Mein Senf dazu:
Ich habe in den über drei Jahrzehnten meiner Berufstätigkeit unzählige Liebesbekundungen meiner Schutzbefohlenen bekommen... "Flirtversuche" würde ich das allerdings nicht nennen. Ob ich Ärger bekommen würde, wenn ich mit einer Exschülerin der ersten Generation dieser Gruppe ein anrüchiges Verhältnis hätte? (Sie wäre dann in ihren Vierzigern ...). Ich denke, nein. Außer vielleicht mit meiner Frau.
Interessant ist hier eigentlich nur, dass wir jetzt beim 81sten Beitrag zu einem Thema sind, das die TE anscheinend gar nicht mehr interessiert...