Es gibt hier im Forum immer wieder Verunsicherung bei angehenden Lehrern wg. der Verbeamtung.
Es muss gezeigt werden, dass du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst, um dir die Verbeamtung zu verweigern (Änderung in der Rechtsprechung seit 2013). Die Hürde ist hoch und man kann gegen die Entscheidung auch klagen. Der Dienstherr hat hier keinen Ermessensspielraum.
Erfolgreich abgeschlossene Behandlungen, insbesondere bei schweren Schicksalsschlägen, sollten kein Hindernisgrund sein (insbesondere, wenn seitdem einige Zeit vergangen ist). Ein Schreiben des Psychotherapeuten/Arztes zur erfolgreich abgeschlossenen Behandlung ist sicherlich hilfreich. Am besten immer vorbereitet zum Amtsarzttermin gehen.
Genetische Vorbelastungen, die zu einer Krankheit führen könnten, interessieren nicht wirklich; insbesondere, wenn es noch viele andere Faktoren gibt, die eine solche Erkrankung (mit)verursachen können.
Chronische Erkrankung kann ja alles sein. Schonmal vorab: Sowas wie Hashimoto interessiert da überhaupt nicht, solange es vernünftig behandelt wird. Das haben so viele... und die werden alle trotzdem verbeamtet.
Bei schweren chronischen Erkrankungen kann man darüber nachdenken, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen. Bei einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung zur Schwerbehinderung beantragen, da man sonst bzgl. der Verbeamtung benachteiligt wird (hierzu gibt es schon ein Gerichtsurteil). Wenn also eine Schwerbehinderung oder eine Gleichstellung hierzu vorliegt, wird nur noch geprüft, ob du in den nächsten 5 Jahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorzeitig dienstunfähig wirst.
Es kommt vor, dass Amtsärzte die Rechtsprechung nicht ausreichend beachten. Hier am besten erst mal das Gespräch mit der einstellenden Behörde suchen. Wenn die der Meinung sind, dass sie vor Gericht eine Schlappe kassieren, wirst du trotzdem verbeamtet. Sonst klagen. Am besten vorher eine Rechtsschutz abschließen und/oder in eine Gewerkschaft/Verband eintreten. Hierbei unbedingt die Wartezeiten zur Nutzung der Rechtsschutz beachten.
Du kannst übrigens immer wieder eine Begutachtung einfordern, auch als angestellter Lehrer, solange du nicht zu alt für die Verbeamtung bist. Selbst, wenn wirklich alles "schiefläuft" und du dann sogar vor Gericht verlierst, kannst du einfach in regelmäßigen Abständen wieder anfragen. Wenn sich z. B. zeigt, dass du nur selten krank bist und gute Arbeit leistest, wird es mit jedem Jahr immer schwieriger, die Argumente für die Verweigerung der Verbeamtung aufrecht zu erhalten.