Das allerdings halte ich für ein sehr übles Urteil, da die Studentinnen im Abhängigkeitsverhältnis sind.
Deswegen erfolgte ja dennoch eine Disziplinarstrafe...zurecht wie ich auch finde. Mit Blick darauf, dass die Studentinnen aber keine Schutzbefohlenen mehr waren, reichte das nicht für die Maximalstrafe der Entfernung aus dem Dienst. Diese Abstufung kann ich durchaus nachvollziehen.