Frage zur Fehlerbewertung bei „das“ statt „ , dass“

  • Hallo zusammen :gruss: ,

    ich sitze gerade an der Korrektur einer Klassenarbeit und bin noch nicht lange als Lehrkraft tätig. Daher bin ich mir bei der Fehlerbewertung in einem speziellen Fall unsicher:

    Wenn ein Schüler statt „ , dass“ fälschlicherweise „das“ schreibt, wird das dann als zwei Fehler (je ein Fehler Grammatik und Zeichensetzung), als ein Fehler (Grammatik und Zeichensetzung zusammen) gewertet, oder teilt man das auf in 0,5 Fehler für die Zeichensetzung und 1 Fehler für den grammatischen Fehler, also insgesamt 1,5 Fehler?


    Leider konnte ich nichts in den entsprechenden Erlassen finden. Vielleicht hat jemand von euch dazu eine klare Regelung oder Erfahrung, wie ihr das handhabt. Ich freue mich über eure Rückmeldungen!


    Vielen Dank im Voraus!

  • Ist das ein grammatikalischer Fehler? Der Satz ist richtig formuliert, es fehlt nur ein Komma und ein Wort ist falsch geschrieben. Gesprochen wäre es doch richtig.

  • Es sind zwei verschiedene Fehler (Z für das fehlende Komma, R oder Gr für das fehlende "s").


    M.E. kann man die falsche Schreibweise sowohl als Rechtschreib- als auch als Grammatikfehler kennzeichnen, da "dass" nur dann mit Doppel-s geschrieben wird, wenn es sich um eine Konjunktion handelt. Bei der Schreibweise "das" handelt es sich um einen Artikel oder um ein Pronomen.

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    Das ist genau der Knackpunkt.

    Wenn der Maßstab die gesprochene Sprache ist, würden gefühlt die Hälfte aller Fehler wegfallen - insbesondere alle Zeichensetzungsfehler. Das sollte aber eigentlich nicht der Maßstab sein, da sich die geschriebene Sprache nun einmal von der gesprochenen unterscheidet.

    Ich habe in Geschichtsklausuren diesen Fehler, so er denn auftauchte, immer mit 1xZ und 1x Gr angestrichen. Eine Konjunktion ist etwas anderes als ein Relativpronomen und ein Relativsatz etwas anderes als ein Finalsatz.

    In Englisch ist es bei "you're" und "your" tatsächlich so, dass der Ausgangspunkt die gesprochene Sprache ist, so dass man das als Rechtschreibfehler werden soll. Ich finde das völlig daneben, weil wir dann auch "there", "they're" und "their" haben. In diesen Fällen führt ein anderer Buchstabe bzw. eine andere Schreibweise zu einer anderen grammatikalischen Kategorie bzw. zu einem falschen Satzbau.
    Die Ideologie dahinter ist natürlich, die Fehlerzahl zu drücken...

  • Es sind zwei Fehler: Es wurde erstens übersehen, dass vor Beginn eines untergeordneten Satzes ein Komma zu stehen hat, und zweitens, dass in bestimmten Fällen die Schreibung mit doppeltem "s" vom Regelwerk gefordert wird.

    Vielleicht wird es nachvollziehbarer, wenn man sich Alternativen überlegt: Wenn es nur als ein Fehler zählen sollte, was macht man dann mit jemandem, der zwar "dass" richtig geschrieben, aber das Komma vergessen hat. Derjenige würde auch einen Fehler bekommen, obwohl er mehr richtig gemacht hat.

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    Ich bin wahrscheinlich viel zu nett - aber ich würde es (je nach Satz) als "Folgefehler" bezeichnen.


    Warum?

    Wenn der Schüler das Komma nicht erkennt und nicht setzt, gibt es keinen grammatikalischen Grund für ihn, "dass" orthografisch korrekt mit Doppel-S zu schreiben. Denn das macht man

    a) am Satzanfang bei einem Nebensatz (trifft hier nicht zu)

    b) nach einem Komma vor einem Nebensatz.


    Und (okay) nach dem ein oder Wort steht "dass" auch in Form einer mehrteiligen Konjunktion: stand vor dem "dass" ein entsprechendes Wörtchen wie "als", "auch", "ohne", "außer".

  • Als Folgefehler würde ich die Schreibung der Konjunktion als ⟨das⟩ nicht sehen, die Gründe hast du schon mitgeliefert. Die Konjunktion steht nicht nur hinter dem Komma, sie kann auch am Satzanfang oder als Teil komplexerer Konjunktionen vorkommen. Daneben ist insbesondere im Bereich von DaF/DaZ auch eine Interferenz aus einer anderen Sprache denkbar, bei der Nebensätze nur einfach abgetrennt werden und nicht wie im Deutschen üblich zweifach (durch Komma und Konjunktion). Daher wäre die Betrachtung als Folgefehler vielleicht etwas zu nett.


    Davon abgesehen: ich würde die Konjunktion, wenn sie als ⟨das⟩ geschrieben wird, immer als Rechtschreibfehler und nicht als Grammatikfehler werten. Zum einen handelt es sich bei dem Artikel, dem Pronomen und der Konjunktion das/dass sprachwissenschaftlich um ein und dasselbe Wort, was sich sprachgeschichtlich und sprachvergleichend sehr einfach zeigen lässt. Die unterschiedliche Schreibung ist rein funktionell – und eigentlich etwas, dem sich eine Rechtschreibreform gerne annehmen darf. Zum anderen liegt hier einfach kein grammatikalischer Fehler vor und der Eindruck sollte auch nicht erweckt werden.

  • Um welche Art von Arbeit geht es überhaupt?

    Texte verfassen, Rechtschreib- oder Grammatikarbeit?

    Wie ist die Bewertung in eurer Schule geregelt?

    Bei uns an der Grundschule haben wir klare Vereinbarungen getroffen. Wenn dieser Fehler in einem Aufsatz vorkommt, dann fallen die Fehler ja nicht so ins Gewicht.


    Eigentlich muss ja zuerst erkannt werden, dass hier ein Hauptsatz und ein Nebensatz vorliegt. Also wird durch Komma getrennt.

    Als Zweites muss erkannt werden, welches "dass" / "das" man nimmt. Also sollte man die Regel kennen, wann man dass bzw. das schreibt. Vom Sprechen her erkennt man es nicht. Deswegen muss man dann die grammatikalische Bestimmung (Relativsatz oder Konjunktion) oder die Eselsbrücke mit "dieses" und "welches" hernehmen.


    Die falsche Schreibweise wäre für mich ein Rechtschreibfehler. Es gibt auch andere Rechtschreibfälle, die man mit Hilfe der Grammatik löst. Z.B. Mehrzahlbildung, Groß- und Kleinschreibung, Endungen bei Verben, die vier Fälle und ihre Endungen usw. Beim Kommafehler kann man sich streiten, aber eigentlich wurde der Satzaufbau nicht erkannt.

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    ich bin in der komfortablen Lage, bei KA und Klausuren Fehler zwar anzustreichen, aber nicht zählen zu müssen.
    Gelten Interprunktionsfehler als ganze Fehler? Oder als halbe?

    Zum Thema: gesprochen hört man den Unterschied nicht. Stimmt natürlich, aber Schriftsprache ist nun mal anders als gesprochene Sprache, digga!

  • Zum Thema: gesprochen hört man den Unterschied nicht. Stimmt natürlich, aber Schriftsprache ist nun mal anders als gesprochene Sprache, digga!

    Das bestreite ich ja gar nicht. Und auch nicht, dass es zwei Fehler sind. Mich irritiert die Einordnung als „Gr“-Fehler. Meiner Meinung als Nicht-Deutschlehrer ist, dass man einen Grammatik-Fehler hören müsste (Ausnahmen wären Verschleifungen wie „ein“ statt „einen“). Wenn ich „Das währe schön.“ schreiben würde, hätte ich das Verb „sein“ richtig gebeugt, aber falsch geschrieben. Also ist es ein „R“- und kein „Gr“-Fehler.

    Dass sich bei der Falschschreibung von „dass“ ein anderes Wort ergibt, stimmt natürlich, aber grammatikalisch wurde der Satz eben richtig konstruiert.

  • Zum Thema: gesprochen hört man den Unterschied nicht. Stimmt natürlich, aber Schriftsprache ist nun mal anders als gesprochene Sprache, digga!

    Das Problem ergibt sich natürlich vor allem daraus, dass hier ein und dasselbe Wort (meine Auffassung) oder zwei gleichlautende Wörter (andere Auffassung) unterschiedlich geschrieben wird, je nach der Funktion die es erfüllt. Dies lässt sich auflösen, wenn man sich das ganze grammatikalisch anschaut, das macht daraus aber keinen Grammatikfehler. Die gleichen Lösungsstrategien gelten ja auch bei Auslautverhärtung und Großschreibung, trotzdem wird kaum jemand dafür plädieren, dass ⟨der Hunt bellt⟩ oder ⟨das Hübsche kaninchen⟩ Grammatikfehler sind.

  • Macht meines Erachtens gar keinen Sinn.

    Es geht nicht nur nicht um Orthografie, es geht auch nicht um Kommasetzung.

    Ich sehe es durchaus häufig, dass Schüler das "dass" auch nach dem Komma falsch schreiben (diese Variante mit einem Relativpronomen ist ja durchaus geläufig.)


    Das Ganze als Folgefehler zu behandeln, macht eigentlich nur Sinn, wenn ersichtlich wird, dass der Schüler z.B. "Folge"-/Konsekutivsatz von Relativsatz unterscheiden kann und lediglich "vergessen" hat, dass im ersten Fall ein zweites "s" an die Konjunktion muss. Selbst wenn es bei einem Schüler tatsächlich so sein sollte - was voraussichtlich wohl äußerst selten der Fall ist, dürfte es sehr schwierig sein, das aus seinem Geschriebenen eindeutig abzuleiten.

  • Das bestreite ich ja gar nicht. Und auch nicht, dass es zwei Fehler sind. Mich irritiert die Einordnung als „Gr“-Fehler. Meiner Meinung als Nicht-Deutschlehrer ist, dass man einen Grammatik-Fehler hören müsste (Ausnahmen wären Verschleifungen wie „ein“ statt „einen“).

    Da irrst du. Hat mit hören-können überhaupt gar nichts zu tun.

    Ob "das" mit einem oder zwei "s" geschrieben wird, hängt davon ab, ob es ein Konsekutiv- oder ein Relativsatz ist. Das sind ganz eindeutig grammatikalische Kategorien.

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