Dienstliche Beurteilung

  • Seph: Naja; es gibt einen Unterschied: B bedeutet: die Anforderungen werden deutlich (!!) übertroffen.

    Und 4 Punkte: übertrifft die Anforderungen.

    Durch das „deutlich“ in Niedersachsen wird klar, dass das B besser ist als 4 Punkte.

    Das lässt sich so nicht folgern, insbesondere da selbst innerhalb des gleichen Bundeslandes die Beurteilungsmerkmale je nach Stelle sehr unterschiedlich ausfallen können. Was aber vergleichbar ist, dass sowohl NRW als auch NDS jeweils 5 Beurteilungsstufen ohne Zwischenstufen kennen, die eine ähnliche Verteilung aufweisen: Die jeweils schlechteste Stufe steht für eine Nichterfüllung der Anforderungen, die jeweils mittlere Stufe ist der Standardfall der normalen Anforderungserfüllung und nach oben hin "wird die Luft dünn".

  • Das lässt sich so nicht folgern, insbesondere da selbst innerhalb des gleichen Bundeslandes die Beurteilungsmerkmale je nach Stelle sehr unterschiedlich ausfallen können. Was aber vergleichbar ist, dass sowohl NRW als auch NDS jeweils 5 Beurteilungsstufen ohne Zwischenstufen kennen, die eine ähnliche Verteilung aufweisen: Die jeweils schlechteste Stufe steht für eine Nichterfüllung der Anforderungen, die jeweils mittlere Stufe ist der Standardfall der normalen Anforderungserfüllung und nach oben hin "wird die Luft dünn".

    Ich habe mich ja auch gefragt, wieso manche Auch von C plus sprechen, obwohl es das ja gar nicht gibt. Wie kommt es, dass so etwas behauptet wird. Bei gleicher Rangstufe muss der Dienstherr ja die Beurteilung inhaltlich umfassend auswerten gemäß der Leistungsmerkmale. Ein C plus darf nirgends notiert werden, aber de facto ist es so, dass das eine C besser sein kann als das andere und als ein weiteres anderes, aber das so klar zu benennen scheint mir schwierig. Da wäre c plus natürlich Klarer gegenüber C und c minus.

  • Nein, es gibt kein "C plus" oder ähnliches. In Lehrerzimmern halten sich so einige Mythen ;) Davon unbenommen hast du mit diesem Satz bereits korrekt dargestellt, was bei ranggleichen Bewerbern getan wird:

    Bei gleicher Rangstufe muss der Dienstherr ja die Beurteilung inhaltlich umfassend auswerten gemäß der Leistungsmerkmale.

    Die Auswahlkommission wird sich in einem solchen Fall sehr genau damit beschäftigen müssen, worin die Unterschiede der Bewerber liegen und die maßgeblichen Gründe für die Auswahl darlegen. Dabei kann neben der inhaltlichen Ausschöpfung der vorliegenden aktuellen Beurteilungen auch auf weitere Kriterien zurückgegriffen werden, z.B. vorausgegangene dienstliche Beurteilungen, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht o.ä.


    Das ist im Übrigen immer eine Einzelfallabwägung für eine konkrete Stelle und kann für eine andere Stelle wiederum ganz anders ausfallen. Mit Blick darauf, dass eine aktuelle Beurteilung auch für Bewerbungen auf weitere Stellen genutzt werden kann, ist jeweils eine neue Auswahlentscheidung auf Basis der 5-stufigen Rangstufe zu treffen. Hier wirkt kein "plus" o.ä. nach.

  • In NRW sind 4 bzw. 5 Punkte zumindest im gymnasialen Bereich nicht so selten. Eher sind dies mittlerweile die Standardnoten in den A14/A15/A16-Verfahren, was zumindest im Ansatz zu erklären ist: Es bewerben sich oft nur die sehr guten Leute auf entsprechende Stellen. Wer im Münsterland im Gymnasium bei A14 die Anforderungen einfach nur übertrifft (=4 Punkte hat), kann die Stelle vergessen.

    Die 3 Punkte sollen - Kurzfassung eines Zitats eines Dezernenten - jemandem gegeben werden, der halt ein guter Beamter ist und nicht mehr (deshalb ist die Definition ja auch "entspricht den Anforderungen").

  • In NRW sind 4 bzw. 5 Punkte zumindest im gymnasialen Bereich nicht so selten. Eher sind dies mittlerweile die Standardnoten in den A14/A15/A16-Verfahren, was zumindest im Ansatz zu erklären ist: Es bewerben sich oft nur die sehr guten Leute auf entsprechende Stellen. Wer im Münsterland im Gymnasium bei A14 die Anforderungen einfach nur übertrifft (=4 Punkte hat), kann die Stelle vergessen.

    Die 3 Punkte sollen - Kurzfassung eines Zitats eines Dezernenten - jemandem gegeben werden, der halt ein guter Beamter ist und nicht mehr (deshalb ist die Definition ja auch "entspricht den Anforderungen").

    Das scheint dann doch ein Unterschied zu Niedersachsen zu sein, denn mir ist niemand an meiner oder anderen Schulen mit einem A bekannt und die große Mehrheit der a14/15 hat ein C bekommen. Eine Kollegin sagte mal dass bei a14 schon ein B zu empfehlen sei wenn man später noch a15 Bewerbungen machen möchte . Aber ich denke man kann auch mit einem c bei a14 auch später noch erfolgreich bei einer a15 Bewerbung sein.

  • In NRW sind 4 bzw. 5 Punkte zumindest im gymnasialen Bereich nicht so selten. Eher sind dies mittlerweile die Standardnoten in den A14/A15/A16-Verfahren, was zumindest im Ansatz zu erklären ist: Es bewerben sich oft nur die sehr guten Leute auf entsprechende Stellen. Wer im Münsterland im Gymnasium bei A14 die Anforderungen einfach nur übertrifft (=4 Punkte hat), kann die Stelle vergessen.

    Die 3 Punkte sollen - Kurzfassung eines Zitats eines Dezernenten - jemandem gegeben werden, der halt ein guter Beamter ist und nicht mehr (deshalb ist die Definition ja auch "entspricht den Anforderungen").

    Nicht selten bekommen ja Kollegen die schon einige Jahre die obschaft eines Faches innehaben mit Anfang / mitte 50 noch a14. Die bekommen dann meistens ein C, weil sie ihren Job solide machen , aber eben nicht noch alles mögliche zusätzlich wie vielleicht jemand mit Ende 30/40 für den a14 vielleicht nur ein Sprungbrett ist

  • Das lässt sich so nicht folgern, insbesondere da selbst innerhalb des gleichen Bundeslandes die Beurteilungsmerkmale je nach Stelle sehr unterschiedlich ausfallen können. Was aber vergleichbar ist, dass sowohl NRW als auch NDS jeweils 5 Beurteilungsstufen ohne Zwischenstufen kennen, die eine ähnliche Verteilung aufweisen: Die jeweils schlechteste Stufe steht für eine Nichterfüllung der Anforderungen, die jeweils mittlere Stufe ist der Standardfall der normalen Anforderungserfüllung und nach oben hin "wird die Luft dünn".

    In nds steht im Erlass dass man für ein B Fortwährend weit (!) über den Anforderungen liegende Leistungen erbringen muss . Es reicht also nicht die Anforderungen einfach nur (punktuell ) zu übertreffen

  • In nds steht im Erlass dass man für ein B Fortwährend weit (!) über den Anforderungen liegende Leistungen erbringen muss . Es reicht also nicht die Anforderungen einfach nur (punktuell ) zu übertreffen

    Du machst aus der ganze Sache mehr, als es eigentlich ist. Die "Messung" dieser Punkte ist alles, nur nicht objektiv/reproduzierbar. Interpretiere da nicht mehr hinein, wie in eine Note, die du selbst in der Schule erhalten hast.

  • Ich habe mich ja auch gefragt, wieso manche Auch von C plus sprechen, obwohl es das ja gar nicht gibt. Wie kommt es, dass so etwas behauptet wird. Bei gleicher Rangstufe muss der Dienstherr ja die Beurteilung inhaltlich umfassend auswerten gemäß der Leistungsmerkmale. Ein C plus darf nirgends notiert werden, aber de facto ist es so, dass das eine C besser sein kann als das andere und als ein weiteres anderes, aber das so klar zu benennen scheint mir schwierig. Da wäre c plus natürlich Klarer gegenüber C und c minus.

    Weiß jemand ob man in der 6 monatigen Bewährungszeit auf dem neuen Dienstposten auch als ungeeignet eingestuft werden kann so dass die Beförderung gar nicht erfolgt? Mir ist kein solcher Fall bekannt und ich vermute das müsste auch sehr gut begründet werden wenn man das als Dienstherr entscheidet

  • Es wäre keine Bewährungszeit, wenn man dabei nicht auch "aussortiert" werden könnte. Dafür muss man sich aber schon wirklich blöd anstellen und in den allermeisten Fällen erfolgt die Auswahlentscheidung ja aus gutem Grund genau für den betreffenden Bewerber. Neben dem "direkten" Verfahren der Einweisung in einen höheren Dienstposten und der entsprechenden Übertragung des Amtes im Falle der Bewährung gibt es ja noch die Spielart, ein Amt zunächst vorrübergehend für 2 Jahre zu übertragen. Dabei ist mir zumindest ein Fall bekannt, bei dem nahe gelegt wurde, sich nicht erneut zu bewerben.

  • Es wäre keine Bewährungszeit, wenn man dabei nicht auch "aussortiert" werden könnte. Dafür muss man sich aber schon wirklich blöd anstellen und in den allermeisten Fällen erfolgt die Auswahlentscheidung ja aus gutem Grund genau für den betreffenden Bewerber. Neben dem "direkten" Verfahren der Einweisung in einen höheren Dienstposten und der entsprechenden Übertragung des Amtes im Falle der Bewährung gibt es ja noch die Spielart, ein Amt zunächst vorrübergehend für 2 Jahre zu übertragen. Dabei ist mir zumindest ein Fall bekannt, bei dem nahe gelegt wurde, sich nicht erneut zu bewerben.

    Die letztere Variante kommt öfter in Gesamtschulen vor und ist vielleicht gar nicht so verkehrt

  • Die letztere Variante kommt öfter in Gesamtschulen vor und ist vielleicht gar nicht so verkehrt

    Das Vorgehen hängt an der Genehmigung einer besonderen Ordnung, die eine kollegiale Schulleitung vorsieht und ist explizit nicht auf das 1. Beförderungsamt der Lehrkräfte an Gymnasien anzuwenden. Dementsprechend taucht diese Formulierung bei den Stellenausschreibungen der Gesamtschulen deutlich häufiger auf. Es mag sein, dass es an diesen auch "typischer" ist, eine kollegiale Schulleitung zu bilden.

  • Ja, das ist wirklich „Blödsinn“. Beim ersten lesen hat es mich auch nicht so gestärkt, nur gewundert, dass das in der Beurteilung steht, aber danach dann doch. Findet ihr nicht, so etwas sollte man nicht schon direkt in der Stundenbesprechung mal erwähnen, wenn der Entwurf keine methodischen Alternativen nennt und man das als Kritikpunkt in die Beurteilung schreiben will? Also ich war ziemlich überrascht, davon dann 7 Monate später zum ersten Mal zu lesen. Gegebenenfalls hätte ich dann gleich am Bewerbungstag zurückgezogen wenn ich gemerkt hätte, dass wegen so einem Kram Kritik geübt wird oder mir wäre es egal gewesen. Aber davon dann erst in einem Brief nach Weihnachten zu lesen, fand ich schon irritierend.

    Wie werden bei euch an den Schulen a14 Stellen ausgeschrieben? Es ist ja meistens so, dass der Schulleiter eine Person im Auge hat und auf deren Profil hin die Stelle ausschreibt, nachdem ein informelles Gespräch stattfand und er sicher sein kann, dass diese Person sich auch bewerben wird. Bei uns gibt es manchmal Unmut darüber, dass es intransparent sei, für wen eine Stelle ausgeschrieben wird, in manchen Schulen ist daran wohl auch der Personalrat beteiligt. Unser SL hat gesagt, dass er nur noch für fachobschaften a14 ausschreiben darf (plus weitere Aufgaben), aber nicht mehr für zb Koordination 5/6 usw, solange nicht alle obschaften mit a14 versorgt sind. Früher war es wohl möglich auch a14 ohne obschaft auszuschreiben. Wenn das jetzt so stimmt, gäbe es bei kleineren Gymnasien ja wirklich nur eine a14 stelle wenn man auch eine obschaft hat.

  • Ich weiß ja nicht wie die Stellenzuweisung bei euch ist, in Hessen gibt es einen stellenkegel. Das heißt die Anzahl das Verhältnis von A13 zu A14 muss überall einigermaßen gleich sein. Gehen A14 in den Ruhestand, wird der Schule wieder eine A14 zugewiesen und die SL muss diese dann ausschreiben.


    Was eine Obschaft ist weiß ich gar nicht, sowas gibt es bei uns nicht.

  • Ich weiß ja nicht wie die Stellenzuweisung bei euch ist, in Hessen gibt es einen stellenkegel. Das heißt die Anzahl das Verhältnis von A13 zu A14 muss überall einigermaßen gleich sein. Gehen A14 in den Ruhestand, wird der Schule wieder eine A14 zugewiesen und die SL muss diese dann ausschreiben.


    Was eine Obschaft ist weiß ich gar nicht, sowas gibt es bei uns nicht.

    Eine Obschaft ist die Leitung eines Faches und der Fachkonferenz an der Schule

  • Eine Obschaft ist die Leitung eines Faches und der Fachkonferenz an der Schule

    Achso leitung der Fachschaft. Das ist bei uns nur ein Ehrenamt. Ist ja auch kein besonders großer Aufwand.

  • Die Frage ist ja wofür schreibt die Schulleitung die Stelle aus. Da kann es ja auch zu Unmut kommen

    Das kann immer passieren.


    In einer idealen Welt, wird die Stelle nach dem Bedürfnissen der Schule ausgeschrieben.

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