Morbus Bechterew - Rheuma

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich bin neu hier im Forum und wende mich mit einer konkreten Frage an Euch: Seit 18 Jahren im Schuldienst Baden-Württemberg,

    auf Lebenszeit verbeamtet, Lehrauftrag am Gymnasium, frage ich mich, ob man mit Rheuma/Morbus Bechterew evtl. in irgendeiner Form Entlastungen erwirken kann.

    Hat jemand von Euch/Ihnen Erfahrungen mit Rheuma im Schuldienst?


    Wie stellt man es an, die Krankheit offiziell anerkennen zu lassen und z. B. eine Schwerbehinderung zu beantragen?


    Es würde mir helfen, falls jemand mit konkreten Erfahrungen aus BW hier Tipps geben könnte.


    LG von Muchacho

  • Das zentrale Kriterium für fast jede gesundheitlich bedingte Entlastungsmöglichkeit ist ein festgestellter Grad der Behinderung. Dieser sollte bei mindestens 50% liegen, damit man als Schwerbeschädigten eingestuft werden kann, dann ergeben sich daraus automatisch eine Reihe von Entlastungen. Bei rheumatischen Erkrankungen ist dies Prinzipiell möglich, das Spektrum ist aber sehr breit - im Prinzip von 10% bis 100%, je nach schwere und sich daraus ergebenden Einschränkungen. Hier kann nur der behandelnde Arzt eine Einschätzung abgeben, der sollte auch der erste Ansprechpartner für den Antrag sein, weil er im Rahmen der Bearbeitung des Antrages sowieso gehört wird.


    Darüber hinaus gibt es bei sehr schweren Einschränkungen auch die Möglichkeit über dem Amtsarzt eine Teildienstfähigkeit feststellen zu lassen, die dann spezifischere und umfangreichere Entlastungen enthalten kann, das ist aber Schritt 2, wenn es für einen GdB50 nicht rein, dann wird es auch für eine Teildienstfähigkeit nicht reichen.

  • Stell den Antrag auf Schwerbehinderung, und sende keine ärztlichen Dokumente mit. So muss das Versorgungsamt diese selber einholen, da du ja die Adressen deiner behandelnden Ärzte angeben musst und wenn sie dann dabei einen Fehler machen oder sich nicht richtig informieren, kannst du erst recht einen Widerspruch gegen eine eventuelle Ablehnung des Gdb oder eine zu niedrige Einstufung einlegen. Indem du nach der Festlegung des Gdb eine Akteneinsicht erbittest, kannst du das feststellen. Ich würde mich außerdem von der Gewerkschaft beraten lassen. Wenn der Gdb nicht 50 beträgt, sondern zum Beispiel nur 20 oder 30 kannst du eine Gleichstellung erwirken, was aber wohl schwierig zu erreichen ist (deswegen Gewerkschaftsmitgliedchaft, damit diese den Widerspruch bzw die Gleichstellung begleitet und organisiert)

    Kontaktiere außerdem die Schwerbehindertenvertretung auf HPR oder BPRebene, erinnere mich nicht so genau. Die werden dir das schon sagen. Dort kannst du deinen Fall schildern und der Mensch wird dich vertraulich beraten.

  • Das hab ich noch vergessen zu erwähnen, und es wurde glaube ich auch schon angedeutet oder genannt, besprich natürlich mit allen Ärzten, die du auf dem Antrag angeben wirst, dass du einen G DB beantragen möchtest, damit sie das Ganze unterstützen. Facharzt wird dabei wohl „ernster“ genommen als Hausarzt. zumindest ist dies der Eindruck der Person, die für mich beim Rechtschutz der Gewerkschaft das Widerspruchsverfahren organisiert.

  • Widerspruch einlegen, kann man immer, das zu "provozieren" indem man erst mal absichtlich unvollständige Daten einreicht, halte ich für eine sehr zweifelhafte Methode, wenn man nicht gerade ein Interesse an einer langen Verfahrenszeit hat. Für einen Antrag auf Gleichstellung muss man mindestens 30% haben und auch dann sind die Chancen da gering.

    Der erste Schritt ist das Gespräch mit dem Arzt, der kann sagen, ob 50% zu erreichen sind oder ob das unrealistisch ist.

  • ich meinte nicht, dass man unvollständige Daten einreicht, sondern dass man das Versorgungsamt die ärztlichen Gutachten selbst anfordern lässt, so wie es der Antrag auch vorsieht. Manche Menschen raten da, gleich selbst Arztbriefe und so weiter beizulegen, das würde ich aber selber nicht machen. Sollte das Versorgungsamt dann aber nicht alle angegebenen Ärzte angeschrieben haben, dann wäre ein Widerspruch sicherlich fundiert

Werbung