Wo ist ein Seiteneinstieg empfehlenswert?

  • Hallo!

    Ich interessiere mich für einen Seiteneinstieg in den Lehrberuf. Als Abschluss habe ich einen Bachelor in evangelischer Religionspädagogik sowie einen Master in Geragogik.

    Kann mir vielleicht jemand sagen, ob es dafür eine Fachableitung geben kann, bzw. in welchem Bundesland ein Seiteneinstieg empfehlenswert ist?!

    Vielen Dank im Voraus 😊

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Damit nicht der Eindruck entsteht, du hättest selbst gar keine Interessen und würdest das Forum als Recherche-KI nutzen: möchtest du vielleicht auch sagen, welche Schulform dich interessiert, welche Fächer du dir vorstellen kannst und wo du dich gerade befindest bzw. welche BL am ehesten in Frage kommen?

  • In Hessen müsste der Seiteneinstieg über die dreijährige berufsbegleitende Qualifizierung in der Grundschule möglich sein. Das ist aber etwas langwieriger.

    In NRW kann der Seiteneinstieg mit OBAS mMn nur im Bereich Sonderpädagogik oder evtl. Berufskolleg funktionieren, da dein Master keinem Unterrichtsfach entspricht. Für das Berufskolleg werden vielleicht Sozialpädagogik und Religion abgeleitet und bei Sonderpädagogik würdest du in FSP Lernen, FSP Emotional-soziale Entwicklung und dem Unterrichtsfach Religion ausgebildet werden.


    Aus der Verordnung für OBAS in NRW:

    Zitat

    Die Auswahl des Lehramtsfaches und der Fachrichtung erfolgt unter Berücksichtigung der Hochschulabschlüsse, Studienleistungen und Berufserfahrungen gemäß § 3 Absatz 1. Lassen sich die Hochschulabschlüsse, Studienleistungen und Berufserfahrungen keinem Lehramtsfach zuordnen, erfolgt die Ausbildung in Sprachlicher Grundbildung oder in Deutsch oder in Mathematischer Grundbildung oder in Mathematik. Für die Fachrichtung fachlich relevant im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 sind Hochschulabschlüsse, die einen (sozial-)pädagogischen, psychologischen oder ausnahmsweise auch einen entsprechenden medizinischen Schwerpunkt enthalten. Studienleistungen und Berufserfahrungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 und 3 müssen lediglich einem Ausbildungsfach oder einer Fachrichtung des Lehramts für sonderpädagogische Förderung entsprechen.

    Die Auswahl des Lehramtsfaches und der Fachrichtung erfolgt unter Berücksichtigung der Hochschulabschlüsse, Studienleistungen und Berufserfahrungen gemäß § 3 Absatz 1. Lassen sich die Hochschulabschlüsse, Studienleistungen und Berufserfahrungen keinem Lehramtsfach zuordnen, erfolgt die Ausbildung in Sprachlicher Grundbildung oder in Deutsch oder in Mathematischer Grundbildung oder in Mathematik. Für die Fachrichtung fachlich relevant im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 sind Hochschulabschlüsse, die einen (sozial-)pädagogischen, psychologischen oder ausnahmsweise auch einen entsprechenden medizinischen Schwerpunkt enthalten. Studienleistungen und Berufserfahrungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 und 3 müssen lediglich einem Ausbildungsfach oder einer Fachrichtung des Lehramts für sonderpädagogische Förderung entsprechen.

Werbung