Was wieder einmal zeigt, dass dir viel Erfahrung im "Verwaltungsdenken" fehlt. Ein Formfehler und ein Rechtschreibfehler sind dann doch verschiedene Dinge und nein, der Rechtschreibfehler (auch mehrere) wiegt natürlich nicht schwerer.
Naja es ist nicht nur ein Rechtschreibfehler, sondern auch ein unvollständiger Satz bei dem es nach einem „und“ nicht mehr weitergeht. Das ist schon ein Mangel, der ähnlich wiegt wie der Formfehler mit den 3 Jahren. Ich frage mich aber auch, wieso dieser Formfehler bei allen anderen nicht auffiel. Denn er hat schon mehrere A14 Verfahren durchgeführt