Umgang mit Nicht-Teilnahme im Sportunterricht nach Schönheits-OPs

  • Was der Arzt attestieren kann und darf, und rückwirkend oder nicht, entscheidet er. Ob die Schule dieses Attest als Entschuldigung anerkennt, entscheidet in erster Instanz die Lehrkraft und im Zweifelsfall der Schulleiter

    Hui, wieso sollte man hier eine Unterscheidung treffen?


    Rechtlich schwierig, menschlich vollkommen versagt.

  • Hui, wieso sollte man hier eine Unterscheidung treffen?


    Rechtlich schwierig, menschlich vollkommen versagt.

    Unsinn, es ist dezidierte Aufgabe der Schule, ein Attest sachgerecht zu bewerten.

    Und je nach Bewertung kann das Ergebnis sein, dass es als Entschuldigung anerkannt wird, abgelehnt wird, oder das der Schüler an den Amtsarzt verwiesen wird.

  • Unsinn, es ist dezidierte Aufgabe der Schule, ein Attest sachgerecht zu bewerten.

    Und je nach Bewertung kann das Ergebnis sein, dass es als Entschuldigung anerkannt wird, abgelehnt wird, oder das der Schüler an den Amtsarzt verwiesen wird.

    Wenn man sonst nichts anderes zu tun hat. Ich finde man macht sich damit zum Clown.


    Sachgerecht bewerten 🤣🤣🤣 seid ihr Mediziner?

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von s3g4 ()

  • Wenn man sonst nichts anderes zu tun hat. Ich finde man macht sich damit zum Clown.


    Sachgerecht bewerten seit ihr Mediziner?

    Nein, Lehrkraft, ich bewerte in meinem Kompetenzbereich und auf Basis der schulischen Rechtsgrundlagen, dass dann zum Beispiel in begründeten Fällen eine amtsätztiche Attestpflicht auferlegt werden kann, ist klar geregelt.

  • Nein, Lehrkraft, ich bewerte in meinem Kompetenzbereich und auf Basis der schulischen Rechtsgrundlagen, dass dann zum Beispiel in begründeten Fällen eine amtsätztiche Attestpflicht auferlegt werden kann, ist klar geregelt.

    Aber auf welcher Basis begründest Du denn? Du würdest ja die ärztliche Meinung/Anordnung in Frage stellen und ich kann nicht verstehen, auf welcher Basis ich das begründen sollte.

  • Nein, Lehrkraft, ich bewerte in meinem Kompetenzbereich und auf Basis der schulischen Rechtsgrundlagen, dass dann zum Beispiel in begründeten Fällen eine amtsätztiche Attestpflicht auferlegt werden kann, ist klar geregelt.

    Du erhälst eine Krankschreibung, auf der du gar nicht sehen kannst wieso diese erteilt wurde. Und das ist auch gut so. Wie genau kannst du dann hier irgendwas einordnen?

  • Aber auf welcher Basis begründest Du denn? Du würdest ja die ärztliche Meinung/Anordnung in Frage stellen und ich kann nicht verstehen, auf welcher Basis ich das begründen sollte.

    Ich (oder vielmehr der Schulleiter) begründe zB, dass ein Schüler so gehäuft bei Klassenarbeiten fehlt, dass der schulische Erfolg gefährdet ist und der Schüler daher eine ärztliche Attestpflicht, oder im verschärften Fall eine amtsärztliche Attestpflicht auferlegt bekommt.

    Und das hat nichts damit zu tun, dass ich eine ärztliche Meinung in Frage stelle (die ich ja gar nicht kenne, denn ein Attest enthält keine Diagnose). Es ist aus Sicht der Schule zu argumentieren, dass eine entsprechende Pflicht notwendig ist.

  • Ich (oder vielmehr der Schulleiter) begründe zB, dass ein Schüler so gehäuft bei Klassenarbeiten fehlt, dass der schulische Erfolg gefährdet ist und der Schüler daher eine ärztliche Attestpflicht, oder im verschärften Fall eine amtsärztliche Attestpflicht auferlegt bekommt.

    Und das hat nichts damit zu tun, dass ich eine ärztliche Meinung in Frage stelle (die ich ja gar nicht kenne, denn ein Attest enthält keine Diagnose). Es ist aus Sicht der Schule zu argumentieren, dass eine entsprechende Pflicht notwendig ist.

    Das hat aber doch nichts mit der Art der Krankschreibung zu tun und schon gar nicht mit dem Quatsch vom TE.

  • Ich (oder vielmehr der Schulleiter) begründe zB, dass ein Schüler so gehäuft bei Klassenarbeiten fehlt, dass der schulische Erfolg gefährdet ist und der Schüler daher eine ärztliche Attestpflicht, oder im verschärften Fall eine amtsärztliche Attestpflicht auferlegt bekommt.

    Und das hat nichts damit zu tun, dass ich eine ärztliche Meinung in Frage stelle (die ich ja gar nicht kenne, denn ein Attest enthält keine Diagnose). Es ist aus Sicht der Schule zu argumentieren, dass eine entsprechende Pflicht notwendig ist.

    Das ist ein völlig anderer Fall. Wenn jemand eine klar operierte Nase hat und der operierende Arzt dies bestätigt bzw. ein Attest ausstellt, gibt es null Grundlage für ein Anzweifeln und für eine Belästigung des Amtsarztes mit solchem Tineff.

  • Aber auf welcher Basis begründest Du denn? Du würdest ja die ärztliche Meinung/Anordnung in Frage stellen und ich kann nicht verstehen, auf welcher Basis ich das begründen sollte.

    Es gibt (selten) SuS, die ein regelrechtes "Ärztehopping" betreiben. Immer (verschiedene) Allgemeinmediziner, aus verschiedenen Städten. Ein Attest folgt dem nächsten. Ein Vermeidungsverhalten der SuS der Schule gegenüber? Ständig Pech mit der Gesundheit? Möglich. Aber da muss man im Interesse der Kinder/Jugendlichen vielleicht auch mal nachfragen, ob auch Eltern etwas verschleiern möchten (z.B. ständige "Stoßverletzungen"). Kommt sicherlich/hoffentlich selten vor. Aber es gibt Momente, in denen man ärztliche Meinungen infrage stellen sollte, weil der jeweils behandelnde Arzt nicht das Gesamtbild kennt, die Schule aber durchaus.

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