Ref als Angestellte in BaWü

  • Hi, weiß wer, ob es möglich ist das Ref in BaWü als Angestellte zu absolvieren? D.h. bewusst auf die Verbeamtung auf Probe/Widerruf zu verzichten? CDL ich meine, du hattest mal was dazu geschrieben?


    Danke!

  • Danke Flupp, den Absatz kenne ich. Das klingt für mich aber so, als wäre das keine frewillige Entscheidung von meiner Seite, sondern eben von Seite des KuMis. Meine Frage ist, ob ich mich freiwillig für das Angestellten Verhältnis entscheiden kann :) In Bayern und NRW ist das ja zB nicht möglich

  • Danke Flupp, den Absatz kenne ich. Das klingt für mich aber so, als wäre das keine frewillige Entscheidung von meiner Seite, sondern eben von Seite des KuMis. Meine Frage ist, ob ich mich freiwillig für das Angestellten Verhältnis entscheiden kann :) In Bayern und NRW ist das ja zB nicht möglich

    Richtig. Ich kenne auch kein BL, in dem man sich selbst dafür entscheiden kann. Ich wüsste auch nicht wieso man das machen sollte.

  • Gründe können unterschiedliche sein, ich weiß zB, dass ich nach dem Ref im Angestelltenverhältnis bleiben möchte. Deswegen wäre für mich der Umstieg für das Ref unnötig. In Mecklenburg Vorpommern kann man vor dem Ref freiwillig auf das Beamtenverhältnis verzichten.

    Einmal editiert, zuletzt von monstera9 () aus folgendem Grund: Wort vergessen

  • Da man nicht gegen seinen Willen ernannt werden kann, wäre es eine Frage beim entsprechenden RP wert.


    Halte das also eher für möglich, aber für so ungewöhnlich, dass es nicht aufgeführt ist.

  • ich weiß zB, dass ich nach dem Ref im Angestelltenverhältnis bleiben möchte

    Da hat der Status im Ref aber doch keinen Einfluss drauf?

    Nun wo auch immer mehr Bundesländer die GKV möglich machen, sollte das egal sein an der Stelle.

  • die Frage war, ob es auch wahlweise möglich ist das Ref im Angestelltenverhältnis zu machen

    Wie schon gesagt wurde, ist das eben keine persönliche Entscheidung. Zumindest nicht im Vorbereitungsdienst. Danach kannst du machen was du willst

  • Flexibilität, Nebentätigkeit, Selbstständigkeit, vllt. weil man sich erstmal eine Schule anschauen will bevor man sich lebenslang verpflichtet. Man ist Beamter auf LEBENSZEIT und bevor ich diesen Bund eingehe, würde ich gerne einige Jahre im Lehrerberuf sein, auch wenn das mit Einbußen (finanziell) eingeht.


    Aber die Gründe spielen ja keine große Rolle, die Frage bleibt immer noch, ob das möglich ist

  • Dir ist aber schon klar, dass du auch um Entlassung aus dem Dienst bitten kannst, wenn es dir nicht gefällt? als Beamter auf Lebenszeit ist man kein Sklave ?


    Zur Frage: ich sage mal ja

  • Ja, aber wenn nicht immer ist dann eine Verbeamtung in einem anderen BL möglich.


    Im Prinzip möchte ich einfach nicht mit Ende 20 schon komplett festgelegt sein, sondern erstmal mir eine Schule anschauen und mich im besten Fall dann dort verbeamten lassen, wenn es mir gefällt.

  • Ich würde schon allein deshalb dringend davon abraten, weil man bei einem Beamtenverhältnis im Ref. besser rechtlich abgesichert ist (auch wenn das natürlich auch nicht so dolle ist) als im Angestelltenverhältnis (z.B. Zuständigkeit des Verwaltungsrecht statt Arbeitsrecht).


    Ein freiwilliger Verzicht auf Verbeamtung könnte außerdem auch einen komischen Eindruck im Seminar erzeugen ("Ach, das ist aber ein ganz 'Origineller'"). Die Leute dort kennen die Vorteile des Beamtenwesens...


    Höre nicht auf irgendwelches Geschwätz in deinem Umfeld, wo sich irgendwelche Leute als 'Rebellen' mit dem Verzicht darstellen möchten - fast alle von Ihnen werden letztendlich doch im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit enden. Da ist viel wichtigtuerisches Gehabe dabei...(man will sich so darstellen, dass man gar nicht 'angepasst' sei)

  • Flexibilität, Nebentätigkeit, Selbstständigkeit

    Da bestehen zwischen einem angestellten und einem verbeamteten Lehrer tatsächlich kaum Unterschiede. Rechtlich macht es einen Unterschied, ob du eine Nebentätigkeit nur anzeigen musst (Angestellter) und nicht genehmigen lassen musst (Beamter), in der Wirklichkeit läuft es darauf hinaus, dass der Beamte die Nebentätigkeit nicht genehmigt bekommt, während der Angestellte die Nebentätigkeit dann untersagt bekommt. Für den, der einer Nebentätigkeit nachgehen möchte, läuft es auf dasselbe hinaus.


    Zumal der TV-L bei Lehrkräften eigentlich immer darauf hinausläuft, dass angestellte Lehrkräfte die gleichen Pflichten wie die verbeamteten Kollegen haben, aber eben nicht von den Vorteilen zehren können.

  • Ich wage zu behaupten, dass das im TVL alles ähnlich wie im Dienstrecht geregelt ist. Da haben aber andere hier mehr Ahnung von.

    Korrekt. Fast kein Unterschied.

  • Ich möchte nach dem Ref ja nur nicht DIREKT in ein Beamtenverhältnis starten. Sondern eine Planstelle (bzw. unbefristet) im Angestelltenverhältnis und dann evt. die spätere Verbeamtung angehen. Wäre das in BW denn möglich?

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