer), so dass es eine Sache von maximal 30 Sekunden (2x copy&paste, 1x senden) ist, so eine Mail zu schicken.
Wenn ich nicht mal ein Dienstgerät habe, teile ich der Schulleitung mit, dass dieses Problem vorliegt und fordere die auf eine Lösung zu finden.
In keinem Fall unterlasse ich diese Schritte, weil ich mir im Vorfeld Dinge überlege, warum sie möglicherweise nicht immer funktionieren könnten.
Wenn ich so gehandelt habe und doch was passiert, kann ich klar belegen, dass ich meine Möglichkeiten ausgeschöpft habe.
Das ist stringent formuliert
Nur leider kannst du die Eltern nicht zwingen, die Mailapp (wir an der Schule haben zB 'edoop' ) zu installieren und genauso wenig, sie auch zu benutzen.
Dann muss man eben doch aus dem Unterricht raus.
Das ist stringent formuliert
Nur leider kannst du die Eltern nicht zwingen, die Mailapp (wir an der Schule haben zB 'edoop' zu installieren und genauso wenig, sie auch zu benutzen.
Dann muss man eben doch aus dem Unterricht raus.
Das würde ich dann gar nicht erwarten.
Wenn ich den Prozess den Eltern gegenüber klar kommuniziere, liegt diese Verantwortung dann wiederum bei denen.
Ich sehe auch nicht, dass ich die Eltern zwingend erreichen muss, es genügt, dass diese die Gelegenheit gehabt hätten, wichtige Informationen zu bekommen, wenn sie sich an den von der Schule kommunizierten Prozess gehalten hätten.
Ich habe ja anfangs auch geschrieben, dass ich keine Notwendigkeit sehe im Regelfall die Polizei zu informieren, wenn ich die Eltern nicht erreichen kann, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen.
Hm, ich glaube, meine SL sieht das anders. Aber da müsste ich nachfragen. Danke für deine Erklärungen.
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Oder man kennt in der der Grundschule seine Klasse, seine Kinder und die Eltern und weiß Abmeldungen durch Mitschüler einzuschätzen.
Das geht - auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst.
Und ja, natürlich wäre es besser, das Elternteil schriebe eine MAIL an die zuständige Lehrkraft, was fast dieselbe Zeit kostet - allerdings ist es auch da schon passiert, dass die Mail bei der Klassenlehrerin liegenblieb, während ich die ersten zwei Stunden Unterricht hatte, dann anrufen musste und verschlafen zusammengestanzt worden bin, dass die Mutter ja wohl schon längst Bescheid gesagt habe (...).
Deshalb wäre es besser, das Elternteil schriebe eine Mail an das Sekretariat (oder nutzte die schulische Kommunikationsplattform, sofern vorhanden).
Ich sehe das auch anders.
Wenn die Verantwortung ohnehin bei den Eltern liegt, kann ich mir den Aufwand auch sparen.
Wenn ich als Lehrkraft gar nicht in Erfahrung bringen will, wo das Kind am frühen Morgen ist und warum es nicht in der Schule ist, kann ich mir den Aufwand auch sparen. Dann trage ich das Kind als fehlend ein und frage am 3. Tag am Nachmittag nach, warum es noch keine Entschuldigung gab.
Habe ich eine digitale Möglichkeit, trage ich das Kind dort als fehlend ein und erkläre es zur Bringschuld der Eltern, sich dort selbst zu informieren, ob ihr Kind im Unterricht angekommen ist.
Genau darum ging es aber in der Handlungsanweisung nicht (ich kann sie im Internet nicht finden, aber sie war vom 6.6.24). Es war ausdrücklich davon die Rede, dass die Schule es morgens unverzüglich klären muss und anderenfalls die Polizei zu informieren ist.
Es reicht also nicht aus, eine allgemeine Abwesenheits-Mail an die Eltern zu verschicken.
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Oder man kennt in der der Grundschule seine Klasse, seine Kinder und die Eltern und weiß Abmeldungen durch Mitschüler einzuschätzen.
Das geht - auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst.
Ich habe ein Vorgehen geschildert, das den rechtlichen Anforderungen gerecht wird, darauf gehst du gar nicht ein. Letztlich ist dein Argument, "mir reicht das so, wird schon gut gehen, bisher ist es auch immer gut gegangen". Ja, wahrscheinlich wird es gut gehen. Im unwahrscheinlichen Fall, dass es nicht gut geht, bist trotzdem du derjenige, der den Fehler gemacht hat.
Wenn die Verantwortung ohnehin bei den Eltern liegt, kann ich mir den Aufwand auch sparen.
So lange du dir den Aufwand sparst, liegt die Verantwortung aber nicht bei den Eltern, sondern bei dir.
Letztlich ist dein Argument, "mir reicht das so, wird schon gut gehen, bisher ist es auch immer gut gegangen
Nein.
Mein Argument ist, dass das sauber ist, weil ich mich darauf verlassen kann. Wie Palim (glaube ich) schon schrieb: eine Krankmeldung per Anruf im Sekretariat ist auch nicht endgültig verifizierbar, reicht aber genauso aus.
Bei manchen Antworten hier im Thread muss ich an diesen Beitrag denken:
ich habe schon in meinem Zusatzstudium und verschiedenen gemeinsamen Fortbildungen festgestellt, dass Grundschullehrinnen und -Lehrern (!) sehr oft ein gewisses wissenschaftliches (vielleicht auch professionelles) Denken fehlt. Mir fällt es oft bei rechtlichen Fragen auf, wo die Kolleginnen und Kollegen oft mit Halbwissen und mit bestimmten Vorstellungen, wie etwas sein soll, argumentieren und nicht mit dem Blick ins Gesetz / die Verordnung.
Ich liebe es ja, wenn User meinen, über Grundschul-Lehrer mit entsprechender Erfahrung die Nase rümpfen zu müssen.
Und? Habt ihr jetzt alle ein Diensthandy?
Deshalb wäre es besser, das Elternteil schriebe eine Mail an das Sekretariat (oder nutzte die schulische Kommunikationsplattform, sofern vorhanden).
Wir sind uns völlig einig, was besser wäre. In Zeiten, wo aber nicht klar ist, ob eine Abmeldung über das (heute vielleicht nicht besetzte) Sekretariat Erfolg hat und die schulische Kommunikationsplattform noch in der Mache ist, ist eine Alternative, die gar nicht so doof ist, neben dem Telefonat doch eine gute Wahl.
Situationen ändern sich und fordern manchmal Alternativen, bis etwas in Gang kommt, dass die Probleme löst.
Wenn ich den Prozess den Eltern gegenüber klar kommuniziere, liegt diese Verantwortung dann wiederum bei denen.
Ich sehe auch nicht, dass ich die Eltern zwingend erreichen muss, es genügt, dass diese die Gelegenheit gehabt hätten, wichtige Informationen zu bekommen, wenn sie sich an den von der Schule kommunizierten Prozess gehalten hätten.
Ich habe ja anfangs auch geschrieben, dass ich keine Notwendigkeit sehe im Regelfall die Polizei zu informieren, wenn ich die Eltern nicht erreichen kann, sondern nur in begründeten Ausnahmefällen.
In der Grundschule hast du halt echt kleine Kinder und wir haben alles zu versuchen, die Eltern zu erreichen, bis wir aufgeben. Dann ist die SL zu informieren, dass wir es (mehrfach) versucht haben.
Und ganz ehrlich, ich mache mir dann auch Sorgen und möchte wissen, dass alles ok ist, auch wenn das mein persönliches Problem ist.
Wenn eine Kommunikation mit den Eltern der erste Grundstein ist, muss es doch auch in Ordnung sein, mit den Eltern zu kommunizieren, dass wir in der Zeit der unsicheren Sekretariatbesetzung und noch fehlender App das Abmelden per Elterngruppe erlauben.
Ich denke nach wie vor, dass GS und Sek einfach unterschiedlich gehandhabt werden können.
Über das Medium der Abmeldung habe ich überhaupt nichts geschrieben, das wäre mir auch völlig egal, so lange in hinreichendem Maße sichergestellt werden kann, dass diese Abmeldung direkt von den Eltern kommt.
Ich liebe es ja, wenn User meinen, über Grundschul-Lehrer mit entsprechender Erfahrung die Nase rümpfen zu müssen.
Moment, er DENKT ja nur dran, er meint es ja gar nicht selbst, sonst müsste er ja niemanden zitieren, gell.
PS Plattenspieler : Habt ihr denn jetzt alle ein Diensthandy?
Der Richter, der sich dann im Ernstfall mit den Folgen beschäftigt, ist auch kein Grundschullehrer. Trotzdem wird der sich wohl ein Urteil erlauben.
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