Nur will man natürlich mit Ende 20 nicht auf die Rente hoffen und solange Aushalten. Es gibt noch ein paar Zwischenstufen.
Abgabe Beamtenstatus BW
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Ja, ich weiß, aber ich würde trotzdem gerne so antworten, wie ich das möchte. Denn in vielen Fällen kommt die Anschlussfrage, ob man dann jemals wieder Beamter werden kann.
Ich wollte dir auch nicht widersprechen, ich habe nur ergänzt, was das Zurückwechseln anbelangt. Die Probleme mit den Kosten als freiwillig gesetzlich Versicherter hat man nicht unbedingt auf dem Schirm.
Wenn es pauschale Beihilfe gibt, ist das aber zumindest abgemildert.
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Das Wort Mindestpension ist noch nicht gefallen.
Bedenke das Ende.
Pension derzeit 72%, Rente 48%.Pension vom letzten Gehalt
Rente vom Durchschnittsgehalt (?) oder sowas! Wobei ein Lehrkörper wahrscheinlich über diesen Wert kommt - verdient ja auch überdurchschnittlich - aber hat auch nicht so viele Jahre eingezahlt - zu kompliziert - dann doch lieber Pension.
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Zur Ausgangsfrage: Persönlich kenne ich zwei Lehrkräfte, die in BW die Entlassung aus dem Dienst gewählt haben, ein bzw. zwei Jahre als Angestellte gearbeitet haben und dann wieder in BW verbeamtet wurden.
In beiden Fällen war die Schulform GMS das Hauptproblem und beide unterrichten jetzt zufrieden an Gymnasien.
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Die Threadstarterin ist unglücklich und denkt halt, das Gras aufbder anderen Seite ist grüner.
Der Verzicht auf den Beamtenstatus bei Fortführung des Jobs ist zwar finanzieller Wahnsinn, aber wenn sie es will…
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Beim Wolfgang liest man die Haarfarbe raus.
Weiß und weise gesellen sich gerne.
Ich bin sehr froh darüber, dass ich damals aus dem Angestelltenverhältnis an der Privatschule noch ins staatliche Beamtenverhältnis wechseln konnte. Pension + Rente + Zusatzversorgung sind "auskömmlich". Auch die Versorgung durch Beihilfe und Privatversicherung lernt man zu schätzen, wenn im Alter die "Zipperlein" kommen. Wenn der Haus- oder Facharzt unsichere Diagnosen stellt, rufe ich in der Privatsprechstunde bei Professor Dr.Dr. Weissfastalles in der Uniklinik an und habe kurz darauf einen Termin. Das hat mir schon zwei unnötige OPs erspart, die eventuell verhängnisvoll geendet wären. Der Prof ist nicht darauf angewiesen, durch sein Skalpell das Krankenhausbudget aufzubessern.
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Das Wort Mindestpension ist noch nicht gefallen
Sehr richtig. Bein chronischer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit fällst du im Angestelltenstatus irgendwann auf Bürgergeldniveau. Als Beamter/Beamtin erhältst du um Einiges mehr als Mindestpension. Und weiterhin Beihilfe mit Privatpatientenstatus.
Anmerkung: Dass Privatpatienten bevorzugt behandelt werden, liegt nicht an den Privatpatienten oder an den Ärzten. Es liegt daran, dass die "Abrechnungsziffern" der Ärzte, nach denen diese honoriert werden, seit vielen Jahren nicht entsprechend der Kostensteigerung erhöht wurden. Das führt dazu, dass manche Fachärzte sogar aus der Kassenärztlichen Vereinigung ausgetreten sind und nur noch Privatpatienten behandeln - weil sie hier angemessen für ihre Leistung bezahlt werden. Viele Hausarztpraxen könnten ohne die Querfinanzierung durch Privatpatienten gar nicht mehr Kosten deckend arbeiten. So schaut's aus!
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