Referendariat in einem anderen Bundesland wiederholen trotz endgültig nicht bestanden?

  • Hallo,


    verzweifelt wende ich mich hier an das Forum.

    Ich habe meinen Vorbereitungsdienst für die GS endgültig nicht bestanden. 1 Punkt hat mir letztlich gefehlt. Ich hatte eine schwere Zeit/schwere Klasse und trotzdem hat mir der Beruf/das Lehren/Umgang mit Kindern Spaß gemacht. Nach meinem Nichtbestehen musste ich die Prüfung innerhalb von knapp 4 Wochen wiederholen. Dass in dieser Zeit keine Entwicklung möglich war und ich eh nervlich kaputt war hätte ich mir denken sollen. Aber ich hatte keiner Wahl und es hatte leider nicht geklappt.


    Ich möchte trotzdem in diesen Beruf. Lediglich diese Prüfungsphasen und diese permanente! Beobachtungen waren echt schlimm für mich.


    Kann mir jemand (aus Erfahrung) sagen, ob trotz einem endgültigen Nichtbestehen der Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland wiederholt werden kann?


    Im Saarland habe ich gelesen, dass Bewerbungen von Personen, die ein einem anderen BL endgültig nicht bestanden haben, nicht angenommen werden können. In anderen BL konnte ich diesen Hinweis nicht finden.


    Ich weiß, dass sich ein endgültiges Nichtbestehen so anhört, dass man nicht in diesen Beruf passt und man sich lieber etwas anderes sucht, aber ich sehe mich wirklich in diesem Beruf, was mir auch von anderen Lehrern bestätigt wurde.


    Daher bitte nur Hinweise, es noch möglich ist, in Deutschland in diesen Beruf zu kommen. Ich habe schon bei versch. Stellen (Ministerium, Uni) angefragt, doch eine wirkliche Antwort konnte mir keiner geben.


    Danke an alle helfenden Antworten.

    LG herrscheer

  • Für NRW gilt:

    ("2) Die Einstellung erfolgt nicht, wenn die Fächer (Unterrichtsfächer,
    Lernbereiche, berufliche Fachrichtungen, sonderpädagogische Fachrichtungen) und
    ihre Mindestzahl nicht den im Land Nordrhein-Westfalen geltenden Bestimmungen
    entsprechen. Das Ministerium kann in besonders begründeten Fällen Ausnahmen
    zulassen, wenn eine Ausbildung in einem Zentrum für schulpraktische
    Lehrerausbildung fachlich möglich und durchführbar ist. Die Einstellung erfolgt
    auch nicht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber im Rahmen eines
    Vorbereitungsdienstes für ein entsprechendes Lehramt eine Staatsprüfung
    endgültig nicht bestanden hat."

    Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=638902


    Insofern ist auch ein Wiederholen des Refs in NRW beim endgültigen Nichtbestehen erst mal nicht möglich (es sei denn, man hat z.B. auf Grundschullehramt studiert, schafft das Ref nicht und dann studiert man auf GHR (Gesamt-/ Haupt-/ Realschule) und macht in diesem Bereich dann sein Ref erneut.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Es gibt hier und da Wege, trotz endgültig nicht bestandenen Referendariats im Schuldienst zu landen.
    Eine entfernte Freundin von mir hatte seinerzeit den Vorbereitungsdienst in NRW für die berufsbildenden Schulen endgültig nicht bestanden und ist dann später nach RLP gegangen, da sie dort zunächst als Vertretungskraft arbeiten konnte. Dort war es möglich, über eine Prüfung die formale Lehrerlaubnis für die Schule, an der sie unterrichtete, zu erhalten.

    Es empfiehlt sich, hier die "Sonderregelungen", die je nach Bundesland variieren können, genau zu studieren.

    Klar ist natürlich, dass man in der Regel bei endgültig nicht bestandenem Vorbereitungsdienst nicht irgendwann an der ursprünglichen Schulform als reguläre Lehrkraft inkl. Verbeamtung arbeiten wird.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In Schleswig-Holstein auch nicht.

    In Privatschulen kannst du aber Glück haben. In meiner Stadt ist eine private Grundschule von der ich sicher weiß, dass sie Lehrkräfte einstellen, die das Ref endgültig nicht bestanden haben. Verbeamtet wirst du dort aber nicht.

  • Nach meinen Erfahrungen muss ich mittlerweile sagen: ich habe noch nie jemanden spontan mehrfach durch Prüfungen fallen sehen. Ich verstehe, dass das hart ist, aber ich glaube nicht, dass dich niemand im Vorfeld auf die Probleme hingewiesen hat. Und was auch immer die Prüfungskommission im Einzelnen geurteilt hat: es waren wohl insgesamt Dinge, die als Mängel im Schuldienst einfach nicht tragbar sind. Ich finde es richtig, da kritisch hinzusehen und nicht durch Augen-zudrücken jemanden durchzusinken, Weigl ja schon so viel in die Ausbildung investiert wurde. Es ist nicht förderlich für die Gesundheit, wenn man mit Mängeln ins Lehrerleben startet, es ist nicht tragbar für die Schule, wenn ggf am Ende Lehrkräfte verbeamtet werden, die eigentlich nicht die entsprechende Qualifikation besitzen, und es ist vielleicht hart aktuell: aber ich bin sicher, wenn du dieses „Urteil“ akzeptierst und dich auf die Suche nach einer neuen Herausforderung machst, wirst du einen Job finden, für den du wirklich gut geeignet bist.

    Alles gute für dich!

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