Umgang mit Flirtversuchen

  • Wir haben einen Ruheraum mit 3 Betten im Keller. Ich will überhaupt nicht wissen, was diese Betten so erzählen könnten, könnten sie sprechen.

    Wahrscheinlich sind diese Geschichten unangenehmer, als du es dir jetzt vorgestellt hast.

  • Was gegen flirtende Schülerinnen und Schüler (ich hatte wahrhaftig beides schon...) hilft: älter werden. Unterdessen bin ich "Mutti", das ist eigentlich das beste Zeitalter im Dasein einer Lehrperson ^^

    Ich bin dem tatsächlich u.a. wegen meinem Alter entgangen. Selbst die Studierenden am WBK (die ja mindestens 18 sind) fanden mich mit meinen Mitte 30 nicht mehr interessant.


    Ich hatte eine Mit-Refi, frisch aus dem Studium, die hatte am Kolleg deutlich größere Schwierigkeiten, da sie auch noch eher dem Idealbild der Schüler entsprach. Die hat das dann mit uns, ihren ABAs und im Kernseminar thematisiert.

  • Ist ja eigentlich wurscht, ob neuer oder alter User.

    Die Warnungen und Antworten sind ja allgemeingültig, egal, wie die Intention des TE ist.


    Schwärmerei/Anflirten: KEINERLEI Draufzugehen auf was auch immer. Es gilt jede Sekunde im Job die Professionalität und den Abstand zu Schutzbefohlenen zu halten.

    Alles andere wäre eine grobe Gefährdung der SuS und der eigenen Karriere, mal ganz abgesehen davon, was man von einer Lehrkraft halten soll, die diese Distanz nicht hält.


    Freundlich in der Distanz bleiben, keine Vorteile (Bevorzugung), aber auch keine Nachteile (Ignorieren ausweiten auf alles). Einfach ganz normal weiter. Meist gehen Schwärmereien dann von selbst weg, weil es eh zu 99% nur Projektionen sind, die sich lösen, wenn "Alternativen" kommen. Bei ganz Hartnäckigen Termin mit Vertrauenslehrkraft ausmachen und zu dritt reden.


    Sollte eigentlich klar sein, aber ich kann mir vorstellen, dass gerade jüngere Kolleginnen und Kollegen da durchaus unsicher sein/werden könnten und sich diese Distanz erst erarbeiten müssen.



    (Und auch wenn bei mir Primarstufe steht: ich habe eine Weile an einem privaten Gymnasium gearbeitet, als ich Mitte 20 war und unterrichte seit 1999 Jugendliche im entsprechenden Alter - da passierte sowas auch, als ich jünger war - und im 1:1-Unterricht ist das gar nicht so gut.)

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

  • Schwärmerei/Anflirten: KEINERLEI Draufzugehen auf was auch immer. Es gilt jede Sekunde im Job die Professionalität und den Abstand zu Schutzbefohlenen zu halten

    Absolut richtig.


    Leider gibt es von Erzählungen einige Lehrkräfte, die später ihre Schülerinnen geheiratet haben. Ich weiß gar nicht auf welchen Ebenen ich das überall falsch finden soll.

  • Leider gibt es von Erzählungen einige Lehrkräfte, die später ihre Schülerinnen geheiratet haben. Ich weiß gar nicht auf welchen Ebenen ich das überall falsch finden soll.

    Ich denke da an Emmanuel und Brigitte Macron ;) Fairerweise: die beiden kamen erst deutlich nach Ende der Schulzeit zusammen. Und so kenne ich das auch in einem mir bekannten Fall der näheren Umgebung.

  • Oder an Mary Kay-Leturneau und ihren Ex-Schüler.


    Mein ehemaliger Lateinlehrer hat wie man hörte damals auch eine ehemalige Schülerin geheiratet.

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    Nun ja, der TE hat auf alle Fälle das erreicht, was er erreichen wollte. Vermutlich taucht er hier nicht mehr auf oder wird und als letztes Posting (vor der Sperre) verhöhnen.

    Vielleicht sollten wir hier nicht über zu viele Stöckchen springen, die uns hingehalten werden...

  • Nun ja, der TE hat auf alle Fälle das erreicht, was er erreichen wollte. Vermutlich taucht er hier nicht mehr auf oder wird und als letztes Posting (vor der Sperre) verhöhnen.

    Vielleicht sollten wir hier nicht über zu viele Stöckchen springen, die uns hingehalten werden...

    Davon lebt dieses Forum doch ;) Im Ernst: hier erfolgte keine Eskalation und es wurde recht sachlich debattiert und ich freue mich, dass scheinbar alle hier ein klares Rollenbild diesbezüglich haben. Ob sich der TE mit dieser Intention hier angemeldet hat? Letztlich interessieren mich die Intentionen des TE eher weniger.

  • Also auf die Gefahr hin, mich jetzt unbeliebt zu machen ...


    Leider gibt es von Erzählungen einige Lehrkräfte, die später ihre Schülerinnen geheiratet haben. Ich weiß gar nicht auf welchen Ebenen ich das überall falsch finden soll.

    Ich sehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Dazu muss ich wahrscheinlich schreiben, dass bei uns die Gesetzeslage diesbezüglich eine völlig andere ist als bei euch. Wenn ich mit einer volljährigen Schülerin was anfangen würde, würde mich das nicht mal die Anstellung kosten. Mutmasslich würde ich eine Abmahnung kassieren und aus dem fraglichen Klassenteam entfernt werden. Wenn ich die heirate, wenn sie nicht mal mehr meine Schülerin ist, geht das niemanden was an. Ich hab's überhaupt nicht vor, aber grundsätzlich wäre das bei uns die Situation.


    Ich bin dem tatsächlich u.a. wegen meinem Alter entgangen. Selbst die Studierenden am WBK (die ja mindestens 18 sind) fanden mich mit meinen Mitte 30 nicht mehr interessant.

    Ich hatte an der Berufsschule mal ein direktes Angebot von einem Schüler, der damals auch schon älter war als ich (zweiter Ausbildungsweg). Ich fand das recht charmant und es war überhaupt kein Problem ihm abzusagen. Der hat sich absolut nichts Böses dabei gedacht und ich sah auch keinen Grund, deswegen irgendein Fass aufzumachen. Später am Gymnasium habe ich mir noch ein paar Mal recht eindeutige Sprüche gefangen, ein einziges Mal musste ich tatsächlich aussprechen, dass das sicher nicht infrage kommt. Aber wenn ich an die zurückdenke, die nun schon länger weg sind, der Altersabstand also noch 10 Jahre kleiner war und mir überlege, ich hätte "Bedarf" ... Wenn sich da einer melden würde, warum nicht. Das ist alles rein hypothetisch, denn weder habe ich "Bedarf" noch hat sich jemals jemand diesbezüglich gemeldet. Älter werden hilft eben auf beiden Seiten.

  • Ich denke da an Emmanuel und Brigitte Macron ;) Fairerweise: die beiden kamen erst deutlich nach Ende der Schulzeit zusammen. Und so kenne ich das auch in einem mir bekannten Fall der näheren Umgebung.


    Oder an Mary Kay-Leturneau und ihren Ex-Schüler.


    Mein ehemaliger Lateinlehrer hat wie man hörte damals auch eine ehemalige Schülerin geheiratet.

    Rechtlich ist das alles ja auch in Ordnung.


    Ich persönlich finde es trotzdem befremdlich. Besonders, wenn die Lehrkraft bei Minderjährigen war.

  • Wenn ich die heirate, wenn sie nicht mal mehr meine Schülerin ist, geht das niemanden was an

    Ja rechtlich schon. Cool muss ich das aber nicht finden.

  • Während ich zur Schule ging, gab es vier Lehrer, die mit ehemaligen Schülerinnen, die sie als Referendare beim Unterricht in der Oberstufe kennengelernt hatten, verheiratet waren. Der Altersunterschied war also deutlich unter zehn Jahren.

    Warum ist es ein Problem, wenn die sich so kennengelernt haben, aber keins, wenn das Kennenlernen außerhalb der Schule stattgefunden hätte?

  • Während ich zur Schule ging, gab es vier Lehrer, die mit ehemaligen Schülerinnen, die sie als Referendare beim Unterricht in der Oberstufe kennengelernt hatten, verheiratet waren. Der Altersunterschied war also deutlich unter zehn Jahren.

    Warum ist es ein Problem, wenn die sich so kennengelernt haben, aber keins, wenn das Kennenlernen außerhalb der Schule stattgefunden hätte?

    Weil Du nicht ausschließen kannst, dass das persönliche Verhältnis bereits während des schulischen Verhältnisses bestand. Auch wenn man seine Ex-Schülerin später heiratet, wäre es ein Missbrauch, wenn man während der gemeinsamen Schulzeit zusammenkam.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Absolut richtig.


    Leider gibt es von Erzählungen einige Lehrkräfte, die später ihre Schülerinnen geheiratet haben. Ich weiß gar nicht auf welchen Ebenen ich das überall falsch finden soll.

    An meinem alten Gymnasium haben sie jetzt eine Direktorin, die früher selbst Schülerin an der Schule war und die Ehefrau eines ehemaligen Lehrers der Schule ist. An einem anderen Gymnasium der Stadt, in der ich zur Schule ging, bekam eine Abiturientin etwas ZU schnell ein Baby mit einer Lehrkraft nach dem Abi. Es gibt nichts, das es nicht gibt.


    Für mich spricht absolut nichts dagegen, während der Schulzeit die Contenance zu halten und nach der Schulzeit den Kontakt zu vertiefen, denn warum sollte man gegenseitige Liebe verbieten. Während der Schulzeit allerdings hat sowas einfach nichts zu suchen, da sollten beide Parteien vernünftig bleiben. Es muss vor allem der Lehrkraft klar sein, welche Aufgaben sie gegenüber Schutzbefohlenen hat, ganz egal, wie ihre eigenen Gefühle sind.


    Mein Bruder hat sich mit 14 sehr zu einer Elfjährigen hingezogen gefühlt, die er in einem Musikförderkurs kennenlernte und sie sich zu ihm. Damals einfach nur freundschaftliche Nähe, aber es wurde schon klar, dass die beiden sehr aneinander hängen. Sie haben gewartet, bis sie 16 wurde, dann wurde mit den Eltern geredet, es gab klare Auflagen. Mittlerweile sind sie viele Jahre verheiratet und haben meine zwei entzückenden Neffen gekriegt. Es geht also mit dem Warten, wenn man es sich wert ist.

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  • Hierzu vlt. etwas kontrovers: Zumindest das VG Meiningen hatte 2020 geurteilt, dass im Falle eines Professors, der sich an volljährige Studentinnen angenähert hatte, diese keine Schutzbefohlenen mehr sind. Einvernehmliche Sexualkontakte seien daher auch keine Dienstpflichtverstöße mehr. In dem Fall erfolgte allerdings dennoch eine vorübergehende Kürzung der Dienstbezüge, da der Professor planmäßig gehandelt hatte.


    Inwiefern die Frage der Volljährigkeit auch an Schulen eine Rolle bei der Bemessung der Schwere des Dienstpflichtverstoßes spielt, vermag ich gerade nicht einzuschätzen, könnte mir aber vorstellen, dass das relevant ist. Zumindest bei Schülern, die man selbst im Unterricht hat, ergibt sich so oder so ein unauflösbarer Interessenkonflikt, auch bei Volljährigen.

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    Für mich spricht absolut nichts dagegen, während der Schulzeit die Contenance zu halten und nach der Schulzeit den Kontakt zu vertiefen, denn warum sollte man gegenseitige Liebe verbieten. Während der Schulzeit allerdings hat sowas einfach nichts zu suchen, da sollten beide Parteien vernünftig bleiben. Es muss vor allem der Lehrkraft klar sein, welche Aufgaben sie gegenüber Schutzbefohlenen hat, ganz egal, wie ihre eigenen Gefühle sind.

    Damit habe ich auch ein Problem, denn was irgendwann zu gegenseitiger Liebe wächst, muss sich ja zunächst in diese Richtung entwickeln - und das kann während der Schulzeit eigentlich nur so passieren, indem man eben nicht die Contenance wahrt - auch wenn man den Kontakt nicht körperlich vertieft.

  • Der Altersunterschied war also deutlich unter zehn Jahren.

    Warum ist es ein Problem, wenn die sich so kennengelernt haben, aber keins, wenn das Kennenlernen außerhalb der Schule stattgefunden hätte?

    Ich finde es super merkwürdig und könnte das nicht. Wegen mir kann jeder machen was er will, ich muss es aber nicht gut finden.

  • Hierzu vlt. etwas kontrovers: Zumindest das VG Meiningen hatte 2020 geurteilt, dass im Falle eines Professors, der sich an volljährige Studentinnen angenähert hatte, diese keine Schutzbefohlenen mehr sind. Einvernehmliche Sexualkontakte seien daher auch keine Dienstpflichtverstöße mehr. In dem Fall erfolgte allerdings dennoch eine vorübergehende Kürzung der Dienstbezüge, da der Professor planmäßig gehandelt hatte.

    Das allerdings halte ich für ein sehr übles Urteil, da die Studentinnen im Abhängigkeitsverhältnis sind.


    Ich selbst habe das in meinem Musikstudium zu spüren bekommen, als ein Prof von mir freundlich abgewiesen wurde und ich dann in dessen Fach nur deshalb nicht durchgefallen bin, weil die Mitprüfer meinten: "Sorry?? So schlecht war das nicht!"


    Ja, mag sein, dass sie volljährig sind und keine Schutzbefohlenen mehr, aber sie sind im Moment des Studiums sowohl in einem Machtgefälle als auch in einem Abhängigkeitsverhältnis. In dem Fall klappte es halt, weil es beide wollten. In meinem Fall hatte NUR ich den Schaden, im anderen Fall hätte die Studentin sicher Vorteile, denn sowas kann man gar nicht objektiv weiterführen. Sowas sollte einfach nicht sein.

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    Hierzu vlt. etwas kontrovers: Zumindest das VG Meiningen hatte 2020 geurteilt, dass im Falle eines Professors, der sich an volljährige Studentinnen angenähert hatte, diese keine Schutzbefohlenen mehr sind. Einvernehmliche Sexualkontakte seien daher auch keine Dienstpflichtverstöße mehr. In dem Fall erfolgte allerdings dennoch eine vorübergehende Kürzung der Dienstbezüge, da der Professor planmäßig gehandelt hatte.


    Inwiefern die Frage der Volljährigkeit auch an Schulen eine Rolle bei der Bemessung der Schwere des Dienstpflichtverstoßes spielt, vermag ich gerade nicht einzuschätzen, könnte mir aber vorstellen, dass das relevant ist. Zumindest bei Schülern, die man selbst im Unterricht hat, ergibt sich so oder so ein unauflösbarer Interessenkonflikt, auch bei Volljährigen.

    Zumindest bei Minderjährigen haben die Verwaltungsgerichte bundeslandübergreifend in den letzten Jahren sehr klar geurteilt und die Entlassung aus dem Dienst durch die zuständige Behörde bestätigt. In vielen Fällen hatten die betroffenen Lehrkräfte im Anschluss an das Disziplinarverfahren Klage erhoben und auf die "Strafe" unterhalb der Entlassung gehofft.

    Wünschenswert wäre, wenn man SchülerInnen nicht als potenzielle "love interests" oder potenzielle SexualpartnerInnen erachten würde - soviel Professionalität darf man erwarten. Und man verliebt sich nicht ohne eigenes Zutun in eine/n SchülerIn.

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