Das nennt sich dann auf Juristendeutsch:
Rechtfertigender Pfkichtenwiderstreit
Rein interessehalber: wäre dieser tatsächlich in beide "Richtungen" gleich? Als könnte ich auch z.B. auch während meines eigenen Unterrichts angemessen Vertretungsstunden vorbereiten und nicht unterrichten? Oder wiegt doch mein eigener Unterricht mehr?