Ich weiß ja nicht wie die Stellenzuweisung bei euch ist, in Hessen gibt es einen stellenkegel. Das heißt die Anzahl das Verhältnis von A13 zu A14 muss überall einigermaßen gleich sein. Gehen A14 in den Ruhestand, wird der Schule wieder eine A14 zugewiesen und die SL muss diese dann ausschreiben.
Ganz genauso ist es auch in NDS.
Wenn das jetzt so stimmt, gäbe es bei kleineren Gymnasien ja wirklich nur eine a14 stelle wenn man auch eine obschaft hat.
...und selbst dann nicht immer. Dass bei den A14-Stellen eine Kombination von Fachobschaft (insbesondere der "größeren" Fächer) in Verbindung mit einer weiteren förderlichen Aufgabe erfolgen soll, halte ich im Übrigen für sachgerecht. Jedenfalls viel mehr, als z.B. eine Funktionsstelle nur für Organisation von Sportturnieren oder die jährliche Weihnachtsfeier zu vergeben.