Abzüge bei Renteneintritt

  • Meine Frage bezog sich darauf, wenn alles gleich bleibt, wie hoch dann die Bezüge ab Eintritt in die Rente sind.

    Ich habe es aber schon auf einem Rentenrechner berechnet, alles Gut. So schwer fand ich die Frage nicht, die oben erwähnte Reaktion überzogen

    Es wird niemals alles gleich bleiben, daher ist das Rechenbeispiel auch egal.

  • Siehe Beitrag #5. Da habe ich das beantwortet.

  • Natürlich kann man jetzt noch nicht sagen, wie hoch die Rente in 10, 20 oder 30 Jahren ausfallen wird. Man kann aber die heutigen Verhältnisse unterstellen und dies als grobe Orientierung nehmen.

    Dazu nehme man den Rentenbescheid, addiere zu dem dort angegebenen Betrag noch die vermögenswirksamen Leistungen und gebe das in den Rentenrechner ein.


    Dann hat man einen einen Vergleich zum heutigen Tag und somit eine Orientierung, wie es im Vergleich Gehalt zu Rente bei der Kaufkraft aussieht.

    Nochmal: Wie sich die Gehälter, Preise und Rente tatsächlich entwickeln werden ist natürlich nicht vorhersehbar. Daher kann dies nur als grobe Orientierung dienen.

  • Und zum Netto gelangt man, indem man vom Brutto noch die Beiträge zur Krankenkasse ca.8%) abzieht und die Einkommenssteuer. Diese ist davon abhängig, ob es neben der Rente noch weitere Einkünfte gibt. Am besten nimmt man da die Splittingtabelle (bei Paarenzur )zur Hilfe.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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