Hallo,
mein Mann ist leider schon mehrere Wochen krank und es ist unsicher, ob er nach den Weihnachtsferien wieder in die Schule kann oder weiter krankgeschrieben wird. Im Hessischen Beamtengesetz haben wir folgenden Passus gefunden: "Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Besteht Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen."
Weiß jemand, wie im Ernstfall das Vorgehen ist, wenn er tatsächlich länger als drei Monate krank sein sollte? Wird man dann direkt zum Amtsarzt vorgeladen oder wird zuerst ein Attest des behandelnden Arztes verlangt, das besagt, dass man nach seinem Ermessen innerhalb weiterer sechs Monate voll dienstfähig ist? Er hat keine lebensbedrohliche Erkrankung, es ist aber langwierig und wir machen uns jetzt schon Gedanken. Das neue Jahr fängt nicht gut an...
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße Eugenia