Geh jetzt in die Schule und lass dir noch heute einen Termin beim SL geben.
Dienstliche Beurteilung
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Es ist ein Prüfungsverfahren. Es gibt Fristen. Da kannst du doch nichts ändern?
Mein Gott, ist die neue Generation, die immer wieder 50 Chancen bekommen hat, schon an den Schulen (und sogar bei den Beförderungsverfahren) angekommen?Es soll doch nichts an der Beurteilung geändert werden
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und genau deswegen kannst du auch nichts ändern.
und wenn was geändert wird, muss auch das vermerkt werden. "Entwurf am 22.01.25 gegen den am 12.03.2024 eingereichten getauscht".
Dein Schulleiter hat was anderes zu tun, als jeden Punkt und Komma zu überprüfen und darf dann auch nicht später dem Vorwurf konfrontiert werden, er habe bestimmte Sachen bemängelt, die doch nicht drin sind oder was auch immer.
Womöglich sind auch handschriftliche Anmerkungen drauf, usw..
Ach was, der normale Menschenverstand von jemandem, der schon zig Prüfungen hinter sich hat (und auch Abi-Prüfungen abnimmt!!!), weiß das. Tauschst du etwa Abiklausurgutachten aus, wenn dir nach 2 Monaten auffällt, dass du einen Rechtschreibfehler drin hattest? -
Ich fasse mal zusammen:
- Du hast am Verfahrenstag den falschen Entwurf abgegeben und siehst nicht ein, dass das ein Fehler ist, der nicht korrigierbar ist, egal wie er entstanden ist.
- Dich beschäftigt eine Lappalie seit einigen Wochen mit hunderten von Beiträgen hier und zig Gesprächen im realen Leben.
- Trotzdem schaffst Du es nicht, dieses Gedankenkarussel zu stoppen, indem Du das Gespräch mit Deiner Schulleitung suchst.
- Du bist B benotet, kommst aber mit der Kritik nicht klar.
- Du verstehst das ganze Problem nicht, dass alle hier mit Deinem Herumreiten auf Nichtigkeiten haben (Geisterfahrersysndrom).
Mein Fazit: Du bist nicht für die Beförderung geeignet. Fachlich kann ich das natürlich nicht beurteilen, aber wenn Deine Beiträge nur zur Hälfte der Wahrheit entsprechen und Du nicht hier die ganze Forengemeinde zum Narren hältst und Du Dich in Wirklichkeit zu Hause vor Lachen kugelst, kann ich mir Dich in einer Position mit Verantwortung nicht vorstellen.
Meine Erfahrung sagt mir, dass Du damit nie Deinen Job gut machen kannst, da Du nicht priorisieren und auch nicht mit Kritik umgehen kannst. Auch unberechtigte Kritik kommt vor und man muss das auch manchmal aushalten, dass einen in Führungspositionen nicht alle leiden können, da man Dinge durchsetzen muss, die einem von anderer Stelle vorgegeben werden.
Andere Kritik dagegen muss man annehmen und in sich gehen, ob da nicht was dann ist und sein Verhalten in der Zukunft ggf. anpassen. Und den Unterschied muss man ebenfalls erkennen können.
Das alles sehe ich bei Dir nicht gegeben.
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und genau deswegen kannst du auch nichts ändern.
und wenn was geändert wird, muss auch das vermerkt werden. "Entwurf am 22.01.25 gegen den am 12.03.2024 eingereichten getauscht".
Dein Schulleiter hat was anderes zu tun, als jeden Punkt und Komma zu überprüfen und darf dann auch nicht später dem Vorwurf konfrontiert werden, er habe bestimmte Sachen bemängelt, die doch nicht drin sind oder was auch immer.
Womöglich sind auch handschriftliche Anmerkungen drauf, usw..
Ach was, der normale Menschenverstand von jemandem, der schon zig Prüfungen hinter sich hat (und auch Abi-Prüfungen abnimmt!!!), weiß das. Tauschst du etwa Abiklausurgutachten aus, wenn dir nach 2 Monaten auffällt, dass du einen Rechtschreibfehler drin hattest?Naja dann darf man aber auch nicht im Gutachten Dinge behaupten dass sie im Gespräch thematisiert wurden, die aber gar nicht vorkamen. DAS ist ja wohl viel schlimmer als aus Versehen einen Entwurf abgegeben zu haben der der Version des Vortages entspricht und dafür den richtigen nachzureichen
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Ich fasse mal zusammen:
- Du hast am Verfahrenstag den falschen Entwurf abgegeben und siehst nicht ein, dass das ein Fehler ist, der nicht korrigierbar ist, egal wie er entstanden ist.
- Dich beschäftigt eine Lappalie seit einigen Wochen mit hunderten von Beiträgen hier und zig Gesprächen im realen Leben.
- Trotzdem schaffst Du es nicht, dieses Gedankenkarussel zu stoppen, indem Du das Gespräch mit Deiner Schulleitung suchst.
- Du bist B benotet, kommst aber mit der Kritik nicht klar.
- Du verstehst das ganze Problem nicht, dass alle hier mit Deinem Herumreiten auf Nichtigkeiten haben (Geisterfahrersysndrom).
Mein Fazit: Du bist nicht für die Beförderung geeignet. Fachlich kann ich das natürlich nicht beurteilen, aber wenn Deine Beiträge nur zur Hälfte der Wahrheit entsprechen und Du nicht hier die ganze Forengemeinde zum Narren hältst und Du Dich in Wirklichkeit zu Hause vor Lachen kugelst, kann ich mir Dich in einer Position mit Verantwortung nicht vorstellen.
Meine Erfahrung sagt mir, dass Du damit nie Deinen Job gut machen kannst, da Du nicht priorisieren und auch nicht mit Kritik umgehen kannst. Auch unberechtigte Kritik kommt vor und man muss das auch manchmal aushalten, dass einen in Führungspositionen nicht alle leiden können, da man Dinge durchsetzen muss, die einem von anderer Stelle vorgegeben werden.
Andere Kritik dagegen muss man annehmen und in sich gehen, ob da nicht was dann ist und sein Verhalten in der Zukunft ggf. anpassen. Und den Unterschied muss man ebenfalls erkennen können.
Das alles sehe ich bei Dir nicht gegeben.
Der Fehler wäre aber korrigierbar gewesen! Denn wenn mein SL mich gleich am Verfahrenstag auf das fehlende Buch von Böckenvörde im Literaaturverzeichnis, die eine falsche Zahl beim Herausgabejahr oder des etwas kurzen Methodenkapitels angesprochen hätte, hätte ich sofort am Computer noch eine Version des aktuellen Entwurfs ausdrucken können oder ihn auf meinen ersten
Ausdruck verweisen können. Dann wäre das sofort geklärt gewesen
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Naja dann darf man aber auch nicht im Gutachten Dinge behaupten dass sie im Gespräch thematisiert wurden, die aber gar nicht vorkamen. DAS ist ja wohl viel schlimmer als aus Versehen einen Entwurf abgegeben zu haben der der Version des Vortages entspricht und dafür den richtigen nachzureichen
DARUM geht es nicht. DAS klärst im Gespräch mit dem SL, dass er SEIN Gutachten ändern soll, weil nicht richtig.
DEIN Entwurf ist eben die abgegeben Leistung und das kann man nicht ungeschehen machen. -
DARUM geht es nicht. DAS klärst im Gespräch mit dem SL, dass er SEIN Gutachten ändern soll, weil nicht richtig.
DEIN Entwurf ist eben die abgegeben Leistung und das kann man nicht ungeschehen machen.Das möchte ich aber nicht klären . Wenn er in Erinnerung hat dass das besprochen wurde, soll er es so schreiben und so lassen, auch wenn es falsch ist.
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Denn wenn mein SL mich gleich am Verfahrenstag auf das fehlende Buch von Böckenvörde im Literaaturverzeichnis, die eine falsche Zahl beim Herausgabejahr oder des etwas kurzen Methodenkapitels angesprochen hätte, hätte ich sofort am Computer noch eine Version des aktuellen Entwurfs ausdrucken können oder ihn auf meinen ersten
Ausdruck verweisen können. Dann wäre das sofort geklärt gewesen
Du hast vorher den korrekten Entwurf abgegeben. Den hat Deine SL wahrscheinlich auch gelesen. Warum sollte eine SL dann nochmal Wort für Wort lesen? Würdest Du eine Schülerarbeit, die einmal abgegeben wurde und die man nochmal für die eigenen Unterlagen haben möchte, darauf kontrollieren, dass sie auch tatsächlich identisch ist? Wenn Du sie bereits gelesen hast?
Zudem finde ich, dass ein Mensch keine Maschine ist. Dass jemand eine Jahreszahl nicht sieht und dass jemand einen Entwurf beim zweiten Lesen anders beurteilt, ist völlig normal und geht Dir genauso
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Das möchte ich aber nicht klären . Wenn er in Erinnerung hat dass das besprochen wurde, soll er es so schreiben und so lassen, auch wenn es falsch ist.
Ok, und warum willst Du dann einen offensichtlichen Tippfehler korrigieren?
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Der Fehler wäre aber korrigierbar gewesen! Denn wenn mein SL mich gleich am Verfahrenstag auf das fehlende Buch von Böckenvörde im Literaaturverzeichnis, die eine falsche Zahl beim Herausgabejahr oder des etwas kurzen Methodenkapitels angesprochen hätte, hätte ich sofort am Computer noch eine Version des aktuellen Entwurfs ausdrucken können oder ihn auf meinen ersten
Ausdruck verweisen können. Dann wäre das sofort geklärt gewesen
Wie sollte dein Schulleiter dich auf das fehlende Buch im Literaturverzeichnis hinweisen? Oder das falsche Herausgeberjahr? Worum es doch geht ist deine gezeigte und dokumentierte Leistung die einem B entsprach. Hätte, hätte, Fahrradkette....hinterher ist es leicht zu sagen, was hättet alles anders laufen können. Sollte dir zumindest vom Examenstag und Prüfungen im allgemeinen bekannt sein. Zumindest kenne ich es aus eigener Erfahrung und den Beförderungen an denen ich mitgewirkt habe, durch eine gewissenhafte und akribische Vorbereitung sind solche Fehler vermeidbar.
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Wie sollte dein Schulleiter dich auf das fehlende Buch im Literaturverzeichnis hinweisen? Oder das falsche Herausgeberjahr? Worum es doch geht ist deine gezeigte und dokumentierte Leistung die einem B entsprach. Hätte, hätte, Fahrradkette....hinterher ist es leicht zu sagen, was hättet alles anders laufen können. Sollte dir zumindest vom Examenstag und Prüfungen im allgemeinen bekannt sein. Zumindest kenne ich es aus eigener Erfahrung und den Beförderungen an denen ich mitgewirkt habe, durch eine gewissenhafte und akribische Vorbereitung sind solche Fehler vermeidbar.
Ja das war natürlich mein Fehler. Er hatte den Entwurf auch vorher gar nicht gelesen, sondern dann erst kurz vor Weihnachten
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Du hast vorher den korrekten Entwurf abgegeben. Den hat Deine SL wahrscheinlich auch gelesen. Warum sollte eine SL dann nochmal Wort für Wort lesen? Würdest Du eine Schülerarbeit, die einmal abgegeben wurde und die man nochmal für die eigenen Unterlagen haben möchte, darauf kontrollieren, dass sie auch tatsächlich identisch ist? Wenn Du sie bereits gelesen hast?
Zudem finde ich, dass ein Mensch keine Maschine ist. Dass jemand eine Jahreszahl nicht sieht und dass jemand einen Entwurf beim zweiten Lesen anders beurteilt, ist völlig normal und geht Dir genauso
Gelesen hat er ihn vorher gar nicht. Deswegen konnte er auch in der nachbesprechung nichts dazu sagen
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Ok, und warum willst Du dann einen offensichtlichen Tippfehler korrigieren?
Ich finde es nur schade, weil ich darin sehr viel Zeit investiert habe
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Eine kollegin die vor einpaar Jahren ihre Prüfung hatte, erzählte, bei ihr ist er auch 10 Minuten zu spät zur Stunde gekommen und hatte den Entwurf nicht dabei und fragte sie dann im Klassenraum, ob sie ihm noch ein Exemplar geben könne. Sie verneinte, weil sie selbst nur noch ihr eigenes Exemplar dabei hatte, das sie aber für die Stunde benötigte.
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Aus diesem Grund haben viele die sich gewissenhaft vorbereiten, ein zusätzliches Exemplar dabei.
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Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.
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Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.
Genau ich habe ein Formular unterschrieben wo ich bestätige, dass ich die Beurteilung erhalten habe.
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Bevor die dienstliche Beurteilung fertig gestellt wird, hat die oder der Beurteilende mit der Lehrkraft ein Gespräch über den wahrgenommenen Aufgabenbereich und das Leistungs- und Befähigungsbild zu führen. Nach Fertigstellung ist die Beurteilung der Lehrkraft bekanntzugeben und auf ihren Wunsch hin mit ihr zu besprechen. Die Bekanntgabe ist aktenkundig zu machen und zusammen mit der Beurteilung zu den Personalakten zu nehmen. (Quelle: Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte
Gem. RdErl. d. MK u. d. MS v. 20.12.2011 - 14-03 002 (Nds.MBl. Nr.2/2012 S.72; SVBl. 2/2012 S.115), geändert durch Gem. RdErl. vom 14.3.2013 (Nds.MBl. Nr.12/2013 S.282; SVBl. 5/2013 S.177) - VORIS 20411 -)Diese Regelung gilt in Niedersachsen, also ähnlich wie in NRW. Heißt also, du hast bevor du deine Beurteilung ausgehändigt bekommen hast, unterschrieben das du diese zur Kenntnis genommen hast.
Ich habe aber nicht unterschrieben bevor ich sie erhalten habe, sondern Danach! Man unterschreibt dass man die Beurteilung erhalten hat
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Nein, du hast bestätigt, diese zur Kenntnis genommen zu haben!!
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