"Geplante" Ausfallstunden

  • Hallo Zusammen,


    frisch registriert und schon mein zweiter Thread. Habe leider nichts konkretes in der Suchfunktion gefunden, obwohl das ein oft diskutiertes Thema ist. Also großes "Sorry" im Voraus, falls ich da was übersehen habe.


    Laut ADO/BASS in NRW sollen freigewordene Stunden durch Klassenfahrten/Prüfungsklassen oder Ähnliches für Vertretungsunterricht genutzt werden. Das sehe ich ein und kann auch nichts Negatives daran finden.


    In unserem Plan wird aber bereits zu Schuljahresbeginn eingerechnet, dass bestimmte Klassen natürlich irgendwann in Prüfungen gehen und somit nicht mehr unterrichtet werden müssen. Diese Stunden werden als Minusstunden berechnet. In einem (lächerlich geringen) Umfang werden Prüfungserstellung und Korrrekturen gegen gerechnet.


    Dadurch, dass diese Stunden als Minusstunden berechnet werden, wird ebenso von vornherein versucht, dies dadurch auszugleichen, dass sozusagen "Vorgearbeitet" wird. Aus meiner Sicht ein Widerspruch zu der Sollbestimmung aus §13.

    Weitere Aspekte dazu (das Programm ist sehr intransparent, vernünftige auskunft erhält man auch nicht):


    • können diese "Minusstunden" auf mein Stundenkontingent im nächsten Schuljahr angerechnet werden?
    • angenommen, ich unterrichte eine solche Abgangsklasse an einem von der Schulkonferenz beschlossenen beweglichen Ferientage und zum Zeitpunkt des Ferientags ist de Klasse schon in der Prüfung: wie werden diese Stunden berechnet? Da kommen seit Jahren pro Schuljahr locker 10 Stunden zusammen.


    Danke und Gruß


    J

  • herrjens

    Hat den Titel des Themas von „"Geplante" Ausgallstunden“ zu „"Geplante" Ausfallstunden“ geändert.
    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ob rechtens oder nicht, kann ich nicht sagen. (Ist halt nicht Grundschule.)

    Aber ich meine, dass das ein allgemein übliches Vorgehen an Berufskollegs ist, wenn ich es hier im Forum richtig verfolgt habe.

  • Danke schon mal für Deine Antwort.

    Welche meiner drei Fragen meintest Du? Die letzte Frage war ja "...wie werden die ... berechnet...."


    Zu den beiden anderen Fragen, die nichts mit den beweglichen Ferientagen zu tun haben: Viele BKs machen das so, einige nicht. Ich finde das auch alles solange ok, solange man vertrauensvoll miteinander arbeitet. Und ich frage natürlich (leider, leider) nach, weil die Stimmung bei uns eher in Richtung Unzufriedenheit/Ausnutzung bzw sehr einseitige Auslegung der ADO geht.


  • Korrekturen und Prüfungsvorbereitungen sind Dienstpflichten. Dafür gibt es nichts.


    An meiner Schule sind KuK der Q2 nach der der Entlassung der Jahrgangs für bestimmte Korrekturen über ein schulinternes Ausgleichsmodell freigestellt. Sowas müsstest ihr auf der LK für euch ebenfalls beschließen.


    Dadurch, dass diese Stunden als Minusstunden berechnet werden, wird ebenso von vornherein versucht, dies dadurch auszugleichen, dass sozusagen "Vorgearbeitet" wird. Aus meiner Sicht ein Widerspruch zu der Sollbestimmung aus §13.

    Weitere Aspekte dazu (das Programm ist sehr intransparent, vernünftige auskunft erhält man auch nicht):


    §13 behandelt dauerhafte Vertretungssituationen oder dauerhafte Ausfälle von Kursen über längere Zeiträume (Quartale/Halbjahre) oder in euren Fall Blöcke (?) und bezieht sich nicht auf Vertretung durch Kursausfälle.


    • können diese "Minusstunden" auf mein Stundenkontingent im nächsten Schuljahr angerechnet werden?
    • angenommen, ich unterrichte eine solche Abgangsklasse an einem von der Schulkonferenz beschlossenen beweglichen Ferientage und zum Zeitpunkt des Ferientags ist de Klasse schon in der Prüfung: wie werden diese Stunden berechnet? Da kommen seit Jahren pro Schuljahr locker 10 Stunden zusammen

    zu 1. nein, ggf. kann eure Stundenplanung mit dir den Deal schließen, dass du nicht zu Vertretung bereit stehst - dann wäre eine Übertragung der Minusstunden in das nächste Schuljahr denkbar.


    zu 2. Ferien sind Ferien und werden nicht als Minusstunden gerechnet.

  • In unserem Plan wird aber bereits zu Schuljahresbeginn eingerechnet, dass bestimmte Klassen natürlich irgendwann in Prüfungen gehen und somit nicht mehr unterrichtet werden müssen. Diese Stunden werden als Minusstunden berechnet.

    Die Nicht-Zulässigkeit dieses Vorgehens ist vor Jahren einmal in einem Erlass klargestellt worden und war auch, meine ich, Thema hier im Forum.

  • Das finde ich nicht in Ordnung

  • Hier auf die Schnelle ein Beleg von tresselt.de

    Zitat

    Ein Wort noch zur Verrechnung von ausfallenden Stunden im Voraus: Man weiß natürlich, dass irgendwann im Laufe des Schuljahres Stunden ausfallen (z.B. durch Studienfahrten, Praktika, vorzeitige Entlassung des Abiturjahrgangs u.a.). Einige Schulen rechnen solche Fälle bereits zu Beginn des Schuljahres in die Plus-Minus-Bilanz der Lehrkräfte ein und brummen ihnen schon Vertretungsstunden auf, weil sie ja wissen, dass am Ende des Schuljahres Stunden ausfallen. Ein solches Verfahren ist nicht zulässig, wie auch ein Arbeitsgericht in Siegburg bestätigt hat (AG Siegburg Az1CA/1474/11). Auch die Rechtsprechung des OVG NRW vom 16.10.2008 (Az. 6A 1434/07) und des LAG Hamm vom 13.10.2011 (Az 11 Sa 556/11) spricht diesem Verfahren die rechtliche Zulässigkeit ab.


    Dazu gibt es im Übrigen auch einen eindeutigen Erlass des Ministeriums vom 6.11.2012, der das untersagt. Lesen Sie sich diesen Erlass genau durch. Ich stelle Ihnen die GEW-Information mit dem anhängenden Erlass im Downloadbereich unter dem NamenMA-Verrechnung.pdf zur Verfügung.

  • Viele BKs machen das so, einige nicht.

    Am technischen BK haben wir halt das Problem, dass viele Ausbildungen 3,5 Jahre dauern. Da gibt es dann regelmäßig das Problem im letzten Ausbildungsjahr, dass die Klassen kurz vor Weihnachten die Prüfung haben und dann weg sind. In meinem Stundenplan fallen so z.B. 8 Wochenstunden weg. Klar werden die Stunden bis zum Ende des Halbjahres noch als Vertretungsreserve genutzt. Zu Beginn des 2. Halbjahres werden alle Stundenpläne jedoch aufgeräumt.


    Da arbeiten wir dann im 1. Halbjahr alle die Stunden raus, die wir im 2. Halbjahr dann wieder abbummeln. Oder ist das dann auch nicht zulässig und wir müßten im Schuljahr 30 Wochen (also 3/4 der Zeit) Vertretungsreserve schieben, weil die Klassen nach 10 Wochen weg sind?


    Da in allen anderen Schulformen sämtliche Klassen zwischen Oster- und Sommerferien ihren letzten Schultag haben, ist dort natürlich das Problem auch nicht so brisant.

  • Am technischen BK haben wir halt das Problem, dass viele Ausbildungen 3,5 Jahre dauern. Da gibt es dann regelmäßig das Problem im letzten Ausbildungsjahr, dass die Klassen kurz vor Weihnachten die Prüfung haben und dann weg sind. In meinem Stundenplan fallen so z.B. 8 Wochenstunden weg. Klar werden die Stunden bis zum Ende des Halbjahres noch als Vertretungsreserve genutzt. Zu Beginn des 2. Halbjahres werden alle Stundenpläne jedoch aufgeräumt.


    Da arbeiten wir dann im 1. Halbjahr alle die Stunden raus, die wir im 2. Halbjahr dann wieder abbummeln. Oder ist das dann auch nicht zulässig und wir müßten im Schuljahr 30 Wochen (also 3/4 der Zeit) Vertretungsreserve schieben, weil die Klassen nach 10 Wochen weg sind?


    Da in allen anderen Schulformen sämtliche Klassen zwischen Oster- und Sommerferien ihren letzten Schultag haben, ist dort natürlich das Problem auch nicht so brisant.

    Das ist der Fall für den §13 der ADO gedacht ist, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

  • Am technischen BK haben wir halt das Problem, dass viele Ausbildungen 3,5 Jahre dauern. Da gibt es dann regelmäßig das Problem im letzten Ausbildungsjahr, dass die Klassen kurz vor Weihnachten die Prüfung haben und dann weg sind.

    Das mag an deinem BK zu Ungleichgewicht führen, aber wir regeln das anders und haben pro Halbjahr etwa die gleich Stundenanzahl. Das muten wir keinem im Kollegium zu, dass man einmal 30 und dann 20 Stunden hat. Ist wie immer eine Sache des Stundenplaners.

  • Es gibt keine Minusstunden im Arbeitsrecht. Natürlich dürfen Ausfallstunden mit Vertretungsstunden gegengerechnet werden. Steht aber am Jahresende ein Minus, muss das gestrichen werden.

    Nur befinden wir uns hier meist nicht im Arbeits- sondern im Verwaltungsrecht. Und Arbeitszeitkonten zum Ausgleich von nicht ganz zum Deputat passender Unterrichtseinsätze dürften in den meisten Bundesländern nicht nur Standard, sondern v.a. zulässig sein.

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