Kind fehlt und ist nicht abgemeldet

  • Hallo zusammen,


    ich würde gern einfach mal wissen, wie in Euren Schulen mit folgender Situation umgegangen wird:


    Schüler X (Grundschüler) ist morgens bis zum Unterrichtsbeginn nicht von den Eltern abgemeldet. In den ersten 10-20 Minuten taucht er aber zum Unterricht auch nicht verspätet auf. Daraufhin wird durch das Sekretariat versucht zur Familie bzw, den jeweiligen bekannten Kontaktpersonen telefonisch Kontakt aufzunehmen. Bis 9 Uhr ist weder Kind da noch ist eine Kontaktperson erreichbar.


    Wie wird an euren Schulen verfahren? Welche Vorgaben gibt es? Gern auch mit Bezug auf das Bundesland.


    Danke für Eure Antworten :)

  • Ich bin zwar nicht Primarstufe, aber auch in Klasse 5 ist das bei uns schon vorgekommen.

    Grundsätzlich sind die Eltern in der Pflicht, einen Kontaktweg zur Verfügung zu stellen, über den dringende Informationen sie erreichen können. Im beschriebenen Fall würde das Sekretariat wohl in regelmäßigen Abständen fortgesetzt versuchen die Eltern zu kontaktieren, zusätzlich zu Telefon würde man wahrscheinlich eine Email schicken, ggf. den Arbeitgeber der Eltern direkt anrufen. Eventuell würde man auch einen Mitschüler bitten, den Fehlenden über sein Handy zu kontaktieren.


    Da es vermutlich darauf hinaus läuft:

    Eine Pflicht, die Polizei einzuschalten, sehe ich hier nicht, wenn keine zusätzlichen Hinweise auf eine irgendwie gefährdende Situation gibt.

  • Welches BL bist denn du und warum willst du das wissen?

    Bayern, Förderschule L: Alle angegebenen Nummern durchrufen, wenn Kind nicht auffindbar, wird die Polizei eingeschalten. Wie schnell das Sekretariat das macht, weiß ich nicht, aber ganz sicher noch am selben Vormittag.

  • Ich bin zwar nicht Primarstufe, aber auch in Klasse 5 ist das bei uns schon vorgekommen.

    Grundsätzlich sind die Eltern in der Pflicht, einen Kontaktweg zur Verfügung zu stellen, über den dringende Informationen sie erreichen können. Im beschriebenen Fall würde das Sekretariat wohl in regelmäßigen Abständen fortgesetzt versuchen die Eltern zu kontaktieren, zusätzlich zu Telefon würde man wahrscheinlich eine Email schicken, ggf. den Arbeitgeber der Eltern direkt anrufen. Eventuell würde man auch einen Mitschüler bitten, den Fehlenden über sein Handy zu kontaktieren.


    Da es vermutlich darauf hinaus läuft:

    Eine Pflicht, die Polizei einzuschalten, sehe ich hier nicht, wenn keine zusätzlichen Hinweise auf eine irgendwie gefährdende Situation gibt.

    Die frage wäre ja was wäre eine gefährdende Situation, bei einem Grundschüler, der zB. allein mit dem Rad von einem Ort zum anderen fahren muss. Landstraße mit Radweg.


    Was würde man tun, wenn man eben NICHT jemanden an der Arbeitstelle erreicht, weil es zB keine Arbeitsstelle gibt, bzw. die Kontaktdaten nicht erreicht werden können? Ab wann entscheidet man, dass es eine gefährdende Situation ist?

  • Welches BL bist denn du und warum willst du das wissen?

    Bayern, Förderschule L: Alle angegebenen Nummern durchrufen, wenn Kind nicht auffindbar, wird die Polizei eingeschalten. Wie schnell das Sekretariat das macht, weiß ich nicht, aber ganz sicher noch am selben Vormittag.

    Niedersachsen. Die Vorgabe ist m.E. Eltern kontaktieren, dann weitere Kontaktdaten kontaktieren, wenn keiner erreicht wird, dann schriftliche Info an die Eltern - das wars? Gibt es da noch genaueres, ich finde neben dem Schulpflicht § grade nichts was detaillierter ausformuliert ist? Ich kenne es tatsächlich so, dass Eltern/Kontaktdaten ( zB bis 9 Uhr) erreicht werden sollen. Dann weitere Kontaktdaten, wenn niemand erreicht wird. Polizei informieren.

  • Die frage wäre ja was wäre eine gefährdende Situation, bei einem Grundschüler, der zB. allein mit dem Rad von einem Ort zum anderen fahren muss. Landstraße mit Radweg.


    Was würde man tun, wenn man eben NICHT jemanden an der Arbeitstelle erreicht, weil es zB keine Arbeitsstelle gibt, bzw. die Kontaktdaten nicht erreicht werden können? Ab wann entscheidet man, dass es eine gefährdende Situation ist?

    Pflichtgemäßes Ermessen. Beispiele für Situationen, bei denen ich weitergehende Maßnahmen prüfen würde:

    - bekanntermaßen problematische familiäre Situation, zB Vater hat kein Sorgerecht, will das Kind aber bei sich haben (dieser Fall hat in Niedersachsen vor einem halben Jahr zu einem Verfahren wegen Dienstpflichtverletzung gegen eine Schule geführt, der Vater hat das Kind auf dem Schulweg abgefangen und nach Polen entführt, die Schule ist überhaupt nicht tätig geworden und hat nicht mal versucht, die Mutter zu kontaktieren)

    - der Schüler hat eine bekannte Vorgeschichte mit von "zuhause weglaufen"

    - der Schüler hat bekannte medizinische Probleme, die zu einem Notfall führen könnten


    Alleine aufgrund der theoretischen Möglichkeit eines Unfalls auf dem Schulweg würde ich keine weitergehenden Maßnahmen in die Wege leiten, diese Möglichkeit gibt es immer. Meiner Meinung nach müssten konkrete Anhaltspunkte für eine akute Gefährdung vorliegen, keine nur "theoretischen Szenarien". Ich glaube auch, dass die Polizei nur dann tätig werden würde.

  • Wir rufen die Bürgerpolizei. Seit diversen Vorfällen in der näheren Vergangenheit, ich meine, der letzte war das ukrainische Kind, bei dem die Schule sich nicht gemeldet hatte, schicken die auch wirklich einen Wagen vorbei. Wenn ein Kind entführt wurde, machen auch wenige Stunden einen Unterschied. Dass das äußerst selten vorkommt ist klar, es schadet aber nicht, sich einmal zu viel gekümmert zu haben.

  • Bei einem Unfall könnten ja konkrete Anhaltspunkte vorab nicht vorliegen. In einem Artikel lese ich bei konkretem Verdacht auf einen Unfall ... woher soll ich wissen, ob es einen Unfall gibt oder Familie X einfach nur keine Lust hat heute zur Schule zu gehen und lieber ausschläft und nicht ans Telefon geht (auch schon vorgekommen).

    Aber auch vorgekommen ein Hortkind fährt von einem Ort zum anderen auf dem Radweg an einer Landstraße entlang, die unglückliche Wahrscheinlichkeit trifft es, dass es einen Unfall hat und im Straßengraben landet und nicht entdeckt wird, Fahrerflucht. Wenn nun die Schule nicht meldet und bei nicht erreichen einfach ne Mail schreibt und damit ist es erledigt, erfahren die Eltern blödestenfalls um 15.30 dass ihr Kind nicht nach Haus gekommen ist.


    Die Polizei wird tätig egal bei welcher Situation, wenn die Schule keinen Anhaltspunkt hat und niemand nachvollziehen kann wo das Kind ist.

  • Wie wird das bei euch in der Sekundarstufe I geregelt? Mich interessieren die Rechtsvorschriften in NRW. Stichwort: Garantenstellung?

    Das Problem ist doch, wenn das keine Einzelfälle sind, sondern die Zahl der nicht abgemeldeten Schülerinnen einen hohen zweistelligen Bereich erreicht. An unserer Schule mit über 1200 Schülerinnen ist das durchaus realistisch. Wie soll das Sekretariat das stemmen? Soll ich in meiner ersten Unterrichtsstunde Call-Center sein?

  • Wir haben seit diesem Schuljahr die Funktion „Klärung nötig“ bei Webuntis. Wenn ein Kind als fehlend eingetragen wird und nicht entschuldigt wurde, bekommen die Eltern eine pop-up-Nachricht aus der untis - App. Die Eltern, die diese nicht nutzen, werden vom Sekretariat aus angerufen.

    Wir können das als Lehrer auch abstellen, wenn wir aus irgendeinem Grund wissen, wo das Kind ist.

    Das hat den angenehmen Nebeneffekt, dass die Zahl der Eltern, die das krankmelden vergessen, extrem gesunken ist. Allerdings muss man natürlich das entsprechende Angebot bei webuntis erwerben und ich habe keine Ahnung, was das kostet

  • ...Wenn nun die Schule nicht meldet und bei nicht erreichen einfach ne Mail schreibt und damit ist es erledigt, erfahren die Eltern blödestenfalls um 15.30 dass ihr Kind nicht nach Haus gekommen ist.


    Die Polizei wird tätig egal bei welcher Situation, wenn die Schule keinen Anhaltspunkt hat und niemand nachvollziehen kann wo das Kind ist.

    Mag sein, du hattest aber gefragt:

    ...

    ich würde gern einfach mal wissen, wie in Euren Schulen mit folgender Situation umgegangen wird:

    ...

    Und es wird offenbar unterschiedlich damit umgegangen. Es kommt ja auch auf die Klientel an.

  • Niedersachsen hat seit ein paar Monaten eine Regelung für diese Fälle:

    Nachdem irgendwo (in Sachsen?) ein Kind unauffindbar war, dies aber erst mittags oder nachmittags aufgefallen war, gab es die beschrieben Anweisung, dass die Polizei zu benachrichtigen ist, wenn die Eltern nicht erreicht werden können.


    Unsere örtliche Polizei ist aber nicht in der Lage, den gesamten Meldungen nachzugehen.

  • Bei uns (Brennpunkt) ist es ganz normal, dass Eltern nicht erreichbar sein wollen, ständig die Handynummern wechseln oder sogar absichtlich falsche Nummern angeben, usw. Wenn wir jedes Mal die Polizei rufen würden, wenn ein Schüler morgens nicht auftaucht und niemand erreichbar ist, würde das bedeuten täglich mit der Polizei zu reden, was nicht leistbar ist und auch die Polizei überfordern würde. Es ist leider so, dass dadurch in wirklichen Notsituationen Kindern nicht geholfen wird. Dann regen sich wieder alle auf, es ändert sich aber trotzdem nichts grundlegendes und eine Woche später wird die nächste Sau durchs Mediendorf getrieben. So ist es leider und ich habe es aufgegeben zu hoffen, dass sich daran etwas ändern könnte.

  • Die frage wäre ja was wäre eine gefährdende Situation, bei einem Grundschüler, der zB. allein mit dem Rad von einem Ort zum anderen fahren muss. Landstraße mit Radweg.


    Was würde man tun, wenn man eben NICHT jemanden an der Arbeitstelle erreicht, weil es zB keine Arbeitsstelle gibt, bzw. die Kontaktdaten nicht erreicht werden können? Ab wann entscheidet man, dass es eine gefährdende Situation ist?

    Wenn ein (Grundschul-)Kind nicht in der Schule auftaucht und keiner erreichbar ist, kann es potentiell immer eine gefährdende Situation sein: häusliche Gewalt, Unfall, Entführung. Deshalb müssen weitere Schritte eingeleitet werden. Und ja, das ist dann letzten Endes auch ein Anruf bei der Polizei.

  • Niedersachsen hat seit ein paar Monaten eine Regelung für diese Fälle:

    Nachdem irgendwo (in Sachsen?) ein Kind unauffindbar war, dies aber erst mittags oder nachmittags aufgefallen war, gab es die beschrieben Anweisung, dass die Polizei zu benachrichtigen ist, wenn die Eltern nicht erreicht werden können.


    Unsere örtliche Polizei ist aber nicht in der Lage, den gesamten Meldungen nachzugehen.

    Weißt du wo diese Regelung verschriftlicht ist? Ich finde das nichts, meine aber auch, dass es dazu eine Info gab.

  • Bei uns (Brennpunkt) ist es ganz normal, dass Eltern nicht erreichbar sein wollen, ständig die Handynummern wechseln oder sogar absichtlich falsche Nummern angeben, usw. Wenn wir jedes Mal die Polizei rufen würden, wenn ein Schüler morgens nicht auftaucht und niemand erreichbar ist, würde das bedeuten täglich mit der Polizei zu reden,

    Ja, so ist das dann.

    Arbeite auch am Brennpunkt. Nummern sind meist veraltet, Handy aus, keiner geht ran. Dennoch sind wir als Schule verpflichtet, der Absenz des Kindes nachzugehen.

  • Auch ein mit Moped anreisender Oberstufenschüler kann im Straßengraben liegen. Finde ich nicht ganz unwahrscheinlich. Die Kleinen werden in der Regel doch bis zum Schulgelände eskortiert. Bei uns an der Schule werden die in der ersten Stunde fehlenden Kinder vom Lehrer in webuntis eingetragen und gut is. Die Sekretärin kann darauf zugreifen aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob sie dann jeden Tag noch Eltern hinterhertelefoniert.


    Mir klagte mal eine Grundschulkollegin, dass es sie unendlich nerve, morgens den Eltern hinterherzutelefonieren. An der Grundschule ist das Sekretariat nicht immer besetzt, weswegen die Kolleginnen dann abwechselnd Callcenter spielen. Diese "Pflicht" gebe es aber eben, weil mal irgendwo ein Kind verschütt gegangen ist. Wo diese Verpflichtung geschrieben steht, wusste sie aber auch nicht.

  • Bei uns (Brennpunkt) ist es ganz normal, dass Eltern nicht erreichbar sein wollen, ständig die Handynummern wechseln oder sogar absichtlich falsche Nummern angeben, usw. Wenn wir jedes Mal die Polizei rufen würden, wenn ein Schüler morgens nicht auftaucht und niemand erreichbar ist, würde das bedeuten täglich mit der Polizei zu reden, was nicht leistbar ist und auch die Polizei überfordern würde. Es ist leider so, dass dadurch in wirklichen Notsituationen Kindern nicht geholfen wird. Dann regen sich wieder alle auf, es ändert sich aber trotzdem nichts grundlegendes und eine Woche später wird die nächste Sau durchs Mediendorf getrieben. So ist es leider und ich habe es aufgegeben zu hoffen, dass sich daran etwas ändern könnte.

    Kann Dir ein Dienstvergehen vorgeworfen werden, falls etwas was passiert?

    Müsste doch in der Schule kommuniziert werden, wir damit umgegangen werden soll, oder?

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