Darf eine negative Stundenbilanz ("Minusstunden") auf die Elternteilzeit angerechnet werden?

  • Guten Abend zusammen :)


    Die Frage aus dem Titel stellt sich mir gerade aus folgender Situation heraus:

    Ich habe bis zu den Winterferien offiziell in Vollzeit (25,5 Std./W.) gearbeitet, habe aber aus dem letzten Schuljahr (2023/24) noch 1,3 "Minusstunden" in meiner "Stundenbilanz" stehen. (Unsere Schule rechnet minutengenau die Stunden ab, da wir verschiedene Stundenmodelle mit 30 Min., 55 Min und 60 Min. haben..). Diese Minusstunden konnten dieses Schuljahr aber durch den neuen Stundenplan nicht ausgeglichen werden, sodass ich immer noch diese 1,3 Minusstunden in meiner Bilanz habe.


    Nun bin ich aber zu Beginn der Winterferien in die Elternteilzeit (mit 18,5 Std./W.) gewechselt, um mehr Zeit zuhause für meine kleine Tochter (2 Jahre) zu haben und meine Frau unterstützen zu können. Trotz mehrfacher Nachfrage nach meinem neuen Stundenplan kam heute abend erst (1 Tag vor Schulbeginn) die Antwort der stellvertretenden Schulleitung, dass man mir meine Minusstunden auf mein Konto anrechnen würde und ich nun erstmal weiterhin mit 23 Std./W. bis zum Halbjahresende (also noch knapp 4 Wochen) weiterarbeiten soll, um dann im 2. Halbjahr mit 20,55 Std./W. weiterzuarbeiten, um am Ende des gesamten Schuljahres auf eine Bilanz mit +169 Minuten zu kommen.. (Also hätte ich im Endeffekt rein rechnerisch insgesamt nur 3 Stunden auf das ganze Schuljahr gerechnet zuviel gearbeitet, dafür wären aber meine Minusstunden ausgeglichen.


    Ich schätze mal, dass der Wunsch, meine Stundenbilanz zum Schuljahresende weitestgehend auf 0 zu kriegen, daher kommt, dass ich die Schule zum Ende des Jahres aufgrund einer Versetzung verlasse. Trotzdem stellt sich mir die Frage, ob es überhaupt rechtens ist, mir (trotz Minusstundenkontingent) mehr Stunden zu geben, als im Elternzeitantrag angegeben waren.. Ich reduziere die Stunden ja schließlich nicht ohne Grund, wie oben schon beschrieben..


    Kann mir hier jemand eine Einschätzung zu der Situation geben? Bestenfalls evtl. sogar direkt einen Rechtstipp, wie ich mit der Situation nun umgehen soll bzw. weiter verfahren soll?


    Ich bin über jeden Beitrag froh und dankbar!! :)

    Liebe Grüße,
    Dennis

  • In NRW geht das.

    Hier gilt, dass die Stundenzahl um bis zu 2 Stunden überschritten werden darf, egal, ob man VZ, TZ oder TZ in Elternzeit arbeitet. Das wird auch nicht anteilig zum Deputat weniger und gilt auch, wenn man nicht im Unterhang war.

  • Das dürfte in Elternzeit eigentlich in keinem Bundesland gehen, denn dann würde man einfach weniger Stunden offiziell arbeiten, um mehr Elterngeld zu bekommen und die wann anders dann abrechnen zu lassen.

  • Tja... ich habe mich bei der Gleichstellungsbeauftragen meiner Bez. Regierung erkundigt, weil ich das auch nicht glauben konnte. Man entscheidet sich bei TZ und erst recht bei unterhälftiger Teilzeit ja nicht ohne Grund für eine bestimmte Stundenzahl. Dass die dann einfach überschritten werden darf, finde ich schon frech. Und zwei Stunden mehr sind ja nicht wenig, wenn man sich -bewusst- für z.B. 10 entschieden hat.

    Minusstunden nachzuarbeiten dürfte dann ja gar kein Problem sein.

  • Das BL dürfte nicht uninteressant sein, weil die Regeln für Mehrarbeit in der Regel Landesregelungen sind.

    Ja, es handelt sich um - wenn ich die Beiträge der anderen so richtig lese - LEIDER um NRW... Bezirksregierung Detmold.

    In NRW geht das.

    Hier gilt, dass die Stundenzahl um bis zu 2 Stunden überschritten werden darf, egal, ob man VZ, TZ oder TZ in Elternzeit arbeitet. Das wird auch nicht anteilig zum Deputat weniger und gilt auch, wenn man nicht im Unterhang war.


    Aber dann wären es bei mir ja trotzdem zuviele Stunden? Ich soll ja jetzt bist zum Ende des 1. Schulhalbjahres noch 23 statt 18,5 Stunden arbeiten, also 4,5 Stunden mehr!

    Ab dem 2. Halbjahr wären es dann aber tatsächlich 20,55 Stunden statt 18,5 Stunden und damit nur 2,05 Stunden drüber... Das wäre dann also okay, wenn das so stimmt.. Aber die 4,5 Stunden sind dann trotzdem unzulässig oder?

  • Also, ganz prinzipiell musst du bei Mehrarbeit über 2 Stunden pro Woche zustimmen. Ob das auch gilt, wenn du ein Minus nacharbeitest, weiß ich nicht.

    Am besten, du fragst mal eure Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen oder bei der Bezirksregierung nach.

  • Also, ganz prinzipiell musst du bei Mehrarbeit über 2 Stunden pro Woche zustimmen. Ob das auch gilt, wenn du ein Minus nacharbeitest, weiß ich nicht.

    Am besten, du fragst mal eure Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen oder bei der Bezirksregierung nach.

    Das höre ich immer wieder, es ist aber so nicht korrekt. Genau genommen lautet der relevante Verordnungstext wie folgt:


    Zitat

    Die Zahl der Pflichtstunden kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.

    "Soll in der Regel nicht ohne Zustimmung" wäre also dein Ansatzpunkt für ein Gespräch. Da es aber nur noch um wenige Wochen geht, befürchte ich, dir wird leider nichts anderes übrig bleiben, als die Dienstanweisung auszuführen.


    Ich war in einer sehr ähnlichen Situation und war auch irgendwas zwischen überrascht und schockiert, wie egal die Zahl auf dem TZ-Antrag dann ist. Ich habe das ganze relativ weit getrieben und nicht Recht bekommen. Sorry, dass ich nichts Positives beitragen kann. Such mit o.g. Passus aber auf jeden Fall morgen nochmal das Gespräch. Viel Glück!

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich schätze mal, dass der Wunsch, meine Stundenbilanz zum Schuljahresende weitestgehend auf 0 zu kriegen, daher kommt, dass ich die Schule zum Ende des Jahres aufgrund einer Versetzung verlasse.

    Nein, der Ausgleich hat nichts mit deiner Versetzung zu tun, sondern wird schlicht durch die ADO bzw. die dahinterliegende Verordnung zum Schulgesetz gefordert.

    (2) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden.2 Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr (§ 2 Absatz 4 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG).

  • Tja... ich habe mich bei der Gleichstellungsbeauftragen meiner Bez. Regierung erkundigt, weil ich das auch nicht glauben konnte. Man entscheidet sich bei TZ und erst recht bei unterhälftiger Teilzeit ja nicht ohne Grund für eine bestimmte Stundenzahl. Dass die dann einfach überschritten werden darf, finde ich schon frech. Und zwei Stunden mehr sind ja nicht wenig, wenn man sich -bewusst- für z.B. 10 entschieden hat.

    Minusstunden nachzuarbeiten dürfte dann ja gar kein Problem sein.

    Mehrarbeit muss durch den Lehrerrat laufen. Schulorganisatorische Gründe müssen dir und dem Lehrerrat dargelegt werden. Ein Ausgleich innerhalb des Schuljahres muss gewährleistet sein (geht bei dir ja nicht). Deine Zustimmung sollte auch vorliegen.

    Im Zweifelsfall schriftlich remonstrieren, auch wenn es nur einige Wochen geht.

    Wieso ihr MInusstunden in das nächste Schuljahr mitnehmen müsst, solltet ihr auch abklären und in der Lehrerkonferenz per Beschluss dafür sorgen, dass das nicht vorkommen kann.

  • Hallo zusammen,


    ersteinmal vielen Dank für all eure Antworten und Beiträge! :) Ich möchte hier einmal kurz berichten, was meine Situation ergeben hat, nachdem ich nun SEHR INTENSIV mit Lehrerrat, Personalrat, Gleichstellungsbeauftrage der Bezirksregierung und der juristischen Rechtsberatung der GEW im Gespräch war. Ich hoffe, dass ich anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, damit helfen kann! :)


    Der Paragraph, auf den hier nun mehrere verwiesen haben ist, ist ja folgender:

    Zitat von ADO §13 (2)

    § 2 (4) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann aus schulorganisatorischen Gründen, insbesondere zum Ausgleich einer nicht gleichmäßigen Unterrichtserteilung, für bis zu sechs Monate um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.

    (Die fettmarkierten Textstellen sind von mir hervorgehoben, weil diese ja die Legitimation für zusätzliche Stunden darstellen)

    Dieser Passus trifft auf Vollzeit- und Teilzeitarbeitende gleichermaßen zu. Auch Teilzeitkräfte können damit THEORETISCH trotz vorher vereinbarter Stundenzahl zu Mehrarbeit oder zum Ausgleich einer vorher stattgefundenen Ungleichverteilung der Unterrichtsstunden angeordnet werden. Dies gilt natürlich nur unter der Prämisse, dass die Lehrkraft dem je nach o.g. Bedingungen auch zustimmt. Das wurde mir vom Lehrerrat und dem Personalrat auch so bestätigt. Ich hätte also vorher gefragt werden müssen, was nicht passiert ist...

    Jetzt kommt das große ABER: Dieser Passus gilt NICHT für die Selbstvertretung während der Elternzeit! :victory:

    Die juristische Rechtsberatung der GEW sagt dazu:

    Zitat

    "Die maximale Stundenanzahl, die im Elternzeitantrag angegeben ist, ist nach der „Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW vom 10.01.2012“ in „§ 10 (Fn 3) Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; Absatz (1)“ durch die Formulierung „bis zu“ (Anzahl der wöchentlichen Stunden) juristisch gedeckelt. Die im Elternzeitantrag angegebenen Stunden dürfen also nicht überschritten werden, unabhängig davon, ob es vorher eine ungleichmäßige Unterrichtsverteilung gab. Die erwähnte „Minusstunde“ darf daher gar nicht mit den von Ihnen angegebenen 18,5 Stunden verrechnet oder ausgeglichen werden.

    Dies ergibt sich auch aus „§ 10 (Fn 3) Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; Absatz (2)“, wo angegeben ist, dass „eine Teilzeitbeschäftigung außerhalb des Beamtenverhältnisses in dem in Absatz 1 genannten Umfang ausgeübt werden“ darf, man also die Teilzeitarbeit während der Elternzeit gar nicht an der eigenen Schule ableisten MUSS, sondern in der Zeit auch bei einem anderen Arbeitsgeber arbeiten darf, sofern der Dienstherr dem zustimmt. In diesem Fall wäre bei dem anderen Arbeitgeber eine Überschreitung des Stundenumfangs ebenfalls nicht zulässig. Ergo also auch nicht an der eigenen Schule, an der man sich selbst vertritt."

    Mehr oder weniger ähnlich wurde es mir in einem nicht ganz so juristischen Wortlaut auch von der Gleichstellungsbeauftragten erklärt. Die Personalabteilung der Bez.Reg. hat mir auch versichert, dass die Stunden, die ich weniger arbeite, ja schließlich auch der Schule zur Verfügung gestellt werden, um eine Vertretungslehrkaft einzustellen oder einen der Kolleg:innen Mehrarbeit anzuweisen, was dann aber auch schließlich bezahlt/entlohnt wird. Hätte ich diese Mehrarbeit wieder übernehmen sollen, um meine Minusbilanz auszugleichen, hätte ich sie aber folglich nicht ausgezahlt bekommen und die Schule hätte die durch mich frei gewordenen "Stunden" nicht für mich nutzen müssen und könnte sie stattdessen nutzen, um weitere Lehrkräfte einzustellen oder andere Lehrkräfte zu Mehrarbeit zu verpflichten. Für die Schule ist das ein dickes Plusgeschäft, denn so bekommt sie die Stunden quasi oben drauf geschenkt, da sie die ja nicht nutzen müssen, um die durch mich entstandenen "Lücken" zu füllen. Der Personalrat kommentierte das als "ziemlich bedenklich und kritisch, würde man das an die Dienststelle weitergeben." :pfeifen:

    Also soviel dazu :) Ich habe zusammen mit dem Lehrerrat meine Schule gestern per Mail mit all den Paragraphen und Infos der jeweiligen Stellen darüber informiert und heute sind die zuvielen Stunden ohne Antwort auf meine Mail endlich rausgeplant worden! :victory: Von der Schulleitung kam mir heute zusammen mit einem Todesblick nur ein eisiges "Hallo" auf dem Flur entgegen.. Ich werde jetzt wohl gehasst für eine Sache, die mir zustand, was dann wohl nun die Konsequenz für mich ist. Soll mich aber nicht weiter kümmern, da dies mein letztes Jahr an dieser Schule ist und ich zum neuen Schuljahr ohnehin versetzt werde. Ich brauchte diese Entlastung aber auch ganz dringend (Vorgeschichte Burnout), weil bei mir auch gesundheitliche Probleme vorliegen (Burnout drohte zurück zu kommen) und meine Frau derzeit quasi alleinerziehend mit unserer zweijährigen Tochter ist, wenn ich jeden Tag erst um 18 Uhr von einer Brennpunktschule im gebundenen Ganztagsschule zurückkehre und den Rest des Tages für nichts mehr zu gebrauchen bin..

    Trotzdem wollte ich euch hiermit zumindest über die juristische Rechtslage infomiert haben; wie ähnlich Betroffene in einem solchen Fall mit diesen Informationen umgehen, darf jeder mit Bedacht selbst entscheiden :) Ich gehe nämlich auch stark davon aus, dass es nicht an jeder Schule so abläuft wie an meiner Chaos-Schule... :sterne:

    Vielen lieben Dank euch nochmal für eure Beiträge! :)

    Liebe Grüße,
    Dennis

  • Danke für das Update und Glückwunsch zur guten Lösung. Nur um auf Nummer sicher zu gehen: war es Absicht, deinen Klarnamen am Ende zu verwenden?

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Die juristische Rechtsberatung der GEW sagt dazu:

    Mehr oder weniger ähnlich wurde es mir in einem nicht ganz so juristischen Wortlaut auch von der Gleichstellungsbeauftragten erklärt. Die Personalabteilung der Bez.Reg. hat mir auch versichert, dass die Stunden, die ich weniger arbeite, ja schließlich auch der Schule zur Verfügung gestellt werden, um eine Vertretungslehrkaft einzustellen oder einen der Kolleg:innen Mehrarbeit anzuweisen, was dann aber auch schließlich bezahlt/entlohnt wird. Hätte ich diese Mehrarbeit wieder übernehmen sollen, um meine Minusbilanz auszugleichen, hätte ich sie aber folglich nicht ausgezahlt bekommen und die Schule hätte die durch mich frei gewordenen "Stunden" nicht für mich nutzen müssen und könnte sie stattdessen nutzen, um weitere Lehrkräfte einzustellen oder andere Lehrkräfte zu Mehrarbeit zu verpflichten. Für die Schule ist das ein dickes Plusgeschäft, denn so bekommt sie die Stunden quasi oben drauf geschenkt, da sie die ja nicht nutzen müssen, um die durch mich entstandenen "Lücken" zu füllen. Der Personalrat kommentierte das als "ziemlich bedenklich und kritisch, würde man das an die Dienststelle weitergeben." :pfeifen:

    Diese Erklärung passt mal so null zu dem von dir geschilderten Fall. Hast du denen denn auch gesagt, dass es sich um Minusstunden handelt, die du schon gesammelt hast und für die du bereits bezahlt wurdest?

Werbung