Mir hat das aber als Vergleich geholfen, denn es wird deutlich dass ebenso wie bei einer 1 minus auch bei einem B in der Beurteilung auch ein Aspekt vorkommen muss, der das „minus“ rechtfertigt, also 1-2 kleinere Schwächen oder Bereiche, die noch ein wenig Luft nach oben lassen. Ich finde das überzeugender als ein B mit einer 1 zu vergleichen, denn eine glatte 1 oder gar 1 plus ist eben ein A.
Nur ist ein B keine "1 Minus", sondern eben ein "Die Leistungsanforderungen werden deutlich übertroffen.". Dass man Beurteilungen auch bei "B" und "C" so formulieren kann, dass diese ausschließlich positive Aspekte enthalten, hatten wir ebenfalls bereits. Insofern ist deine Ausführung schlicht falsch.