Was der Arzt attestieren kann und darf, und rückwirkend oder nicht, entscheidet er. Ob die Schule dieses Attest als Entschuldigung anerkennt, entscheidet in erster Instanz die Lehrkraft und im Zweifelsfall der Schulleiter
Hui, wieso sollte man hier eine Unterscheidung treffen?
Rechtlich schwierig, menschlich vollkommen versagt.