Dienstliche Beurteilung

  • Nein, kein Mythos, sondern banales Schulrecht. Die meisten Schulen haben eben keine eigene besondere Konferenzordnung verabschiedet, sodass nach wie vor der entsprechende Runderlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" anzuwenden ist. Dieser ist - wie übrigens auch andere Erlasse im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule - zwar außer Kraft gesetzt, um genau die entsprechenden Gestaltungsfreiheiten für Schulen zu schaffen, muss dann aber aktiv durch eine eigene Konferenzordnung ersetzt werden. Ansonsten ist er nach wie vor anzuwenden. Genau dort finden sich übrigens auch die ganzen "Klassiker" wie das Mitwirkungsverbot, Teilnahmepflichten und -rechte u.v.m.


    Im Erlass ist dann auch geregelt:

    Ich weise in dem Zusammenhang gleich schon einmal darauf hin, dass "soll" im rechtlichen Sinne sehr viel schärfer als in der Alltagssprache ist und dass außer in begründeten einzelnen Ausnahmefällen so verfahren werden muss.

    Vielen Dank für den Hinweis auf diesen Erlass! Ich habe gerade im

    Netz nur eine Version dieses 2005 außer Kraft getretenen erlasses gefunden der auch Anpassungen an neue Rechtslagen enthält. (Homepage der Nicolas‘ Born Schule Dannenberg) Dort finde ich den von dir zitierten Satz leider nicht. Kannst du mir genau sagen wo der steht. Interessant finde ich dass dort auch steht dass Gesamtkonferenzen mindestens 4 mal im Jahr stattfinden müssen. Wir machen immer nur 2 pro Schuljahr…

    Ein Klassiker ist ja die Frage ob ein Lehrer der eine Klasse zb in Werte und Normen unterrichtet, an einer Klassenkonferenz teilnehmen muss, auf der über Disziplinverstösse eines Schülers beschlossen wird, den er aber gar nicht unterrichtet, weil dieser Schüler Religion hat. Verstehe ich den Erlass richtig, muss er teilnehmen und muss auch abstimmen weil er ja die Klasse unterrichtet ganz egal ob er den Schüler unterrichtet oder nicht … sehe ich das richtig ?

    Einmal editiert, zuletzt von DennisCicero () aus folgendem Grund: Ich muss mich korrigieren: der Kollege muss teilnehmen , darf aber nicht abstimmen weil er den Schüler nicht unterrichtet aber teilnehmen muss er

  • Nein, kein Mythos, sondern banales Schulrecht. Die meisten Schulen haben eben keine eigene besondere Konferenzordnung verabschiedet, sodass nach wie vor der entsprechende Runderlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" anzuwenden ist. Dieser ist - wie übrigens auch andere Erlasse im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule - zwar außer Kraft gesetzt, um genau die entsprechenden Gestaltungsfreiheiten für Schulen zu schaffen, muss dann aber aktiv durch eine eigene Konferenzordnung ersetzt werden. Ansonsten ist er nach wie vor anzuwenden. Genau dort finden sich übrigens auch die ganzen "Klassiker" wie das Mitwirkungsverbot, Teilnahmepflichten und -rechte u.v.m.


    Im Erlass ist dann auch geregelt:

    Ich weise in dem Zusammenhang gleich schon einmal darauf hin, dass "soll" im rechtlichen Sinne sehr viel schärfer als in der Alltagssprache ist und dass außer in begründeten einzelnen Ausnahmefällen so verfahren werden muss.

    Meine Güte. Ein interessanter Erlass, den ich gar nicht kannte. Da steht ja sogar dass der Fachobmann/Fachkonferenzleiter wenn er diese Tätigkeit nicht aufgrund eines höheren Amtes (a14) ausübt oder von der Behörde ernannt worden ist, von der Fachkonferenz gewählt werden muss …. Bei uns sagt oftmals der Schulleiter oder Koordinator dass Person x das machen soll. Das ist ja auch gar nicht zulässig, wenn es keine Wahl gab ..

  • Ich kann das Gefühl nachvollziehen, das man hat, wenn man Wochen- und/oder monatelang auf eine DB hingearbeitet hat, gewisse Ansprüche an sich selbst hat und dann in der DB nicht das steht, was man eigentlich gedacht hat. Ich weiß nicht, ob es bei dir nur um einen Unterrichtsbesuch geht oder um mehr; aber man macht sich ja gewöhnlich viele Gedanken um diesen Tag und lässt ihn im Vorfeld mehrfach durch den Kopf gehen, dass die Praxis logischerweise dann davon abweicht ist auch klar. Ich kann verstehen, dass der erste Gedanke dann eine gewisse Enttäuschung, vielleicht Fragen, Reflexion mit sich bringt. Das alles ist normal. Auch, dass man das sacken lassen muss.

    Aber dann sollte man sich überlegen: die Bewertung der Person bzw. der eigenen Fähigkeiten ist ja immer nur eine Momentaufnahme, und die eigentliche Frage ist, wie man mit diesem Ergebnis und später mit den Aufgaben umgeht, die die neue Position mit sich bringt. Reflektieren ist wichtig, aber dadurch darf man ja nicht handlungsunfähig werden und den Job schmeißen. Besser ist, geäußerte Kritik dahingehend zu hinterfragen, was man denn vielleicht tatsächlich verbessern kann.

    Wenn du in deinem Fachleitungsposten später Kritik bekommst oder Unverständnis erntest oder mit unschönen Situationen umgehen musst, kannst du ja auch nicht sagen: ich werf das hin, ich tauge wohl nichts? Da sollte das eigene Selbstbewusstsein und die Problemlösekompetenz dafür sorgen, den Weg - durchaus durchdacht und kritisch, aber handlungsfähig! - weiterzugehen!!

    Ja, ich denke ich habe diesen einen Satz auch überbewertet und er muss da stehen weil auch Kritik erkennbar sein muss, um zu begründen dass es ein B und eben kein A ist. Es steht dort genau: „Der sehr sorgfältig verfasste Entwurf informiert schlüssig über die Sache und alle Entscheidungen zur Didaktik und Methodik. Gleichwohl sind gegenüber den sehr ausführlichen Überlegungen zur Sache und dem Bildungswert des Stundenthemas die Ausführungen zur Methodik etwas knapp und verzichten auf mögliche Alternativen. Die Unterrichtsdurchführung zeigt jedoch die Angemessenheit der didaktischen und methodischen Planung für einen Philosophie-Prüfungskurs ….“

    Ich habe zuerst wahrscheinlich sehr stark das nur negativ gelesen.

  • Es geht um die Koordination entsprechender Prozesse, nicht darum, dass eine Person alleine alles erarbeitet! Im Übrigen würde ich gerne die Begriffe "Unterrichtsentwicklung", zu der die genannten Punkte gehören, und "Schulentwicklung", der viel umfassender ist, unterscheiden.

    Puhhh. Das ist natürlich ein weites feld, die Schulentwicklung . Man müsste erstmal Wissen, wer man sein will. Wir hatten vor einigen Jahren mal einen Schulberater engagiert der gegen stattliches Honorar diesen Prozess begleitet hat. Es wurden Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen eingerichtet zb „was wollen wir anbieten?“ was ist unser Markenkern“ am Ende kam heraus dass alles so bleiben soll wie es ist

  • Puhhh. Das ist natürlich ein weites feld, die Schulentwicklung . Man müsste erstmal Wissen, wer man sein will. Wir hatten vor einigen Jahren mal einen Schulberater engagiert der gegen stattliches Honorar diesen Prozess begleitet hat. Es wurden Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen eingerichtet zb „was wollen wir anbieten?“ was ist unser Markenkern“ am Ende kam heraus dass alles so bleiben soll wie es ist

    Koordination bedeutet dann ja vor allem die Aufgaben sinnvoll aufzuteilen und die Kollegen zu animieren und zu motivieren

  • Keine Ahnung, bei uns ist das nur einmal im Jahr zusammen sitzen und besprechen was besser sein könnte. Dann werden vielleicht neue Bücher bestellt und ein Vorschlag für den Einsatzplan wird gemacht. Die Leitungen kümmern sich dann hinterher noch um 1-2 Dinge. Also vielleicht Arbeit für 10 Zeitstunden.

    Wisst ihr, ob diejenigen die auf a14 regelbefördert wurden, später, als es dann a14 nur noch mit Zusatzaufgaben gab, auch noch nachträglich Aufgaben erhalten haben? Ich stelle es mir ja etwas seltsam vor, wenn jahrelang imselben Kollegium a14er waren ohne extra Aufgaben (nach altem

    Recht) und parallel dazu die mit extra Aufgaben (nach Neuem recht)

    Und früher hat ja auch irgendjemand diese Aufgaben erledigt wie zb die Fachschaft oder Austauschfahrten oder SV oder Prävention oder Vertretungsplan. Haben die a14 er das damals quasi freiwillig nebenher gemacht oder mit Entlastung?

  • Wisst ihr, ob diejenigen die auf a14 regelbefördert wurden, später, als es dann a14 nur noch mit Zusatzaufgaben gab, auch noch nachträglich Aufgaben erhalten haben?

    Ich kenne bei uns keine Fachleitung, die A14 ist. Dafür wurde bei uns noch nie jemand befördert.

    Ich stelle es mir ja etwas seltsam vor, wenn jahrelang imselben Kollegium a14er waren ohne extra Aufgaben (nach altem

    Recht) und parallel dazu die mit extra Aufgaben (nach Neuem recht)

    Ja so war das eben. Die Regelbeförderten sind aber mittlerweile alle im Ruhestand, mir wars ehrlichgesagt auch egal.

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    • Offizieller Beitrag

    Und früher hat ja auch irgendjemand diese Aufgaben erledigt wie zb die Fachschaft oder Austauschfahrten oder SV oder Prävention oder Vertretungsplan. Haben die a14 er das damals quasi freiwillig nebenher gemacht oder mit Entlastung?

    Tja, willkommen in anderen Bundesländern.
    Ich komme mir jetzt wie die Grundschulleute vor, die (zurecht!!) sich bei solchen Diskussionen entrüsten, weil sie schließlich alles auch ohne Beförderung machen, aber in deinem Nachbarsbundesland ist die Fachschaftsleitung definitiv KEINE Beförderungsstelle, den Austausch macht einfach die jeweilige engagierte Lehrkraft (eine pro Sprache), die SV ist vermutlich eine gesetzlich geregelte Aufgabe mit Entlastungsstunde (?), aber keine Beförderung, denn ein Wahlamt (wie in NDS, oder?), usw..
    Vertretungsplan ist hier oft A14 oder A15 (hängt ja von der Größe der Schule, wieviele Stellen "frei" sind und wofür man sie nutzt...
    Wenn eine Schule groß ist, habe ich schon Beförderungsstellen für Aufgabenbereiche wie "Internationalisierung", also Koordination von Erasmus-Projekten, Austauschen und ggf. BNE, wenn zb ein Austausch/Projekt mit dem globalen Süden ist.

  • Ich kenne bei uns keine Fachleitung, die A14 ist. Dafür wurde bei uns noch nie jemand befördert.

    Ja so war das eben. Die Regelbeförderten sind aber mittlerweile alle im Ruhestand, mir wars ehrlichgesagt auch egal.

    Es blieb den regelbeförderten ja unbenommen trotzdem zu sagen, dass sie zusatzaufgaben machen, zb die obschaft

  • Vielen Dank für den Hinweis auf diesen Erlass! Ich habe gerade im

    Netz nur eine Version dieses 2005 außer Kraft getretenen erlasses gefunden der auch Anpassungen an neue Rechtslagen enthält. (Homepage der Nicolas‘ Born Schule Dannenberg) Dort finde ich den von dir zitierten Satz leider nicht. Kannst du mir genau sagen wo der steht. Interessant finde ich dass dort auch steht dass Gesamtkonferenzen mindestens 4 mal im Jahr stattfinden müssen. Wir machen immer nur 2 pro Schuljahr…

    Ein Klassiker ist ja die Frage ob ein Lehrer der eine Klasse zb in Werte und Normen unterrichtet, an einer Klassenkonferenz teilnehmen muss, auf der über Disziplinverstösse eines Schülers beschlossen wird, den er aber gar nicht unterrichtet, weil dieser Schüler Religion hat. Verstehe ich den Erlass richtig, muss er teilnehmen und muss auch abstimmen weil er ja die Klasse unterrichtet ganz egal ob er den Schüler unterrichtet oder nicht … sehe ich das richtig ?

    Ich bin den alten Erlass nochmal durchgegangen. Dort findet sich nicht dass eine Fachkonferenz 2 mal im Schuljahr stattfinden soll, wie von Seph zitiert (ist das eine ältere Version?). Jedenfalls nickt In der Version die mir vorliegt

  • Tja, willkommen in anderen Bundesländern.
    Ich komme mir jetzt wie die Grundschulleute vor, die (zurecht!!) sich bei solchen Diskussionen entrüsten, weil sie schließlich alles auch ohne Beförderung machen, aber in deinem Nachbarsbundesland ist die Fachschaftsleitung definitiv KEINE Beförderungsstelle, den Austausch macht einfach die jeweilige engagierte Lehrkraft (eine pro Sprache), die SV ist vermutlich eine gesetzlich geregelte Aufgabe mit Entlastungsstunde (?), aber keine Beförderung, denn ein Wahlamt (wie in NDS, oder?), usw..
    Vertretungsplan ist hier oft A14 oder A15 (hängt ja von der Größe der Schule, wieviele Stellen "frei" sind und wofür man sie nutzt...
    Wenn eine Schule groß ist, habe ich schon Beförderungsstellen für Aufgabenbereiche wie "Internationalisierung", also Koordination von Erasmus-Projekten, Austauschen und ggf. BNE, wenn zb ein Austausch/Projekt mit dem globalen Süden ist.

    BNE, Erasmus, europaschule gibt es hier auch als a14 aber meist mit noch weiteren Aufgaben. SV Beratung ist bei uns in Kombination mit deutsch Fachschaft; bei uns ist zb Fachschaft Politik mit Berufsorientierung eine a14 , oder Geschichte in Kombination mit Wettbewerben und Fortbildungsbeauftragung. Oder Mathe in Kombination mit dem Italienaustausch plus Betreuung der Vitrinen in der Schule oder Latein in Kombination mit curricuulum Mobilität und Mitarbeit bei der Koordination der Jahrgänge 5/6

  • Ganz genauso ist es auch in NDS.

    ...und selbst dann nicht immer. Dass bei den A14-Stellen eine Kombination von Fachobschaft (insbesondere der "größeren" Fächer) in Verbindung mit einer weiteren förderlichen Aufgabe erfolgen soll, halte ich im Übrigen für sachgerecht. Jedenfalls viel mehr, als z.B. eine Funktionsstelle nur für Organisation von Sportturnieren oder die jährliche Weihnachtsfeier zu vergeben.

    Bei uns gab es vor 2 Jahren eine a14 Stelle „Fachschaft Sport und Kooperation im Sport mit außerschulischen Partnern“. Da gab es doch Unmut dass für sowas eine a14 Stelle ausgeschrieben wurde , zudem an eine Kollegin die sich gerne um Arbeit drückt und in ihrem zweiten Fach , Politik, möglichst gerne nie Abi Kurse haben will, weil es zu viel Arbeit macht. Sie hat dann vor kurzem noch als weitere Aufgabe das curriculum Mobilität erhalten, aber das verläuft auch im Sande

  • Herzlich willkommen im hiesigen Forum, DennisCicero!

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich bin den alten Erlass nochmal durchgegangen. Dort findet sich nicht dass eine Fachkonferenz 2 mal im Schuljahr stattfinden soll, wie von Seph zitiert (ist das eine ältere Version?). Jedenfalls nickt In der Version die mir vorliegt

    In einer Pressemitteilung hieß es, dass zur Entlastung der Lehrkräfte die Fachkonferenzen auf eine pro Schuljahr reduziert werden können. Quelle: https://www.mk.niedersachsen.d…tung_von_Lehrkraeften.pdf (Punkt 5)

    À+

  • In einer Pressemitteilung hieß es, dass zur Entlastung der Lehrkräfte die Fachkonferenzen auf eine pro Schuljahr reduziert werden können. Quelle: https://www.mk.niedersachsen.d…tung_von_Lehrkraeften.pdf (Punkt 5)

    À+

    Danke! Deswegen ist wahrscheinlich der mir vorliegende Runderlass angepasst worden und es findet Sich keine Zahl zu den verbindlich vorgeschriebenen Fachkonferenzen. Diese Erleichterungen sind soweit ich sehe , nicht zurückgenommen worden und daher muss nur eine Konferenz pro Schuljahr stattfinden, und es ist falsch, dass 2 stattfinden müssen

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