Für mich klingt das jetzt so, als wenn in dem einen Fall - mehr als 1/3 aber weniger als 1/2 der Arbeiten schlechter als 4 - die Schulleitung eingreifen darf, wenn der Kollege dieses "Missverhältnis" begründen kann. In dem anderen Fall - mehr als 50% schlechter als Note 4 - gibt es keine Alternative zur Wiederholung.
Ja, so ist die Verordnungslage. Dass diese Regelung murks ist, möchte ich hier nicht diskutieren.
Option 1: Hast du die Möglichkeit, deinen Kurs per Mail etc über ein wiederholendes Schreiben direkt beim ersten Tag zu informieren?
Option 2: Mo zurückgeben, Wiederholungsklausur in der nächsten Stunde (wenn du nicht da bist, dann anderen Kollegen zur Beaufsichtigung)
Option 3: Mo zurückgeben, Wiederholungstermin an einem anderen Termin zeitnah (entweder im Unterricht anderer Kollegen die Schüler rausziehen oder an den Rand legen 8/9/10/11 Std)