Schwangerschaft und Infektionsrisiko - unsicher

  • Hier muss ich zustimmen. Ich erinnere mich an Zeiten, da ist frau bis zum Mutterschutz - auch mit voller Stelle- arbeiten gegangen. Ich finde es vollkommen gerechtfertigt, dass bei fehlendem Immunstatus, chronischer Erkrankung oder einem schwierigen Schwangerschaftsverlauf Konsequenzen gezogen werden, aber das bei uns im Kollegium seit 2020 niemand mehr über die 12. SSW hinaus in der Schule erschienen ist, befremdet mich schon.

    Und könnte es sein, dass eure SL die Gefährdungsbeurteilung einfach so erstellt, dass alle Schwangeren automatisch im BV sind? Dann kann nämlich die Vertretung zuverlässig sofort ausgeschrieben werden.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • An meiner Schule und an der meines Mannes ist das auch so seit Corona. Sobald die Schwangerschaft bekannt gegeben wurde, kommt frau nicht mehr, meist so 8.-12. Woche.

  • Also, bei uns kommen viele nach dem BAD wieder, aber dann nur wenige Wochen. Ich finde auch, dass es sich stark verändert hat und man schneller komplett zuhause ist als das noch vor einigen Jahren war. Jedenfalls zu der Zeit, als ich das letzte Mal schwanger war und in meiner Schwangeren-Bubble war das so, dass fast alle bis zum Mutterschutz gearbeitet haben. Nur eine Freundin beim Zahnarzt war direkt zuhause.


    An die TE: Herzlichen Glückwunsch und bitte nicht schon jetzt verrückt machen! Man muss mit seinen Nerven etwas haushalten. Ich wünsche eine langweilige Schwangerschaft!

  • Und könnte es sein, dass eure SL die Gefährdungsbeurteilung einfach so erstellt, dass alle Schwangeren automatisch im BV sind? Dann kann nämlich die Vertretung zuverlässig sofort ausgeschrieben werden.

    Hm naja, das weiß ich nicht verlässlich. Ich weiß aber, dass es jetzt mehrfach vorgekommen ist, dass Schwangere entsprechende Tätigkeiten zuhause im Beschäftigungsverbot verrichten sollten und sich dann mit Ansage haben krankschreiben lassen. Schwierig.

  • Und könnte es sein, dass eure SL die Gefährdungsbeurteilung einfach so erstellt, dass alle Schwangeren automatisch im BV sind? Dann kann nämlich die Vertretung zuverlässig sofort ausgeschrieben werden.

    Für NRW gilt das nicht, da gibt es V-Stellen erst ab Elternzeit und selbst wenn früher, wäre der Tausch höchst unattraktiv, da man aktuell für eine voll ausgebildete erfahrene Lehrkraft in der Regel dann nur irgendeinen Studenten kriegt.

  • Die TE schrieb ja, dass sie aufgrund Vorerkrankungen und Alter als Risikoschwangere gilt. Da muss sie sich gar nicht verrückt machen, aber trotzdem halt zügig eine Entscheidung treffen.


    Bei uns wird man an Schulen auch seit Corona sofort ins Beschäftigungsverbot geschickt. Ob das sinnvoll ist, müssen Fachleute beurteilen, andere Arbeitgeber sehen das aber garantiert anders, sonst hätte der Gynäkologe schneller reagiert.

  • Nein, dafür ist der Gynäkologe nicht zuständig sondern das ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Es wird übrigens auch geprüft, ob ein erhöhtes Risiko besteht, ob man in Kontakt mit Krankheiten kommt, die das Baby behindert machen. Ist bei älteren Schülern seltener der Fall als bei zB U3-Betreuung

    Der Gynäkologe kann sehr wohl ein BV ausstellen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.

  • Ja, und ich bin eher der sorglose Typ. Impfstatus ist geklärt, Titer werden gemacht, dann ist doch alles gemacht, was man tun kann. Wegen der Infekte würde ich mir keinen so großen Kopf machen. Bei vielen Schwangeren ist es so, dass sie robuster sind als sonst. Das Immunsystem bekommt durch die Schwangerschaft regelrecht einen Boost. Und wenn du krank bist, dann bist du krank und kurierst dich aus ohne Rücksicht auf irgendwelche Abschlussprüfungen.

    Infekte können aber Frühgeburten auslösen. Das möchte wirklich keiner.

  • Nein, dafür ist der Gynäkologe nicht zuständig sondern das ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Es wird übrigens auch geprüft, ob ein erhöhtes Risiko besteht, ob man in Kontakt mit Krankheiten kommt, die das Baby behindert machen. Ist bei älteren Schülern seltener der Fall als bei zB U3-Betreuung

    Doch, ist er, wenn es um ein ärztliches Verbot geht:

    https://familienportal.de/fami…enleistungen/mutterschutz


    Zu den Krankheiten: dazu schrieb die TE, dass die SuS Eltern kleiner Kinder sind und häufig krank erscheinen. Aus welchen Herkunftsländern diese kommen und in denen sie Urlaub machen, schrieb sie nichts, das überlege ich nur vor mich hin.

  • Der Gynäkologe kann sehr wohl ein BV ausstellen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.

    Habe auch schon gehört, dass das der Gynäkologe nicht macht oder darf, zumindest bei einer Bekannten nicht. Da müssen Lehrerinnen woanders hin. Sorry, ich weiß nicht mehr, wohin. :pfeifen:

  • Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch! Was deine Frage betrifft, möchte ich dir raten: Vertraue auf die Expertise deiner Ärztin und dein eigenes Bauchgefühl.


    Wenn du meine persönliche Meinung dazu hören möchtest – als jemand, der mittlerweile zwischen 55 und 60 Jahre alt ist – kann ich dir von meinen Erfahrungen berichten:

    Meine ersten beiden Schwangerschaften erlebte ich in einer Zeit, in der man das Thema sehr entspannt anging. Es gab damals keine besonderen Regelungen wie den Mutterschutz durch den BAD (Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer Dienst). Ich habe lediglich meinen Immunstatus überprüfen lassen, um sicherzugehen, dass ich gegen die gängigen Kinderkrankheiten ausreichend geschützt war. Da alles in Ordnung war, habe ich während der Schwangerschaft keine einzige Fehlzeit gehabt und sogar länger gearbeitet, um eine gute Übergabe an meine Vertretung zu ermöglichen. Alles lief unkompliziert.

    Ganz anders war es bei meiner dritten Schwangerschaft, die ich mit 44 Jahren erlebte. Zu diesem Zeitpunkt galten strengere Regelungen. Ich musste beispielsweise mehrere Wochen auf einen Termin beim BAD warten und wurde immer wieder von der Arbeit freigestellt, sobald ein Fall von Scharlach in meiner Schule gemeldet wurde. Die damaligen Vorgaben besagten, dass man in solchen Fällen als Schwangere 10 Tage pausieren musste. Es kam häufiger vor, was ich als sehr belastend empfand, da ich dies aus meinen vorherigen Schwangerschaften nicht kannte.

    Auch diese Schwangerschaft verlief gut, doch nach der Geburt unseres Kindes gab es einen Schreckmoment: Bereits eine halbe Stunde nach der Entbindung bemerkte ich, dass unser Baby immer schwächer und gräulicher wurde. Ich schlug sofort Alarm und ließ mich nicht beruhigen – Gott sei Dank. Es stellte sich heraus, dass unser Kind eine Sepsis entwickelt hatte, ausgelöst durch Streptokokken im Geburtskanal. Glücklicherweise konnten die Ärzte schnell das passende Antibiotikum verabreichen, und heute – 14 Jahre später – ist unser Sohn ein gesunder, lebensfroher Teenager.


    Diese Erfahrung hat mir gezeigt, dass man vieles tun kann, um sich und das Kind zu schützen, aber es gibt auch Dinge, die sich nicht vorhersehen oder vermeiden lassen. Manches ist einfach Schicksal. Auch die zahlreichen Schutzmaßnahmen, die mich während der Schwangerschaft oft von der Arbeit fernhielten, haben uns letztlich nicht vor dieser Infektion bewahren können.


    Wenn du mich fragst, würde ich dir folgende Vorsichtsmaßnahmen ans Herz legen:

    - Lasse deinen Immunstatus überprüfen (z. B. für Kinderkrankheiten wie Ringelröteln).

    - Vereinbare kurz vor der Geburt einen Abstrich bei deiner Ärztin, um eventuelle Infektionen rechtzeitig zu erkennen.


    Darüber hinaus rate ich dir, dich nicht von übertriebener Angst leiten zu lassen. Es gibt Risiken, die man kontrollieren kann, und solche, die einfach passieren. Konzentriere dich darauf, gut auf deinen Körper zu hören und auf dich selbst aufzupassen. Dein Arzt oder deine Ärztin wird dich gut durch eine mögliche Risikoschwangerschaft begleiten und dich auf wichtige Aspekte hinweisen. Wenn dir bestimmte Situationen zu unsicher erscheinen, ist es vollkommen in Ordnung, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und dich entsprechend zurückzuziehen. Am Ende ist es wichtig, dass du die Entscheidungen triffst, mit denen du dich sicher und wohl fühlst, denn du wirst mit den Konsequenzen leben.


    Alles Gute für dich und dein Baby!

  • Habe auch schon gehört, dass das der Gynäkologe nicht macht oder darf, zumindest bei einer Bekannten nicht. Da müssen Lehrerinnen woanders hin. Sorry, ich weiß nicht mehr, wohin. :pfeifen:

    Doch, natürlich darf er das. Habe selber damals eins von meiner Gynäkologin bekommen. Und das war auch gut so. Sonst würden meine Kinder heute nicht leben.

  • Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. =) Möge sie erfolgreich und gesund verlaufen.


    Ich war zwar nie schwanger, erlebe aber die Schwangerschaften unserer Kolleginnen natürlich öfter mit.


    Bei "uns" wird der Immunstatus überprüft und wenn der gut ist, arbeiten unsere Kolleginnen immer entspannt weiter, fehlen aber sofort, wenn in der Klasse was rumgeht, bzw wenn sie selbst zB erkältet sind, um sich schneller zu erholen. Medikamente sind in der Zeit ja eher nicht drin. Das ist auch voll ok. Momentan haben wir zwei Schwangere und als ich vor kurzem den Campylobacter-Keim hatte (und dann natürlich daheim geblieben bin), wurden beide ebenfalls untersucht, um auszuschließen, dass ich schon vorher angesteckt haben könnte, da wird schon aufgepasst.


    Ich kann dir nichts anraten. Wenn du gerne unterrichtest, lass dich checken und geh weiter zur Schule, wenn du Ängste hast, sprich drüber mit deiner Ärztin und überlegt gemeinsam, wie weiter zu verfahren ist. Viel mehr Möglichkeiten gibt es ja nicht... Es ist nicht an uns, das zu ver/beurteilen.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Das gilt immer noch. S.u.


    Welche Beschäftigungsverbote gibt es? | Familienportal des Bundes


    Wenn du z.B. unter vorzeitigen Wehen leidest und liegen musst, kann dir da ja nicht der AG das BV ausstellen. Oder wenn du generell die Gefahr einer Frühgeburt hast etc., dann liegt das nicht an deiner Arbeitsstelle an sich, sondern daran, dass du eben gar nicht arbeiten solltest oder vielleicht auch nur halb. Es gibt auch Teil-BVs


    Das Ganze nennt sich individuelles Beschäftigungsverbot.

  • Das individuelle BV gibt es bundesweit, das ist im Mutterschutzgesetz verankert:


    Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft: Nach Recht und Gesetz


    Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort heißt es, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein (1). Werden ärztlicherseits einzig Bedenken gegen die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht, begründet dies hingegen kein Beschäftigungsverbot im Sinne des MuSchG (2).

    Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und sich auf die Rechtsgrundlage beziehen. Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind zu vermerken. Es besteht die Möglichkeit, ein totales oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen.

  • VIelleicht könnte es in deinem Fall auch funktionieren, dass du Online-Videounterricht machst? Deine Schüler sind ja wohl so groß, dass sie nicht mehr beaufsichtigt werden müssen. Du lässt dich von zu Hause aus ins Klassenzimmer übertragen. Das haben an einer Nachbarschule in Coronazeiten schwangere Lehrkräfte auch so gemacht.

  • Ich vermute, akkut krankgeschrieben werden kann man natürlich jederzeit vom Arzt, vermutlich auch länger, nur das BV ist glaube ich nicht so leicht zu bekommen.

  • Beitrag von Zauberwald ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().

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