Einen Teil der Elternzeit in die Ferien

  • Hallo,


    ich bekomme demnächst Nachwuchs und würde gern zwei Monate Elternzeit nehmen. Die Personalstelle hat mir mitgeteilt, dass ein Teil der Elternzeit in die Ferien fallen soll. Mich würde interessieren, ob das üblich ist oder reine Willkür? Wie denkt ihr darüber?


    Danke

  • Bundesland?
    Vermutlich NRW, die sind bisher damit durchgekommen, in Berlin ist geklagt und das Vorgehen kassiert worden.

    Aber klar wollen sie nicht, dass du immer zwischen den Ferien nur Elternzeit nimmst (das halten sie für rechtsmißbräuchlich).

    Ich habe meine Elternzeit grundsätzlich so genommen, wie es mir gefiel und auf Ferien usw. keinerlei Rücksicht genommen in keiner Weise (also die auch nicht ausgeklammert o.ä.) das ging immer problemlos alles durch, wenn es auch manchmal nur auf Nachhaken dann die richtige Bezahlung gab.

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    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich bekomme demnächst Nachwuchs und würde gern zwei Monate Elternzeit nehmen. Die Personalstelle hat mir mitgeteilt, dass ein Teil der Elternzeit in die Ferien fallen soll. Mich würde interessieren, ob das üblich ist oder reine Willkür? Wie denkt ihr darüber?


    Danke

    Das ist so nicht richtig. Die Ferien dürfen lediglich nicht exklusiv ausgespart werden - das wurde in der Vergangenheit als rechtsmissbräuchlich erachtet. Ungeachtet dessen würden bei längerer Elternzeit bestimmte Zeiten ganz natürlich in die Ferien fallen - das ist also an sich nichts ungewöhnliches.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Aber klar wollen sie nicht, dass du immer zwischen den Ferien nur Elternzeit nimmst (das halten sie für rechtsmißbräuchlich).

    Das passgenaue Aussparen von Ferienzeiten bei der Elternzeiten halten nicht nur die Bundesländer, sondern auch Verwaltungsgerichte für rechtsmissbräuchlich. Gleichzeitig darf die Elternzeit natürlich auch Ferienzeiten tangieren und es sind i.d.R. keine Mindestabstände notwendig, wie manches mal zu hören ist. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Elternzeiträume an vollen Lebensmonaten des Kindes und der Elterngeldzahlung orientieren.


    PS: Es mag hier in der Bewilligung durchaus auch noch einmal Unterschiede zwischen Angestellten und Beamten geben, wie wir hier im Forum auch schon mehrfach diskutiert hatten.

  • Hallo,


    ich bekomme demnächst Nachwuchs und würde gern zwei Monate Elternzeit nehmen. Die Personalstelle hat mir mitgeteilt, dass ein Teil der Elternzeit in die Ferien fallen soll. Mich würde interessieren, ob das üblich ist oder reine Willkür? Wie denkt ihr darüber?


    Danke

    Da du an einer BBS in NDS tätig bist, wird die Elternzeit ja bei deiner Schule bzw. deiner Schulleitung beantragt und nicht bei der RLSB, also ist die von dir genannte "Personalstelle" eure Verwaltungsleitung, richtig? (siehe Runderlass Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz unter Punkt 2.1.2 k) . Ich kann für meine BBS von vielen Fällen berichten, in denen Kollegen Elternzeit auch komplett außerhalb der Ferien hatten. Zwar gab es z. B. im vorletzten Jahr einen Kollegen, der einen Teil seiner Elternzeit in den Herbstferien hatte, aber das hatte er selbst genau so beantragt.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee () aus folgendem Grund: auf Wunsch einer Userin umformuliert, da ungenau ausgedrückt

  • Ungeachtet dessen würden bei längerer Elternzeit bestimmte Zeiten ganz natürlich in die Ferien fallen - das ist also an sich nichts ungewöhnliches.

    Hier geht es aber ja nur um zwei Monate,. Da ist es ja durchaus möglich, dass die Elternzeit nicht in den Ferien liegt (z. B. im Anschluss an die Herbstferien bis zu den Weihnachtsferien oder zu Beginn des zweiten Halbjahres im Februar und März, wenn die Osterferien recht spät beginnen).

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Da du an einer BBS in NDS tätig bist, wird die Elternzeit ja von deiner Schule bzw. deiner Schulleitung genehmigt und nicht von der RLSB, also ist die von dir genannte "Personalstelle" eure Verwaltungsleitung, richtig? (siehe Runderlass Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz unter Punkt 2.1.2 k) . Ich kann für meine BBS von vielen Fällen berichten, in denen Kollegen Elternzeit auch komplett außerhalb der Ferien genehmigt wurde. Zwar gab es z. B. im vorletzten Jahr einen Kollegen, der einen Teil seiner Elternzeit in den Herbstferien hatte, aber das hatte er selbst genau so beantragt.

    Das Elternzeit weder beantragt sondern nur angemeldet und auch nicht genehmigt wird, ist aber klar, oder?

  • Das Elternzeit weder beantragt sondern nur angemeldet und auch nicht genehmigt wird, ist aber klar, oder?

    Ok, falsch ausgedrückt, wird geändert. (Könnte man aber trotzdem von deiner Seite etwas netter formulieren, denn du solltest wissen, dass ich keine Kinder habe und mich mit Dingen wie Elternzeit daher nicht näher beschäftige. Just saying...)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Das Elternzeit weder beantragt sondern nur angemeldet und auch nicht genehmigt wird, ist aber klar, oder?

    Das Thema hatten wir hier nun schon mehrfach. Zwar besteht auch für Beamte ein entsprechender Rechtsanspruch auf Elternzeit, gleichzeitig wird diese dennoch beantragt (und muss dann i.d.R. so auch genehmigt werden). Dazu nicht im Widerspruch steht, dass die Elternzeit dennoch nicht auf rechtsmissbräuchliche Art und Weise ausgestaltet sein darf (z.B. durch gezieltes Aussparen von Schulferien).

  • Urteil AG Berlin, Urteil OVG NRW, Urteil VG Hannover


    "Kann rechtswidrig sein" ist durchaus drin (wenn man z.B. vom Ende der Sommerferien 25 bis Anfang Sommerferien 26 beantragt), aber wenn man sich irgendeinen Sachgrund zurechtschustert (volle Geburtsmonate, Elterngeldbezug, etc.), sollte das eigentlich durchgehen. Wenn das Kind am 01.06. geboren wird und man dann direkt nach dem Mutterschutz Elternzeit bis zum 31.05. nimmt, ist das definitiv nicht rechtsmissbräuchlich. ;)


    Wenn man die zwei Monate denkt, könnte man direkt ab Geburt zwei Monate gehen (und dann ist völlig egal ob da Ferien liegen oder nicht, das ist ein Sachgrund) oder die letzten zwei Monate (Partnermonate) für mögliches Elterngeld, das sind beides Sachgründe die ohne Probleme vor Gericht durchgehen.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das Thema hatten wir hier nun schon mehrfach. Zwar besteht auch für Beamte ein entsprechender Rechtsanspruch auf Elternzeit, gleichzeitig wird diese dennoch beantragt (und muss dann i.d.R. so auch genehmigt werden). Dazu nicht im Widerspruch steht, dass die Elternzeit dennoch nicht auf rechtsmissbräuchliche Art und Weise ausgestaltet sein darf (z.B. durch gezieltes Aussparen von Schulferien).

    DAs sieht das Bundesbeamtengesetz (was z.B. auch in dem Falle für die Berliner Landesbeamten gilt) bzw. die entsprechende Verordnung aber anders, denn diese sagt, für die Inanspruchnahme der Elternzeit gelten die Regeln des BEEG auch für Beamte und das sagt, ist nicht zu beantragen und kann (bis auf einen 3. Abschnitt nach dem 3. Geburtstag) auch nicht abgelehnt werden.

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