Wie hoch ist mein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit?

  • Hallo allerseits,


    ich bin seit 12 Jahren Lehrkraft im niedersächsischen Schuldienst, Besoldungsruppe A13 mit einem Grundgehalt von ca. 5.700€. Zusätzlich bin ich verheiratet und habe 3 Kinder. Meine Frau ist Hausfrau. Ich denke darüber nach, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Dafür würde ich gern wissen, wie hoch denn überhaupt mein Ruhegehalt ohne Dienstunfähigkeitsversicherung wäre, wenn ich ab morgen dienstunfähig wäre. Der Ruhegehaltssatz pro Dienstjahr beträgt in Niedersachsen aktuell 1,79375%. Ich komme somit auf einen Ruhegehaltssatz von 12×1,79375%=21,525%. Somit würde mein Ruhegehalt bei 1.141,28€ (5.300€ × 21,525%) liegen. Das ist nicht besonders viel.


    Wäre jemand so nett, meine Rechnung zu prüfen?


    Vielen Danke!

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Guten Morgen,


    zu deiner Rechnung kann ich nichts sagen. Aber in NRW gibt es bei Dienstunfähigkeit eine Mindestpension auf die nochmal Prozentual nach Dienstjahren o.ä. was drauf kommt.

    Mein Mann erhält eine Pension nach ähnlichen Dienstjahren von mehr als 2200,- . Davon geht dann noch die PKV runter.


    Ich bin mir sicher, dass auch NDS so eine Mindestpension hat.

  • Einmal Google.
    https://www.dbb.de/lexikon/the…/m/mindestversorgung.html


    <edit> Abgezogen davon wird der anrechenbare Anteil eines eventuell aus Angestelltenzeiten bestehenden Rentenanspruches. Diesen gibt es nicht "on top" </edit>

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  • Einmal Google.
    https://www.dbb.de/lexikon/the…/m/mindestversorgung.html


    <edit> Abgezogen davon wird der anrechenbare Anteil eines eventuell aus Angestelltenzeiten bestehenden Rentenanspruches. Diesen gibt es nicht "on top" </edit>

    Auf den Begriff Mindestruhegehalt bin ich gar nicht gekommen. Vielen Dank. Demnach wäre ja das Mindestruhegehalt 65% von den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen. Das wären in meinem Fall ja 5700€x0,65=3705€. Das kann nicht sein.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Kann es auch nicht. Ich zitiere aus dem Link:

    Das Mindestruhegehalt beim Bund ist entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der jeweils erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro (amtsunabhängiges Mindestruhegehalt) gesetzlich festgelegt.

    Wie Du schlicht Dein aktuelles Gehalt mit 0,65 multiplizierst, erschließt sich mir nicht.
    Hast Du das hier zur Kenntnis genommen?
    Mindestversorgung_2022-12.pdf

  • Einmal Google.
    https://www.dbb.de/lexikon/the…/m/mindestversorgung.html


    <edit> Abgezogen davon wird der anrechenbare Anteil eines eventuell aus Angestelltenzeiten bestehenden Rentenanspruches. Diesen gibt es nicht "on top" </edit>

    DAs stimmt so auch nicht überall, der wird nur bis zu einer Grenze gezahlt und wenn man damit dann drüber ist, gibt es das nicht alles, aber doch, zumindest in Berlin wurde ganz klar gesagt, den gibt es bis zu der Grenze on top (womit eben Leute die noch relativ spät verbeamtet werden immer besser mit Pension als "nur" Rente dastehen müssten.

  • Wie Du schlicht Dein aktuelles Gehalt mit 0,65 multiplizierst, erschließt sich mir nicht.
    Hast Du das hier zur Kenntnis genommen?
    Mindestversorgung_2022-12.pdf

    Ich bin der oben verlinkten PDF gefolgt. Habe aber nicht mitbekommen, dass sich das Beispiel auf den 2. Fall bezieht (65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus einem Fixbetrag von 30,68 Euro). Ich danke dir für deine Hilfe.


    Ich glaub' ich würd dann auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das Mindesgehalt ist zwar nicht besonders groß, aber immerhin bräuchte ich dann auch kein Auto und hätte keine Fahrtkosten.


  • Ich glaub' ich würd dann auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das Mindesgehalt ist zwar nicht besonders groß, aber immerhin bräuchte ich dann auch kein Auto und hätte keine Fahrtkosten.

    Bist du denn krank? Bzw. muss man vor dem Abschluss ein Gesundheitsattest vorlegen? Sonst könnte ja jeder kommen, also wenn er krank wäre und würde sich schnell noch absichern, bevor er berufsunfähig wird. Andererseits, wenn man für den Abschluss möglichst gesund sein muss, ist es komisch, wenn man dann plötzlich krank wird....

    Also, ich weiß es nicht mehr. Hatte anfangs so eine Versicherung und habe dann gekündigt, weil es mir zu teuer war.

  • Deine Ruhegehalt wird versteuert (in deinem Fall wahrscheinlich 0%) und dann musst du davon KV für dich und ggf. den Rest der Familie zahlen.


    Viel ist das nicht !

  • Ich glaub' ich würd dann auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Das Mindesgehalt ist zwar nicht besonders groß, aber immerhin bräuchte ich dann auch kein Auto und hätte keine Fahrtkosten.

    Mit einem Mindestruhegehalt von knapp 2000€ Brutto abzgl. der PKV kommt man nicht gerade weit. Ob es da sinnvoll ist, auf eine DU-Versicherung zu verzichten, muss man wohl selbst wissen. Sofern sich bereits eine Dienstunfähigkeit abzeichnen sollte, ist diese Überlegung ohnehin zu spät. Das bedeutet andersherum, dass man diesen Schritt gehen sollte, solange man noch gesund ist.

  • Ich habe einen Termin mit einem Vermögensberater und wollte vorab schon mal schauen, wie ich den generell bei Dienstunfähigkeit so darstehen würde, wobei mir gerade auffällt, dass Berufsunfähig, Dienstunfähig und Erwerbunfähig ja auch nochmal zu unterscheiden sind.

  • wobei mir gerade auffällt, dass Berufsunfähig, Dienstunfähig und Erwerbunfähig ja auch nochmal zu unterscheiden sind.

    Ja, unbedingt! Man muss dabei höllisch aufpassen, wann die Versicherung eigentlich einspringen würde und wann nicht. Sei dir bei deinem Termin mit einem Vermögens"berater" darüber im Klaren, dass dieser keineswegs objektiv im Sinne des Kunden berät, sondern ein geschulter Verkäufer ist, der provisionsbasiert arbeitet und dabei die höchsten Provisionen nicht gerade von den kundenfreundlichsten Produkten ausgehen.

  • Ich komme somit auf einen Ruhegehaltssatz von 12×1,79375%=21,525%. Somit würde mein Ruhegehalt bei 1.141,28€ (5.300€ × 21,525%) liegen. Das ist nicht besonders viel.

    Wäre jemand so nett, meine Rechnung zu prüfen?

    Ich spreche jetzt nur für BW, aber die Unterschiede dürften nicht besonders groß sein. Folgende Fehler habe ich entdeckt:


    1) Wehr-/Zivildienst wird voll angerechnet

    2) Studium zu einem gewissen Teil (bei uns 2 1/3 Jahre)


    Das sind die kleinen Fehler. Hier der große:


    Im Regelfall wird die verbleibende Zeit zwischen Frühpensionierung und regulärem Pensionsalter mit 2/3 gewertet. Falls du also noch weitere 24 Jahre hättest, kämen 2/3 x 24 x 1,79 an Jahren mit dazu.


    Wichtig: am Ende wird von der gesamten Prozentzahl 10,8 % abgezogen bzw. mit dem Faktor 0,892 multipliziert.


    Nochmal: das gilt für BW.

    Falls du bisher voll gearbeitet hast, würdet du bei uns ca. € 2700.- brutto bekommen.


    Ansonsten: bitte deinen Sachbearbeiter beim Landesamt für Besoldung um konkrete Auskunft, falls ihr keinen Online-Rechner habt.

  • Ich habe einen Termin mit einem Vermögensberater und wollte vorab schon mal schauen, wie ich den generell bei Dienstunfähigkeit so darstehen würde, wobei mir gerade auffällt, dass Berufsunfähig, Dienstunfähig und Erwerbunfähig ja auch nochmal zu unterscheiden sind.

    Vor denen habe ich mich bisher erfolgreich fernhalten können. Undurchsichtige Finanzprodukte, bei denen die Kosten gezielt verschleiert werden.

    BU/Rente-Kombiprodukte, vor denen stets abgeraten wird etc. etc.


    Lieber ein wenig einlesen, ein Depot bei einer Direktbank eröffnen und eigenständig in ETFs anlegen. Soll's etwas anderes sein, würde ich ggf. auf das nächste Modell warten, das vllt eines Tages Riester ablöst. Das Altersvorsorgedepot der Ampel kommt ja nun erstmal nicht. Ich halt's aber für vorstellbar, dass hier eines Tages ein anderes Modell unter der nächsten Regierung kommt.


    Eine DU-Versicherung sollte eine echte DU-Klausel haben: In dem Fall prüft der Versicherer nicht erneut bei festgestellter Dienstunfähigkeit durch den Amtsarzt.


    edit: Bei 3 Kindern lohnt sich wahrsch. auch Riester aufgrund der Zuschläge.

  • Bist du denn krank? Bzw. muss man vor dem Abschluss ein Gesundheitsattest vorlegen? Sonst könnte ja jeder kommen, also wenn er krank wäre und würde sich schnell noch absichern, bevor er berufsunfähig wird.

    Falls du nach 5 Jahren berufsunfähig (<>krank) wirst, fällst du in die Mindestpension. Davor wird jedoch intensiv geprüft, ob du nicht doch teildienstfähig bist. Eventuell auch durch Versetzung. Bevor du aufs Sofa darfst, versucht der Staat, dir irgendwo einen Job im Archiv zu verschaffen. Für die Mindestpension musst du schon SEHR krank und wirklich berufsunfähig sein. Das willst du nicht wirklich.
    Falls du jedoch durch eine schwer wiegende Erkrankung - wie eine starke Krebserkrankung - nur noch zwischen Zuhause und Klinik pendelst, dann greift die Mindestpension. Das ist keine Hängematte, die man anstreben will.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Versicherung und Kapitalanlage auseinanderhalten ist wichtig.


    DU/BU-Versicherungen mildern die Folgen eines unwahrscheinlichen, aber existenzbedrohenden Vorfalls --> echte Versicherung.


    ETF und ähnliches dienen dem Kapitalaufbau (meinetwegen fürs Alter) und sind etwas völlig anderes.


    Mies wird halt die Kombination von Versicherung und Kapitalanlage, da sich wohl die meisten Kunden auf einen der beiden Aspekte mehr fixieren und diese Kombiprodukte ziemlich mies sind, wenn man nur einen der beiden Aspekte betrachtet. Darüber hinaus benutzen Versicherer die Kombi gerne, um eine Ausstiegshürde für das Versicherungsprodukt zu schaffen.

  • edit: Bei 3 Kindern lohnt sich wahrsch. auch Riester aufgrund der Zuschläge.

    Genau, aber nur für eines der beiden Elternteile, meist für den, der weniger verdient am meisten (gerade in Elternzeit habe ich 60 Euro eingezahlt und das 10fache an Zulagen bekommen, das hätte damals keine Verzinsung zu dem Zeitpunkt hergegeben).

  • Einmal Google.
    https://www.dbb.de/lexikon/the…/m/mindestversorgung.html


    <edit> Abgezogen davon wird der anrechenbare Anteil eines eventuell aus Angestelltenzeiten bestehenden Rentenanspruches. Diesen gibt es nicht "on top" </edit>

    Das wird aber nicht bei einer Dienstunfähig passieren, sondern lediglich bei Alterspension. Da man seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verliert, wenn man in den letzten 5 Jahren nicht mindestens drei Jahre den Pflichtbeitrag in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Da man die Mindestpension "erst" nach 5 Jahren im Beamtenstatus erhält und kaum jemand parallel Pflichtbeiträge einzahlt, bleibt hier nur die Pension. Im Alter kann sich das dann ändern.

  • Das wird aber nicht bei einer Dienstunfähig passieren, sondern lediglich bei Alterspension.

    Falls die Erkrankung nicht zu schwer wiegend ist, sollte dieser Zustand im Idealfall eintreten. Falls man vor der Altersgrenze eine Erwerbminderungsrente bekommt, wird diese jedoch ebenfalls auf das Mindestruhegehalt angerechnet.
    Der Dienstherr geht davon aus, dass du mit der Pension / dem Mindestruhegehalt "auskömmlich versorgt" bist.

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