Neues Spiel?
Dienstliche Beurteilung
- DennisCicero
- Geschlossen
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Ich zitiere mich mal.
Daher - wenn neue Threads erstellt werden. Reagiert drauf, oder reagiert nicht.
Wenn euch die Fragen / die User zu abwegig erscheinen - meldet sie. Und haltet euch aber zurück.
Aber ich denke mal, es ist nicht nötig, sich über einen komischen / abwegigen neuen Thread lustig zu machen, weil es wieder einer der Sockenpuppen sein könnte.
Also:
wenn ihr denkt, es gibt ein echtes Problem - antwortet drauf.
Wenn nicht - ignoriert einfach diesen Thread.
Kein Mod-Modus, sondern User-Modus.
kl. gr. frosch
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Beamte sind keine Arbeitnehmer. Eine dienstliche Beurteilung ist kein Arbeitszeugnis.
Das ist so nicht richtig. Es gibt - auch gerichtlich entschieden- Fälle, wo ein Beamter sich an einer anderen Schule eines anderes Bundeslandes beworben hat (oder auch in der freien Wirtschaft) und dafür eine dienstliche Beurteilung als Referenz bei der Bewerbung vorgelegt hat. Da hat die dienstliche Beurteilung eine analoge Funktion wie ein Arbeitszeugnis. Ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute hier mit großer Selbstsicherheit und Spott und Überheblichkeit mir gegenüber Halbwahrheiten verbreiten. Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem liegt und ein SL, wenn er es schon nicht schafft fehlerfreie Beurteilungen zu erstellen, sich weigern sollte, diese zu korrigieren
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Das ist so nicht richtig. Es gibt - auch gerichtlich entschieden- Fälle, wo ein Beamter sich an einer anderen Schule eines anderes Bundeslandes beworben hat (oder auch in der freien Wirtschaft) und dafür eine dienstliche Beurteilung als Referenz bei der Bewerbung vorgelegt hat. Da hat die dienstliche Beurteilung eine analoge Funktion wie ein Arbeitszeugnis. Ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute hier mit großer Selbstsicherheit und Spott und Überheblichkeit mir gegenüber Halbwahrheiten verbreiten. Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem liegt und ein SL, wenn er es schon nicht schafft fehlerfreie Beurteilungen zu erstellen, sich weigern sollte, diese zu korrigieren
Schiri: Du kommentierst meinen Beitrag mit „verwirrend“. Vielleicht kannst du dich dazu durchringen, auch zu erklären, was genau an meinem Beitrag unverständlich oder gar verwirrend ist.
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Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.
Dante: Merkst du eigentlich, dass deine Aussage vollkommen absurd ist? Wie kann man denn bevor man die Beurteilung ausgehändigt bekommen hat, unterschreiben, dass man diese zur Kenntnis genommen hat???? Erstmal muss man sie doch ausgehändigt bekommen, bevor man bestätigen kann, dass man sie zur Kenntnis genommen hat. Wieso kommentiert ihr solche offenkundig unsinnigen Beiträge eigentlich nicht mit „verwirrend“? Ich habe den Eindruck, es macht euch Spaß ordentlich auf mir rumzuhacken. Tolle Pädagogen seid ihr.
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Ich habe den Eindruck, es macht euch Spaß ordentlich auf mir rumzuhacken. Tolle Pädagogen seid ihr.
Da ist es! Darauf warte ich eigentlich seit Seite 10.
Zur Frage des TE: Lesen hilft. Wie in Dantes Zitat erklärt, wird dir die Beurteilung bekannt gegeben. In der Praxis heißt das, du liest die fertig gestellte Beurteilung im Büro der SL. Da hast du die Möglichkeiten auf Fehler etc. hinzuweisen, bei Unklarheiten nachzufragen, evtl. Änderungswünsche und/oder Ergänzungen vornehmen zu lassen. In meiner Beurteilung hatten sich auch Fehler eingeschlichen, die wurden dann noch behoben.
Im Anschluss daran bestätigst du diese Kenntnisnahme mit deiner Unterschrift. Das ist das übliche Vorgehen.
Erst dann geht die Beurteilung an die übergeordneten Stellen. Danach hab ich meine Beurteilung für die Konrektorinnenstelle nie wieder gesehen. Irgendwann kam die Beauftragung, nach knapp 5 Wochen und nach der Bewährung die Urkunde.
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Da ist es! Darauf warte ich eigentlich seit Seite 10.
Zur Frage des TE: Lesen hilft. Wie in Dantes Zitat erklärt, wird dir die Beurteilung bekannt gegeben. In der Praxis heißt das, du liest die fertig gestellte Beurteilung im Büro der SL. Da hast du die Möglichkeiten auf Fehler etc. hinzuweisen, bei Unklarheiten nachzufragen, evtl. Änderungswünsche und/oder Ergänzungen vornehmen zu lassen. In meiner Beurteilung hatten sich auch Fehler eingeschlichen, die wurden dann noch behoben.
Im Anschluss daran bestätigst du diese Kenntnisnahme mit deiner Unterschrift. Das ist das übliche Vorgehen.
Erst dann geht die Beurteilung an die übergeordneten Stellen. Danach hab ich meine Beurteilung für die Konrektorinnenstelle nie wieder gesehen. Irgendwann kam die Beauftragung, nach knapp 5 Wochen und nach der Bewährung die Urkunde.
Vielen Dank für die Klarstellung . Das ist aber NRW, oder?
Ich habe ja schon gesagt, dass der SL mir die Beurteilung samt Empfangsbekenntnisschreiben zur Unterschrift mit bitte um Rücksendung an die Schule Weihnachten zugeschickt hat . In NDS bekommt die Lehrkraft die Beurteilung und darf sie behalten
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DennisCicero Entspricht aber nicht den rechtlichen Vorgaben, wenn du schon mich zitierst, solltest du es auch lesen. In NRW bekommt die Lehrkraft auch ein Exemplar der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt und zwar nach dem Gespräch, welches, wie im obigen Zitat zu lesen, davor stattzufinden hat.
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Entspricht aber nicht den rechtlichen Vorgaben, wenn du schon mich zitierst, solltest du es auch lesen. In NRW bekommt die Lehrkraft auch ein Exemplar der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt und zwar nach dem Gespräch, welches, wie im obigen Zitat zu lesen, davor stattzufinden hat.
🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.
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Entspricht aber nicht den rechtlichen Vorgaben, wenn du schon mich zitierst, solltest du es auch lesen. In NRW bekommt die Lehrkraft auch ein Exemplar der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt und zwar nach dem Gespräch, welches, wie im obigen Zitat zu lesen, davor stattzufinden hat.
Du meinst mein SL hätte mich die Kenntnisnahme und nicht bloß den empfang bestätigen lassen müssen ?
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Ich habe also nie die Kenntnisnahme sondern nur den Empfang bestätigt. Daher habe ich auch die Fehler nicht moniert , denn es ging ja zunächst um den Empfang des Dokumentes
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🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.
In NDS fand direkt im Anschluss an das Verfahren ein Gespräch über den Aufgabenbereich statt. Über die schriftliche Beurteilung fand kein Gespräch statt
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Da ist es! Darauf warte ich eigentlich seit Seite 10.
Zur Frage des TE: Lesen hilft. Wie in Dantes Zitat erklärt, wird dir die Beurteilung bekannt gegeben. In der Praxis heißt das, du liest die fertig gestellte Beurteilung im Büro der SL. Da hast du die Möglichkeiten auf Fehler etc. hinzuweisen, bei Unklarheiten nachzufragen, evtl. Änderungswünsche und/oder Ergänzungen vornehmen zu lassen. In meiner Beurteilung hatten sich auch Fehler eingeschlichen, die wurden dann noch behoben.
Im Anschluss daran bestätigst du diese Kenntnisnahme mit deiner Unterschrift. Das ist das übliche Vorgehen.
Erst dann geht die Beurteilung an die übergeordneten Stellen. Danach hab ich meine Beurteilung für die Konrektorinnenstelle nie wieder gesehen. Irgendwann kam die Beauftragung, nach knapp 5 Wochen und nach der Bewährung die Urkunde.
Das Problem war einfach dass mein SL es nicht hingekommen hat die Beurteilung vor dem letzen Schultag fertigzustellen. Da war ich Krank und dann hat er sie mir um nicht noch mehr Zeit zu verlieren per Brief zugeschickt. Die Gleichstellungsbeauftragte, die schon zu Hause war, hat er zu Hause besucht um die Unterschrift für die stellenbesetzung noch zu erhalten. Das nützt aber nichts weil ich ja den Empfang noch nicht bestätigt hatte weil ich krank zu Hause war. So ein Irrsinn . Da hätte er mir den dahingerotzten Wisch auch gleich im Januar geben können und vielleicht in der Zeit nochmal gegenlesen können
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🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.
Ich werde Montag um die Korrektur der Fehler bitten. Wenn er sich weigert, weiß ich woran ich bin und werde Aufträge von ihm künftig mit ähnlicher „Schnelligkeit“ und „Sorgfalt“ wie er erledigen . Man soll sich am Chef ja ein Vorbild nehmen
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🤔 Hab ich? Du wirst Recht haben. Die Beurteilung zur Lebenszeitverbeamtung hab ich ja auch ausgehändigt bekommen. Ich werde sie irgendwo abgeheftet haben.
Sorry, mein Beitrag bezog sich nicht auf deinen, hab ich geändert.
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Das ist so nicht richtig. Es gibt - auch gerichtlich entschieden- Fälle, wo ein Beamter sich an einer anderen Schule eines anderes Bundeslandes beworben hat (oder auch in der freien Wirtschaft) und dafür eine dienstliche Beurteilung als Referenz bei der Bewerbung vorgelegt hat. Da hat die dienstliche Beurteilung eine analoge Funktion wie ein Arbeitszeugnis. Ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute hier mit großer Selbstsicherheit und Spott und Überheblichkeit mir gegenüber Halbwahrheiten verbreiten. Ich weiß auch gar nicht, wo das Problem liegt und ein SL, wenn er es schon nicht schafft fehlerfreie Beurteilungen zu erstellen, sich weigern sollte, diese zu korrigieren
Wie genau soll das gehen? Ich habe noch nie eine offizielle Version der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt bekommen.
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Wie genau soll das gehen? Ich habe noch nie eine offizielle Version der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt bekommen.
In NDS bekommt man die. Ich jedenfalls und alle die ich kenne
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Wie genau soll das gehen? Ich habe noch nie eine offizielle Version der dienstlichen Beurteilung ausgehändigt bekommen.
Wir hatten sogar mal einen Bewerber aus einem anderen Bundesland der seine Beurteilung für eine a15 Stelle für die er nicht genommen wurde, uns trotzdem als Referenz einreichte. Die klang sehr gut und alle fragten sich wieso er die Stelle dort seiner Zeit nicht bekommen hatte
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In NDS bekommt man die. Ich jedenfalls und alle die ich kenne
Ich habe diese auch bekommen. Die sind aber nur für den internen gebrauch bestimmt und werden dir nur informell ausgehändigt. Die "richtige" Version verbleibt bei der personalführenden Dienststelle.
Wir hatten sogar mal einen Bewerber aus einem anderen Bundesland der seine Beurteilung für eine a15 Stelle für die er nicht genommen wurde, uns trotzdem als Referenz einreichte. Die klang sehr gut und alle fragten sich wieso er die Stelle dort seiner Zeit nicht bekommen hatte
Hast du diese auch bekommen/gelesen? Hast du Personalverantwortung oder bist Personalvertreter?
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Wir hatten sogar mal einen Bewerber aus einem anderen Bundesland der seine Beurteilung für eine a15 Stelle für die er nicht genommen wurde, uns trotzdem als Referenz einreichte. Die klang sehr gut und alle fragten sich wieso er die Stelle dort seiner Zeit nicht bekommen hatte
Ach bitte..
Bleib wenigstens realistisch in deinen erfundenen Märchen...
1) Klar kann man sehr gut sein und trotzdem nicht genommen werden. Über sehr gut gibt es nämlich auch sehr sehr gut (oder jemand, der dienstälter ist, oder oder ..)
2) Wenn der Mensch in einem neuen Kollegium das Bedürfnis hat, den Kolleg*innen seine A15-Bewerberbeurteilung zu zeigen, dann stimmt was mit ihm nicht.
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