Umgang mit Flirtversuchen

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ich habe selbst einmal gegoogelt und die "Standesregeln" für Lehrkräfte gefunden.


    LCH_Berufsleitbild_Standesregeln_2008.pdf


    Ich zitiere:

    "Sexuelle Handlungen mit Schülerinnen und Schülern sind selbst dann strengstens verboten, wenn dazu von Seiten der Kinder oder Jugendlichen eine Bereitschaft oder gar der Wunsch vorhanden ist oder scheint. Dies gilt auch bei Lernenden über dem gesetzlichen Schutzalter, wenn die pädagogische Beziehung durch eine Abhängigkeit der Lernenden und den Reife- bzw. Urteilsvorsprung ihrer Lehrperson charakterisiert ist."


    Art. 188 des Schweizer Strafrechts ist da in meinen Augen auch recht eindeutig.


    Ich zitiere:

    1. Wer mit ei­ner min­der­jäh­ri­gen Per­son von mehr als 16 Jah­ren, die von ihm durch ein Er­zie­hungs-, Be­treu­ungs- oder Ar­beits­ver­hält­nis oder auf an­de­re Wei­se ab­hän­gig ist, ei­ne se­xu­el­le Hand­lung vor­nimmt, in­dem er die­se Ab­hän­gig­keit aus­nützt, wer ei­ne sol­che Per­son un­ter Aus­nüt­zung ih­rer Ab­hän­gig­keit zu ei­ner se­xu­el­len Hand­lung ver­lei­tet, wird mit Frei­heits­s­tra­fe bis zu drei Jah­ren oder Geld­stra­fe be­straft.

    2. Ist die ver­letz­te Per­son mit dem Tä­ter ei­ne Ehe oder ei­ne ein­ge­tra­ge­ne Part­ner­schaft ein­ge­gan­gen, so kann die zu­stän­di­ge Be­hör­de von der Straf­ver­fol­gung, der Über­wei­sung an das Ge­richt oder der Be­stra­fung ab­se­hen.


    Ob man nun den Beteiligten empfehlen sollte zu heiraten, um die Wahrscheinlichkeit der Strafverfolgung zu verringern, lasse ich einmal offen...

  • min­der­jäh­ri­gen Per­son

    Das ist das, was das StGB regelt. Das StGB äusserst sich zum Abhängigkeitsverhältnis (Edit: bei volljährigen Personen) nur in Bezug auf den Strafvollzug und psychiatrische Einrichtungen, nicht aber in Bezug auf Schule. Die LCH-Standesregeln sind kein "Gesetz", die regeln nur, wofür ich sowas wie eine Abmahnung kassiere. Lies noch mal nach, genau so schrieb ich es. Entlassen bin ich dann noch lange nicht, verurteilt schon gleich gar nicht. Und ich wiederhole mich: Warum ich das gar so genau weiss, darfst du dir bitte denken. Nein, *ich* habe wirklich keinen Bedarf. Wenn dich weitere Details interessieren, ein nicht allzu lange zurückliegender Vorfall liesse sich sogar ergoogeln. Den Sonderauszug aus dem Strafregister haben wir erst vor 2 oder 3 Jahren der Schulleitung abgegeben, seither kann (!) im Falle einer Verurteilung nach dem StGB ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Dass auch das nicht zwingend so sein muss, kann man wiederum ergoogeln, wenn man es nicht glaubt.


    Edit: Ich wiederhole mich noch mal: Ich persönlich finde die Vorgehensweise moralisch fragwürdig, in der Diskussion um einen konkreten Fall habe ich aber gelernt, dass ich an der Stelle mit meiner Moral ganz krass in der Minderheit bin. Um es noch etwas deutlicher zu formulieren: Man ist bei weitem eher dafür gekündigt, wenn man schlechten Unterricht gibt als hätte man mit einer volljährigen Schülerin was am Laufen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Edit: Ich wiederhole mich noch mal: Ich persönlich finde die Vorgehensweise moralisch fragwürdig, in der Diskussion um einen konkreten Fall habe ich aber gelernt, dass ich an der Stelle mit meiner Moral ganz krass in der Minderheit bin. Um es noch etwas deutlicher zu formulieren: Man ist bei weitem eher dafür gekündigt, wenn man schlechten Unterricht gibt als hätte man mit einer volljährigen Schülerin was am Laufen.

    Ich habe Deine Ausführungen mitnichten angezweifelt sondern wollte selbst wissen bzw. in Erfahrung bringen, wie es in der Schweiz aussieht. Natürlich habe ich zu Volljährigen und dem Umfeld Schule nichts gefunden, weil - wie Du auch schreibst - das schweizerische StGB dazu nichts hergibt.

    Die medial Aufmerksamkeit erzeugenden Fälle habe ich in den Zeitungen gefunden, aber da waren die Schülerinnen ja allesamt unter 18.

  • Ne, dann hast du nicht das gefunden, was ich meine. Ehrlich, es widerstrebt mir, den Kram hier auch noch zu verlinken. Dass die fragliche Person überhaupt das Schulhaus gewechselt hat, ist dem Rektor zu verdanken, der mir wiederum persönlich bekannt ist. Wahrscheinlich hast du den BG-Lehrer aus dem Aargau gefunden, der eben noch nicht mal ein Berufsverbot kassiert hat, obwohl der Schüler minderjährig war. Ich bin mir doch sehr sicher, dass diese Fälle in Deutschland ganz anders behandelt worden wären. Korrigiere mich, wenn ich mich irre.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ne, dann hast du nicht das gefunden, was ich meine. Ehrlich, es widerstrebt mir, den Kram hier auch noch zu verlinken. Dass die fragliche Person überhaupt das Schulhaus gewechselt hat, ist dem Rektor zu verdanken, der mir wiederum persönlich bekannt ist. Wahrscheinlich hast du den BG-Lehrer aus dem Aargau gefunden, der eben noch nicht mal ein Berufsverbot kassiert hat, obwohl der Schüler minderjährig war. Ich bin mir doch sehr sicher, dass diese Fälle in Deutschland ganz anders behandelt worden wären. Korrigiere mich, wenn ich mich irre.

    Antimon
    Mir ging es nur um die Verlinkung eindeutiger Quellen zur Rechtslage. Die individuellen Fälle interessieren mich tatsächlich eher weniger. Daher brauchst Du mir den "Kram" auch nicht zu verlinken.

    In Deutschland wäre man mit der Entlassung aus dem Dienst in der Tat schneller - das schrieb ich ja weiter oben. Meiner Erinnerung nach - die kann mich gleichwohl auch trügen - sind in allen Fällen, wo die Schülerin minderjährig war, die Lehrer entlassen worden. Von Fällen mit volljährigen Schülern hatte ich wenig bis gar nichts gelesen.

    Am Rande:
    Man muss hier wohl auch noch unterscheiden zwischen der strafrechtlichen und der beamtenrechtlichen Konsequenz - die können diametral auseinandergehen. Strafrechtlich mag eine Lehrkraft relativ unbescholten aus der Sache herauskommen - disziplinarrechtlich steht eine Entlassung aus dem Dienst einem "Freispruch" vor Gericht nicht entgegen. Das haben Gerichte in der Vergangenheit so geurteilt.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    In dem oben RLP-Fall finde ich den Abstand, bis das Verfahren aufgrund der eigenen Kündigung eingestellt wurde, ziemlich lang (Gerichtsurteil Dez 2011, Kündigung im Juli 2012, immerhin wusste man mindestens 7 Monate, dass der Mann Sex mit einer 14-jährigen Schülerin der Schule gehabt hatte (womöglich viel länger, weil es beim Gerichtsverfahren sicher keine neue Erkenntnis gab).


    Und mir ist klar, dass das mit dem Schutzbefohlenen eine bedeutende Komponente der beamtenrechtlichen Konsequenz sein kann, ich finde aber den aktuellen Fall des Feuerwehrbeamten, der nach einer Vergewaltigung Beamte bleibt, mmm... interessant...

    Vergewaltigung: Urteil gegen Feuerwehrmann sorgt für Diskussion | STERN.de

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ich habe hier ein "globaleres" Dokument gefunden, das auch den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Entwicklungen auf Seiten der KMK berücksichtigt.


    Ausarbeitung - Disziplinarrechtliche Ahndung von sexuellen Übergriffen durch Lehrkräfte im schulischen Kontext

  • Mir ging es nur um die Verlinkung eindeutiger Quellen zur Rechtslage.

    Ja, aber die ist ja schon unterschiedlich, wie nun chilipaprika dankenswerterweise rausgekramt hat. Unser StGB ist an der Stelle auf dem Stand wie mindestens in RLP vor 10 Jahren. Wenn kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht, also eine 17jährige (die ist minderjährig!) nicht meine eigene Schülerin ist, habe ich weder straf- noch personalrechtlich irgendwas zu befürchten. Bzw. letzteres hängt davon ab, wie die Schulleitung dazu steht.



    Man muss hier wohl auch noch unterscheiden zwischen der strafrechtlichen und der beamtenrechtlichen Konsequenz - die können diametral auseinandergehen.

    Eben, das. Wie ich schrieb, die LCH-Standesregeln haben nicht den Status einer rechtlich bindenden Verordnung. Die Schulleitung beruft sich auf die, wenn sie ein Mahnverfahren einleitet, aber es liegt in ihrem Ermessen, welche Vorfälle sie überhaupt dokumentiert.


    Sagen wir so ... Ich habe in der Diskussion durchaus meinen eigenen Standpunkt überdacht. Ich kann zumindest nachvollziehen, warum man hier den Einzelfall prüft und es keine allgemeingültige gesetzliche Regelung gibt. Aber allein das zu schreiben, bereitet mir schon wieder Bauchschmerzen. Weil ... der Einzelfall hängt eben davon ab, welchen Standpunkt die jeweilige Schulleitung vertritt. Ich weiss nicht, ob ich das bei dem Thema gut finden soll.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber die ist ja schon unterschiedlich, wie nun chilipaprika dankenswerterweise rausgekramt hat. Unser StGB ist an der Stelle auf dem Stand wie mindestens in RLP vor 10 Jahren. Wenn kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht, also eine 17jährige (die ist minderjährig!) nicht meine eigene Schülerin ist, habe ich weder straf- noch personalrechtlich irgendwas zu befürchten. Bzw. letzteres hängt davon ab, wie die Schulleitung dazu steht.

    Das habe ich anders in der Begründung der Urteile, die ich dazu gefunden habe, gelesen. In diesen Fällen, also U18 sind die Kollegen allesamt entlassen worden.

  • Ich dachte du interessierst dich nicht für Einzelfälle? Ich schrieb doch: Es hängt von der Schulleitung ab, wie die dazu steht. Das Gesetz schreibt die zwingende Entlassung nicht vor da es ja schon gar keine Strafanzeige gibt, wenn kein direktes Abhängigkeitsverhältnis besteht.

  • Ja, gerade das tust du ja: Aus Einzelfällen eine vermeintliche Tendenz ableiten. Geh mal davon aus, dass die Einzelfälle, bei denen es nicht zur Entlassung kommt, gar nicht in den Medien landen. Mir persönlich wäre es wohler, es käme automatisch zu einer Strafanzeige, dann läge die Entscheidung nicht mehr bei der Schulleitung. Aber wie erwähnt, ich habe mir auch die Gegenposition dazu angehört und kann die zumindest nachvollziehen.

  • Ihr seid wirklich süss. Wenn, müsste ich mich wundern. Mir ist es egal. Wie geschrieben, die Person kennt mich sicher nicht, sonst wüsste sie, dass ich eine Frau bin - falls sie denn mit dem Benutzernamen überhaupt irgendwas vor hat(te).

  • Es ist doch egal, aus welcher Intention der Anfangspost geschrieben wurde, es ist durchaus ein interessantes Thema, das mit Information und sachlicher Diskussion aufwartet.


    Ist doch gut für Leserinnen und Leser und für Menschen, die vielleicht eine ähnliche Frage haben. =)

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Ich hab im ersten Moment gedacht, Du Antimon hättest auf den vorherigen Account gewechselt. Und hab mich gleichzeitig gefragt, wie ich meinen Eindruck von Dir mit dem Thema in Einklang bringen kann 😅

  • Es ist doch egal, aus welcher Intention der Anfangspost geschrieben wurde, es ist durchaus ein interessantes Thema, das mit Information und sachlicher Diskussion aufwartet.


    Ist doch gut für Leserinnen und Leser und für Menschen, die vielleicht eine ähnliche Frage haben. =)

    Aber wenn ich ein erwachsener Mensch mit einer redlichen Intention bin, dann a) melde ich mich nochmal, b) verwende keinen bereits vergebenen Usernamen und c) schreibe ich, warum ich das wissen möchte.

    Für mich liest sich der Ausgangspost etwas daneben, als hätte da jemand komisches Interesse dran.

  • Absolut richtig.


    Leider gibt es von Erzählungen einige Lehrkräfte, die später ihre Schülerinnen geheiratet haben. Ich weiß gar nicht auf welchen Ebenen ich das überall falsch finden soll.

    An unserem Gymnasium fing vor Jahren ein kath. Kirchenmitarbeiter (Gemeindereferent??? o.ä., Diakon???), der ein paar Religionsstunden unterrichten musste, etwas mit einer 16jährigen an. Sie kannten sich auch aus der Jugendarbeit. Der war mindestens Anfang/Mitte 30. So genau weiß ich nicht, wie es ausging, aber er wurde "versetzt." Wäre interessant zu wissen, ob sie heute ein Paar sind. Das ist bestimmt 15 Jahre her.

Werbung