Unterrichtsausfall NRW

  • Das nennt sich dann auf Juristendeutsch:

    Rechtfertigender Pfkichtenwiderstreit

    Rein interessehalber: wäre dieser tatsächlich in beide "Richtungen" gleich? Als könnte ich auch z.B. auch während meines eigenen Unterrichts angemessen Vertretungsstunden vorbereiten und nicht unterrichten? Oder wiegt doch mein eigener Unterricht mehr?

  • Wobei zumindest bei uns die Kollegen, die vertreten müssen, frei in ihrer Fächerwahl sind, wenn kein Material zum selbständigen Arbeiten für die Schüler zur Verfügung steht.


    Ich schüttle dann oft eine Knobelstunde für Mathematik aus dem Ärmel, die ich natürlich vorher für den mehrfachen Gebrauch hineingesteckt habe. Einfach etwas, was man in mehreren Jahrgängen nutzen kann. Unterricht, der an die vorherige Stunden anknüpft, mache ich nur, wenn es sich bei Parallelklassen zufällig ergibt, es mit dem Fachkollegen bei geplanter Abwesenheit abgesprochen oder es eben ein längerfristiger Vertretungseinsatz ist,

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