Frage zur Fehlerbewertung bei „das“ statt „ , dass“

  • Hallo zusammen :gruss: ,

    ich sitze gerade an der Korrektur einer Klassenarbeit und bin noch nicht lange als Lehrkraft tätig. Daher bin ich mir bei der Fehlerbewertung in einem speziellen Fall unsicher:

    Wenn ein Schüler statt „ , dass“ fälschlicherweise „das“ schreibt, wird das dann als zwei Fehler (je ein Fehler Grammatik und Zeichensetzung), als ein Fehler (Grammatik und Zeichensetzung zusammen) gewertet, oder teilt man das auf in 0,5 Fehler für die Zeichensetzung und 1 Fehler für den grammatischen Fehler, also insgesamt 1,5 Fehler?


    Leider konnte ich nichts in den entsprechenden Erlassen finden. Vielleicht hat jemand von euch dazu eine klare Regelung oder Erfahrung, wie ihr das handhabt. Ich freue mich über eure Rückmeldungen!


    Vielen Dank im Voraus!

  • Ist das ein grammatikalischer Fehler? Der Satz ist richtig formuliert, es fehlt nur ein Komma und ein Wort ist falsch geschrieben. Gesprochen wäre es doch richtig.

  • Es sind zwei verschiedene Fehler (Z für das fehlende Komma, R oder Gr für das fehlende "s").


    M.E. kann man die falsche Schreibweise sowohl als Rechtschreib- als auch als Grammatikfehler kennzeichnen, da "dass" nur dann mit Doppel-s geschrieben wird, wenn es sich um eine Konjunktion handelt. Bei der Schreibweise "das" handelt es sich um einen Artikel oder um ein Pronomen.

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    Das ist genau der Knackpunkt.

    Wenn der Maßstab die gesprochene Sprache ist, würden gefühlt die Hälfte aller Fehler wegfallen - insbesondere alle Zeichensetzungsfehler. Das sollte aber eigentlich nicht der Maßstab sein, da sich die geschriebene Sprache nun einmal von der gesprochenen unterscheidet.

    Ich habe in Geschichtsklausuren diesen Fehler, so er denn auftauchte, immer mit 1xZ und 1x Gr angestrichen. Eine Konjunktion ist etwas anderes als ein Relativpronomen und ein Relativsatz etwas anderes als ein Finalsatz.

    In Englisch ist es bei "you're" und "your" tatsächlich so, dass der Ausgangspunkt die gesprochene Sprache ist, so dass man das als Rechtschreibfehler werden soll. Ich finde das völlig daneben, weil wir dann auch "there", "they're" und "their" haben. In diesen Fällen führt ein anderer Buchstabe bzw. eine andere Schreibweise zu einer anderen grammatikalischen Kategorie bzw. zu einem falschen Satzbau.
    Die Ideologie dahinter ist natürlich, die Fehlerzahl zu drücken...

  • Es sind zwei Fehler: Es wurde erstens übersehen, dass vor Beginn eines untergeordneten Satzes ein Komma zu stehen hat, und zweitens, dass in bestimmten Fällen die Schreibung mit doppeltem "s" vom Regelwerk gefordert wird.

    Vielleicht wird es nachvollziehbarer, wenn man sich Alternativen überlegt: Wenn es nur als ein Fehler zählen sollte, was macht man dann mit jemandem, der zwar "dass" richtig geschrieben, aber das Komma vergessen hat. Derjenige würde auch einen Fehler bekommen, obwohl er mehr richtig gemacht hat.

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    Ich bin wahrscheinlich viel zu nett - aber ich würde es (je nach Satz) als "Folgefehler" bezeichnen.


    Warum?

    Wenn der Schüler das Komma nicht erkennt und nicht setzt, gibt es keinen grammatikalischen Grund für ihn, "dass" orthografisch korrekt mit Doppel-S zu schreiben. Denn das macht man

    a) am Satzanfang bei einem Nebensatz (trifft hier nicht zu)

    b) nach einem Komma vor einem Nebensatz.


    Und (okay) nach dem ein oder Wort steht "dass" auch in Form einer mehrteiligen Konjunktion: stand vor dem "dass" ein entsprechendes Wörtchen wie "als", "auch", "ohne", "außer".

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