Schwangerschaft und Infektionsrisiko - unsicher

  • Eine Krankschreibung ist aber nicht das Gleiche wie ein BV und die Teilnehmerin ist ja gar nicht krank. Da darf sie auch nicht krankgeschrieben werden.

  • Für NRW gilt das nicht, da gibt es V-Stellen erst ab Elternzeit und selbst wenn früher, wäre der Tausch höchst unattraktiv, da man aktuell für eine voll ausgebildete erfahrene Lehrkraft in der Regel dann nur irgendeinen Studenten kriegt.

    Ich will aber nicht leugnen, dass sich seit Corona die Sitten einfach geändert haben - ich hab ebenfalls seit März 2020 keine Frau mehr bis zum Mutterschutz arbeiten sehen. das muss aber nicht an den Frauen liegen. an meiner Schule (in NRW) werden Schwangere seit Corona von der Schulleitung regelrecht unter Druck gesetzt, sich bei der Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot zu besorgen - am Besten zum Stundenplanwechsel. Eine Kollegin hat deswegen sogar ihre Schwangerschaft verschwiegen, bis es wirklich nicht mehr zu übersehen war, damit sie nicht direkt raus ist. So kommt es dann, dass zu den Osterferien auf einmal 5 Kolleginnen in unterschiedlichsten Schwangerschaftsstadien weniger im LehrerInnenzimmer rumgeistern. In Zeiten des Lehrkräftemangels sind die Geld-statt-Stelle-Stellen attraktiv, um Personal zu rekrutieren, das dann bei guter Behandlung auch einwilligt, eine dieser Vorgriffstsellen zu akzeptieren.


    edit: wie ist das eigentlich - gilt immernoch, dass man bei einem festgestellten Coronafall an der Schule direkt wieder 2 Wochen raus ist? Das war imho einer der Hauptgründe, warum unsere Schulleitung dieses "Überreden" angefangen hat, weil ja damals immer jemand positiv war. Ich will das Handeln der SL da auch nicht schön reden, aber die Schwangere waren aufgrund dieser Regelung sowieso nie mehr als 2 Tage im Monat in der Schule, das musste dann aber das Kollegium auffangen, weil es keine Vertretung dafür gab. Selbst jetzt gibts noch regelmäßig Meldungen deswegen - wenn also die Regelung noch gibt, dann kann dann weder die Schulleitung noch die Schwangere was dafür.

  • Ja, das ist noch so. Aktuell habe ich eine Kollegin, die quasi auch nie da ist deswegen. Echt blöd. Dabei kann man sich Corona doch überall einfangen, die dürfte dann ja gar nicht einkaufen. Und wer weiß, wer alles ungetestet mit Corona so rumläuft, privat wie beruflich. Ist nicht mehr logisch diese Regelung.

  • Es ist nicht an uns, das zu ver/beurteilen.

    Würde ich gerne nochmal hervorheben. Es geht um medizinische und rechtliche Fragestellungen.


    Unverschämtheiten und Unterstellungen von Leuten, die keinen blassen Schimmer haben, worum es hier geht, darf man getrost ignorieren.


    Winterblume , falls du es noch nicht gesehen hast: im Link sind Aufsichtsbehörden für Mutterschutz verlinkt, dort kannst du dich hinwenden.

  • Ich verstehe jetzt ehrlich nicht so sehr, wieso deine Schüler jetzt ein so größeres Risiko darstellen sollen als für Lehrerinnen an normalen Schulen.

    Weil je nach Zielgruppe die Infektionskrankheiten häufiger sein können. Das ist in unseren Auffangvorbereitungsklassen am Anfang auch oft so und liegt an den Lebens-/Fluchtumständen. Letztlich muss da der Arbeitgeber zusammen mit dem zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst eine Gefährdungsbeurteilung machen. (Muss er ja eh.)

  • Der Gynäkologe kann sehr wohl ein BV ausstellen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.

    Ja, aber nicht aufgrund von speziellen Arbeitsbedingungen. Dafür ist der Arbeitgeber da. Der Gyn kann ein BV erteilen zB aufgrund des Risikos einer Plazentaablösung wenn die Schwangere halt liegen muss etc

  • Ich will aber nicht leugnen, dass sich seit Corona die Sitten einfach geändert haben - ich hab ebenfalls seit März 2020 keine Frau mehr bis zum Mutterschutz arbeiten sehen.

    Gibt es aber. Meine Frau hat während ihrer Schwangerschaft bis Ende 2020 noch gearbeitet bis zwei Wochen vorm Mutterschutz, weil die Regeln in NRW da sehr unterschiedlich waren (nein, freiwillig nein, ja, nein) und aktuell auch zwei Kolleginnen von mir bis zum Mutterschutz

  • Ja, aber nicht aufgrund von speziellen Arbeitsbedingungen. Dafür ist der Arbeitgeber da. Der Gyn kann ein BV erteilen zB aufgrund des Risikos einer Plazentaablösung wenn die Schwangere halt liegen muss etc

    Na ja, kommt auf die Betrachtungsweise an. Wenn da z.B. steht "aufgrund des vielen Stehens / Laufens" etc. dann hat das ja schon etwas mit dem Arbeitsplatz zu tun, nur dass der halt nicht allgemein eine Gefährdung darstellt. Für andere Schwangere mag das in Ordnung sein.

  • Wie gesagt, Online-Unterricht könnte dann eine Alternative sein. Die erwachsenen Teilnehmer müssten eigentlich gut mit klar kommen, wenn die TE nicht physisch vor Ort ist, sondern in den Raum zugeschaltet wird.

  • Wie gesagt, Online-Unterricht könnte dann eine Alternative sein. Die erwachsenen Teilnehmer müssten eigentlich gut mit klar kommen, wenn die TE nicht physisch vor Ort ist, sondern in den Raum zugeschaltet wird.

    Halte ich für fraglich, wie der Lernerfolg beim Sprachen lernen so klappen soll, da Sprachen ja auch gesprochen werden müssen

  • Warum sollte bei Video-Onlineunterricht nicht gesprochen werden können? An meiner Schule sind die technischen Möglichkeiten gegeben, dass Bild und Ton aus dem Klassenzimmer übertragen werden können.

  • Wie meinst du das? Wenn ich zu Hause sitze, kann ich die Schüler im Unterricht sehen und auch hören. Es gibt eine Kamera und Mikrofon im Klassenzimmer. Das funktioniert echt ganz gut. Ich habe auch schon mal eine Klasse beaufsichtigt, die von einer Kollegin, deren Kind längere Zeit erkrankt war und die deswegen von zu Hause aus unterrichtet hat, Französischunterricht bekommen haben.

  • Halte ich für fraglich, wie der Lernerfolg beim Sprachen lernen so klappen soll, da Sprachen ja auch gesprochen werden müssen

    Das muss ja nicht deine Sorge sein.


    Meine Frau hat während ihrer Schwangerschaft bis Ende 2020 noch gearbeitet bis zwei Wochen vorm Mutterschutz,

    Aah, na dann. Wieso nicht direkt bis zum Mutterschutz, wollte sie wohl noch zwei Wochen blaumachen?

  • Weil je nach Zielgruppe die Infektionskrankheiten häufiger sein können. Das ist in unseren Auffangvorbereitungsklassen am Anfang auch oft so und liegt an den Lebens-/Fluchtumständen. Letztlich muss da der Arbeitgeber zusammen mit dem zuständigen arbeitsmedizinischen Dienst eine Gefährdungsbeurteilung machen. (Muss er ja eh.)

    Das wiederum kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Masernbescheinigungen in unseren "Sprachförderklassen" einzutreiben ist oft sehr langwierig, Tuberkulose geistert auch immer mal wieder rum. Ohne vorverurteilen zu wollen, sorgen bestimmte Lebensumstände der Schülerinnen definitiv für ein erhöhtes Infektionsrisiko. Aber wie mehrfach gesagt: dafür gibt es ja die offizielle Gefährdungsbeurteilung.


    Aber: ich kann eben nicht nachvollziehen, wieso- wie oben erwähnt- kein Fernunterricht stattfindet oder die Kolleginnen z.B. Curricula bearbeiten, zentrale Arbeiten korrigieren, Prüfungen erstellen, Verwaltungsarbeiten verrichten usw. Diejenigen, die das bei uns tun sollten (anekdotisch) haben sich dann zuhause krankschreiben lassen. Das habe alles so in der Häufigkeit vorher nicht erlebt, es scheint aber ein bisschen selbstverständlich geworden zu sein.

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