Dienstunfähigkeit Krankheitsdauer

  • Hallo,


    mein Mann ist leider schon mehrere Wochen krank und es ist unsicher, ob er nach den Weihnachtsferien wieder in die Schule kann oder weiter krankgeschrieben wird. Im Hessischen Beamtengesetz haben wir folgenden Passus gefunden: "Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, daß er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Besteht Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen."


    Weiß jemand, wie im Ernstfall das Vorgehen ist, wenn er tatsächlich länger als drei Monate krank sein sollte? Wird man dann direkt zum Amtsarzt vorgeladen oder wird zuerst ein Attest des behandelnden Arztes verlangt, das besagt, dass man nach seinem Ermessen innerhalb weiterer sechs Monate voll dienstfähig ist? Er hat keine lebensbedrohliche Erkrankung, es ist aber langwierig und wir machen uns jetzt schon Gedanken. Das neue Jahr fängt nicht gut an...


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße Eugenia

  • Hängt vom Bundesland, teilweise sogar von der jeweiligen Bezreg ab. Bei uns ist es mittlerweile sehr stringent. Du bekommst nach sechs Wochen eine BEM Einladung. (Betriebliches Eingliederungsmanagement) , wenn Du darauf nicht reagierst käme tatsächlich nach drei Monaten der Amtsarzt. Wer allerdings ein BEM macht und signalisiert, dass entweder eine Wiedereingliederung oder eine REHA ansteht, der bekommt auch die Zeit, dass erstmal abzuwickeln, wenn dann aber immer noch keine Perspektive besteht geht's jetzt spätestens zum AA. Spätestens bis dahin solltest Du für Dich im Klaren sein wohin die Reise gehen soll. Denn ohne klare Perspektive beim AA zu sitzen ist die schlechteste Option.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Weiß jemand, wie im Ernstfall das Vorgehen ist, wenn er tatsächlich länger als drei Monate krank sein sollte? Wird man dann direkt zum Amtsarzt vorgeladen oder wird zuerst ein Attest des behandelnden Arztes verlangt, das besagt, dass man nach seinem Ermessen innerhalb weiterer sechs Monate voll dienstfähig ist? Er hat keine lebensbedrohliche Erkrankung, es ist aber langwierig und wir machen uns jetzt schon Gedanken. Das neue Jahr fängt nicht gut an...

    Rein rechtlich kann es passieren, dass dein Mann zum Versorgungsamt muss. Es kommt aber auch auf das Schulamt an, wann dieses dazu auffordert. Kann durchaus auch erst viel später passieren.

  • Ich würde damit rechnen, dass man bei 3 Monaten Dienstunfähigkeit einen Termin beim Amtsarzt bekommt.

    (Die Schwelle ist relativ hoch, in Niederasches liegt sie deutlich niedriger.)

    Das ist für den Betroffenen aber erst mal überhaupt nichts negatives, ein Besuch beim Amtsarzt ist keine "Strafe" und nach 3 Monden muss man auch keine DDU befürchten, da geht es eher um die Frage, ob eine Wiedereingliederung sinnvoll ist und ob am Arbeitsplatz unterstützende Maßnahmen passieren sollten.

  • Hängt vom Bundesland, teilweise sogar von der jeweiligen Bezreg ab. Bei uns ist es mittlerweile sehr stringent. Du bekommst nach sechs Wochen eine BEM Einladung. (Betriebliches Eingliederungsmanagement) , wenn Du darauf nicht reagierst käme tatsächlich nach drei Monaten der Amtsarzt. Wer allerdings ein BEM macht und signalisiert, dass entweder eine Wiedereingliederung oder eine REHA ansteht, der bekommt auch die Zeit, dass erstmal abzuwickeln, wenn dann aber immer noch keine Perspektive besteht geht's jetzt spätestens zum AA. Spätestens bis dahin solltest Du für Dich im Klaren sein wohin die Reise gehen soll. Denn ohne klare Perspektive beim AA zu sitzen ist die schlechteste Option.

    Ist es so, dass in letzter Zeit und auch in Zukunft die Option TeilDienstfähigkeit eine immer größer werdende Rolle spielt? Ich meine so etwas mal gehört zu haben

  • Moebius

    Vorsicht

    Der Amtsarzt prüft sehr wohl, ob innerhalb der nächsten sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Mir sind durchaus Fälke bekannt, wo er zu einer negativen Einschätzung kam und derjenige gegen seinen Willen zur Ruhe gesetzt wurde. Die Dienststelle hält in diesen Fällen dagegen das es einem ja unbenommen ist einen Antrag auf Reaktivierung zu stellen sobald es einem besser geht.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wir hatten den Fall, dass bei einer kolllegin der Amtsarzt erst nach fast 2 Jahren Krankheit von sich hat hören lassen. Sie ist nun nach fast 3 Jahren Krankschreibung mit 62 pensioniert worden. Das ist natürlich deutlich besser als wäre das schon mit 59 erfolgt

  • Ja, das ist natürlich richtig, aber meiner Erfahrung nach sind die Fälle, bei denen es dann zu diesem Mittel kommt, auch wirklich berechtigt. Beamte haben den großen Vorteil, dass sie nicht nach 6 Wochen in das Krankengeld rutschen und daraus leiten einige wenige die Erwartungshaltung ab über Jahre voll weiter bezahlt zu werden, auch wenn sie die Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können.

    In dem hier geschilderten Fall sehe ich das auch in der Sachverhaltsbeschreibung nicht.

    Die DDU droht nur, wenn absehbar ist, dass in den nächsten 6 Monaten keine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit absehbar ist und auch die Teildienstfähigkeit keine gangbare Lösung darstellt.

  • Teildienstfähigkeit ist auch nicht nur optimal. Ich meine, es ist so, dass man 50% arbeitet und die Besoldung von 75% erhält, nur bei der Pension zählen diese Jahre nur zu 50%.... Damit sollte man rechnen.

  • Mich hat nach genau 5 Monaten und einer Woche der Brief der Bezirksregierung mit der Einladung zu einem BEM-Gespräch erreicht (NRW). Das scheint aber eine Ausnahme zu sein (dass es so lange gedauert hat).

    Beim BEM-Gespräch (nach ziemlich genau 7 Monaten Krankheit) wurde mir gesagt, dass man (die Bezirksgerierung) grundsätzlich keine eingereichten Atteste lesen/ zur Kenntnis nehmen würde und nur ein Amtsarzt über das weitere Voprgehen entscheiden könne. Auch das scheint nicht immer so zu sein.

    Es kann in eurem Fall also auch ganz anders laufen...

  • Mich hat nach genau 5 Monaten und einer Woche der Brief der Bezirksregierung mit der Einladung zu einem BEM-Gespräch erreicht (NRW). Das scheint aber eine Ausnahme zu sein (dass es so lange gedauert hat).

    Beim BEM-Gespräch (nach ziemlich genau 7 Monaten Krankheit) wurde mir gesagt, dass man (die Bezirksgerierung) grundsätzlich keine eingereichten Atteste lesen/ zur Kenntnis nehmen würde und nur ein Amtsarzt über das weitere Voprgehen entscheiden könne. Auch das scheint nicht immer so zu sein.

    Es kann in eurem Fall also auch ganz anders laufen...

    Am besten ist es wohl sich dann auch einen Anwalt (VerwR) zu nehmen

  • Wir hatten den Fall, dass bei einer kolllegin der Amtsarzt erst nach fast 2 Jahren Krankheit von sich hat hören lassen. Sie ist nun nach fast 3 Jahren Krankschreibung mit 62 pensioniert worden. Das ist natürlich deutlich besser als wäre das schon mit 59 erfolgt

    Für wen besser? Für die Kollegin? Klar. Für die Schule? Nein.

  • Für wen besser? Für die Kollegin? Klar. Für die Schule? Nein.

    Tja so ist das aber manchmal. Manche sind über Jahre krank, ohne dass was passiert und andere müssen direkt nach der mindest Zeit zum Versorgungsamt. Obwohl sie auf absehbare Zeit wieder dienstfähig sind.


    Meiner Erfahrung nach eher random, dieser Prozess, selbst wenn die SL hier Druck macht.

  • Tja so ist das aber manchmal. Manche sind über Jahre krank, ohne dass was passiert und andere müssen direkt nach der mindest Zeit zum Versorgungsamt. Obwohl sie auf absehbare Zeit wieder dienstfähig sind.


    Meiner Erfahrung nach eher random, dieser Prozess, selbst wenn die SL hier Druck macht.

    Besonders schlecht für den Steuerzahler, aber da merkt man welche Privilegien wir als Beamte haben. Besonders schlecht ist es für die Schule, wenn es sich um a14 oder besonders schlimm um a15 Stellen handelt , dann müssen andere Kollegen gegen Entlastungsstunden diese Aufgaben auffangen, denn solange die kranke Kollegin nicht pensioniert ist, wird die Stelle auch nicht ausgeschrieben

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