Dienstliche Beurteilung

  • In NRW gibt es keine Buchstaben

    Die zusammenfassenden Beschreibungen der Beurteilungen sind ziemlich vergleichbar. Nur wird eben das Urteil "übertrifft die Anforderungen" bei euch mit "4 Punkte" und bei uns mit "B" abgekürzt. Darauf kommt es nun wirklich nicht an.

  • Die zusammenfassenden Beschreibungen der Beurteilungen sind ziemlich vergleichbar. Nur wird eben das Urteil "übertrifft die Anforderungen" bei euch mit "4 Punkte" und bei uns mit "B" abgekürzt. Darauf kommt es nun wirklich nicht an.

    Okay, habe jetzt nicht so den Einblick in „euer“ Beurteilungssystem, wollte das jetzt nicht einfach gleichsetzen

  • Bitte, wenn du es noch einmal ganz Präzise haben möchtest:

    Es ist an einem niedersächsische Gymnasium nicht möglich, eine Funktionsstelle mit dem Inhalt "Fachgruppenleitung Philosophie" zu erhalten, im Wesentlichen aus zwei Gründen:

    - Philosophie hat an Niedersächsischen Gymnasien einen geringen Stellenwert und wird von den "Werte und Normen"-Kollegen mit bedient. Man hat auch die Fakultas in beiden Fächern.

    - Der Stellenumfang ist nicht ausreichend für die bei A14-Stellen geltenden Vorgaben

    Das heißt nicht, dass die Darstellung des TE erfunden sein muss, möglicherweise ist sie nur stark unvollständig.

    Es ist sachlich falsch, dass Philosophie von WuN Kollegen „mitbedient“ werde. Es verhält sich vielmehr umgekehrt: wer die Philosophie-Fakultas hat, darf auch WuN bis zum Abi unterrichten, andersrum hingegen nicht!

  • Sei mir nicht böse, aber für mich klingt das ein bisschen wie ein Schrei nach Aufmerksamkeit.

    Ob Du geeignet bist oder nicht, können wir als Außenstehende nicht beurteilen. Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass Du aufgrund eines "Defizits" in Deinem Beurteilungsverfahren nicht mehr als Fachgruppenleitung infrage kommst, dann solltest Du die Bewerbung zurückziehen.

    Gleichwohl sollte die Performanz am Beurteilungstag nicht das einzige Entscheidungskriterium dafür sein, ob man diese Zusatzaufgabe nun übernimmt oder nicht. Das Gesamturteil würde eine Beförderung ermöglichen.

    Vermutlich siehst Du Dich und Deine Kompetenzen ja auch nicht als statisch an, sprich: an dem erwähnten Kritikpunkt kann man arbeiten.

    Wenn wir das einmal auf andere Positionen im Schuldienst erweitern, dann wissen wir alle, dass die SeminarausbilderInnen auch nicht alle selbst perfekt unterrichten können, geschweige dies gut vermitteln können - und dennoch sind sie in diesen Positionen und sind, ungeachtet möglicher Selbstzweifel (oder Selbstüberschätzung), zu dem Ergebnis gekommen, dass sie in diesem Arbeitsfeld trotzdem gut aufgehoben sind. Das sollte natürlich nicht der Maßstab sein, aber den legst Du ja auch offenkundig nicht bei Dir an.

    Du hattest gesagt du hast 5 Punkte bekommen . Das würde in NDS ja ein A sein, aber das gibt es hier ja nicht. Ist die NRW Beurteilung da doch anders als die in NDS, denn 5 Punkte werden dort ja offensichtlich verteilt. Dann kann man ja nicht 4 Punkte und B gleichsetzen

  • Das würde in NDS ja ein A sein, aber das gibt es hier ja nicht

    Auch in Niedersachsen gibt es das A, und es wird auch Leute geben, die das bekommen haben. Halt nur extrem selten.

    Das ist ja jetzt keine rein fiktive Bewertung.


    Auch die 5 Punkte in NRW sind nicht häufig (als Gesamtbewertung), aber kommen vor.

  • Falls ich mal einem Nicht-Lehrer den Horror einer Gesamtlehrerkonferenz erklären sollte, würde ich ihn übrigens einfach auf diesen Thread verweisen. Eine banale Befindlichkeit einer gekränkten Pädagogenseele wird künstlich aufgeblasen; zwei bis drei Leute sagen eigentlich alles, was zu sagen ist; der Ausgangskommentator wiederholt bis zum Erbrechen, was er gesagt hat; noch mehr Leute wiederholen alles; und irgendwann ist man gar nicht mehr beim Thema. Insofern, danke lieber TE!

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    Du hattest gesagt du hast 5 Punkte bekommen . Das würde in NDS ja ein A sein, aber das gibt es hier ja nicht. Ist die NRW Beurteilung da doch anders als die in NDS, denn 5 Punkte werden dort ja offensichtlich verteilt. Dann kann man ja nicht 4 Punkte und B gleichsetzen

    Ja, bei meiner Beförderung nach A15 habe ich im Vorfeld fünf Punkte bekommen - das gab aber, wie ich erfahren habe, Diskussionen, weil ich nicht der einzige "Fünfer" war und man "oben" der Ansicht war, dass diese Bewertung nur die Ausnahme sein dürfe.

    Gerne spricht man hier von der 5%/10%-Quotelung für fünf bzw. vier Punkte. (Den Sinn oder Unsinn dieser pauschalen Vorgabe müssen wir ja nicht diskutieren...)


    Die Begründung dafür, dass Du kein "A" bekommen hast, dürfte faktisch identisch sein. Bei meiner Revision zum stv. SL habe ich keine fünf Punkte mehr gemacht - im Rückmeldegespräch wurde hier gesagt, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" wären - SO gut war ich dann eben schlichtweg nicht. Es waren "nur" vier Punkte - das war meine Mindesterwartung an mich selbst - und die hatte ich erfüllt. Damit gab es für mich dementsprechend auch keine Selbstzweifel, ob ich für das Amt geeignet wäre.

  • Du hattest gesagt du hast 5 Punkte bekommen . Das würde in NDS ja ein A sein, aber das gibt es hier ja nicht. Ist die NRW Beurteilung da doch anders als die in NDS, denn 5 Punkte werden dort ja offensichtlich verteilt. Dann kann man ja nicht 4 Punkte und B gleichsetzen

    Auch NDS kennt diese Beurteilung, nur ist sie sehr selten zu vergeben und für absolute Ausnahmefälle vorgesehen.

    Es ist sachlich falsch, dass Philosophie von WuN Kollegen „mitbedient“ werde. Es verhält sich vielmehr umgekehrt: wer die Philosophie-Fakultas hat, darf auch WuN bis zum Abi unterrichten, andersrum hingegen nicht!

    Das sieht nur scheinbar so aus. Ohne Lehrkräfte mit Philosophie wird an den Schulen schlicht kein Philosophie angeboten, da Werte&Normen das "Standardfach" darstellt, welches auch Prüfungsfach sein kann. Dieses unterrichten dann andersherum durchaus auch Philosophie-Lehrkräfte.

  • Falls ich mal einem Nicht-Lehrer den Horror einer Gesamtlehrerkonferenz erklären sollte, würde ich ihn übrigens einfach auf diesen Thread verweisen. Eine banale Befindlichkeit einer gekränkten Pädagogenseele wird künstlich aufgeblasen; zwei bis drei Leute sagen eigentlich alles, was zu sagen ist; der Ausgangskommentator wiederholt bis zum Erbrechen, was er gesagt hat; noch mehr Leute wiederholen alles; und irgendwann ist man gar nicht mehr beim Thema. Insofern, danke lieber TE!

    Nur Beitrag 87 fällt raus.

  • Sehe ich auch so. Ich weiß aber von Kollegen bei a14 Konkurrenzbewerbungen dass die stunde dann schlecht besprochen wird, wenn der Konkurrent die Stelle bekommen soll. Das ist wohl leichter zu begründen als mit den sonstigen Leistungen.

    Das kann man nicht ausschließen. Das ist bei dir aber doch gar nicht passiert.

  • Das finde ich schon etwas schräg, was bitte geht die Fachleitung die Klassenarbeits- und Zeugnisnote etwas an?

    Ich habe eigentlich immer den Notenschnitt der Klasse mit angegeben (falls es schon Klausuren von mir gab). Das ist aber auch nur ein kurzer Halbsatz. Einzelnoten finde ich auch merkwürdig.

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    Zitat von Karl-Dieter

    Das finde ich schon etwas schräg, was bitte geht die Fachleitung die Klassenarbeits- und Zeugnisnote etwas an?


    Ich habe eigentlich immer den Notenschnitt der Klasse mit angegeben (falls es schon Klausuren von mir gab). Das ist aber auch nur ein kurzer Halbsatz. Einzelnoten finde ich auch merkwürdig.

    Irgendwie komme ich erst jetzt dazu, darüber nachzudenken (meint ihr es wegen Datenschutz und so?), aber ich habe es auch so verstanden: Niveau-Einschätzung. Neben dem mündlichen auch die schriftlichen Leistungen. Ein Großteil meiner UBs waren im eigenen Unterricht, oder auch im Ausbildungsunterricht habe ich die Klassenarbeit korrigiert (gut, davon habe ich aber einige Exemplare einreichen müssen)...

  • Irgendwie komme ich erst jetzt dazu, darüber nachzudenken (meint ihr es wegen Datenschutz und so?), aber ich habe es auch so verstanden: Niveau-Einschätzung. Neben dem mündlichen auch die schriftlichen Leistungen. Ein Großteil meiner UBs waren im eigenen Unterricht, oder auch im Ausbildungsunterricht habe ich die Klassenarbeit korrigiert (gut, davon habe ich aber einige Exemplare einreichen müssen)...

    Ist schon klar wozu das dienen sollte. Allerdings eignet sich das nicht wirklich um die Lerngruppe zu beschreiben, gerade wenn es Kompetenzorient sein soll.

  • Auch in Niedersachsen gibt es das A, und es wird auch Leute geben, die das bekommen haben. Halt nur extrem selten.

    Das ist ja jetzt keine rein fiktive Bewertung.


    Auch die 5 Punkte in NRW sind nicht häufig (als Gesamtbewertung), aber kommen vor.

    Also mir wurde gesagt, dass es das A wirklich nur bei solchen Besetzungen gibt die unbedingt durchgedrückt werden sollen, zb politisch. Vielleicht ist das in NRW ein wenig anders

  • Ja, bei meiner Beförderung nach A15 habe ich im Vorfeld fünf Punkte bekommen - das gab aber, wie ich erfahren habe, Diskussionen, weil ich nicht der einzige "Fünfer" war und man "oben" der Ansicht war, dass diese Bewertung nur die Ausnahme sein dürfe.

    Gerne spricht man hier von der 5%/10%-Quotelung für fünf bzw. vier Punkte. (Den Sinn oder Unsinn dieser pauschalen Vorgabe müssen wir ja nicht diskutieren...)


    Die Begründung dafür, dass Du kein "A" bekommen hast, dürfte faktisch identisch sein. Bei meiner Revision zum stv. SL habe ich keine fünf Punkte mehr gemacht - im Rückmeldegespräch wurde hier gesagt, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" wären - SO gut war ich dann eben schlichtweg nicht. Es waren "nur" vier Punkte - das war meine Mindesterwartung an mich selbst - und die hatte ich erfüllt. Damit gab es für mich dementsprechend auch keine Selbstzweifel, ob ich für das Amt geeignet wäre.

    Ich glaube in NDS müssen Schulleiter und wohl auch Dezernenten darauf achten dass B Bewertungen auch selten sind, die meisten müssen ein C bekommen

  • Also mir wurde gesagt, dass es das A wirklich nur bei solchen Besetzungen gibt die unbedingt durchgedrückt werden sollen, zb politisch. Vielleicht ist das in NRW ein wenig anders

    Das wird sich am Ende für eine Beförderung zur Schulleitung aufgehoben. Wir habe eine Bewertungsskala von 0 bis 13 Punkten, und 13 Punkte bekommen maximal Leute hinzu A16.

  • Ja, bei meiner Beförderung nach A15 habe ich im Vorfeld fünf Punkte bekommen - das gab aber, wie ich erfahren habe, Diskussionen, weil ich nicht der einzige "Fünfer" war und man "oben" der Ansicht war, dass diese Bewertung nur die Ausnahme sein dürfe.

    Gerne spricht man hier von der 5%/10%-Quotelung für fünf bzw. vier Punkte. (Den Sinn oder Unsinn dieser pauschalen Vorgabe müssen wir ja nicht diskutieren...)


    Die Begründung dafür, dass Du kein "A" bekommen hast, dürfte faktisch identisch sein. Bei meiner Revision zum stv. SL habe ich keine fünf Punkte mehr gemacht - im Rückmeldegespräch wurde hier gesagt, dass fünf Punkte eine "Eins Plus mit Sternchen" wären - SO gut war ich dann eben schlichtweg nicht. Es waren "nur" vier Punkte - das war meine Mindesterwartung an mich selbst - und die hatte ich erfüllt. Damit gab es für mich dementsprechend auch keine Selbstzweifel, ob ich für das Amt geeignet wäre.

    10 Prozent mit B kommt auch in Niedersachsen denke ich, der Praxis recht nahe, ich hätte 20 Prozent geschätzt, aber vielleicht doch eher 10 Prozent. Bei A würde ich 1 Prozent sagen, jedenfalls im Lehramt, bei höheren Posten kann es anders sein

  • Die zusammenfassenden Beschreibungen der Beurteilungen sind ziemlich vergleichbar. Nur wird eben das Urteil "übertrifft die Anforderungen" bei euch mit "4 Punkte" und bei uns mit "B" abgekürzt. Darauf kommt es nun wirklich nicht an.

    Seph: Naja; es gibt einen Unterschied: B bedeutet: die Anforderungen werden deutlich (!!) übertroffen.

    Und 4 Punkte: übertrifft die Anforderungen.

    Durch das „deutlich“ in Niedersachsen wird klar, dass das B besser ist als 4 Punkte.

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