A15 Abwägung

  • Dann erledigt man aber diese Aufgaben in der Freizeit, also unbezahlt. Das ist Karriere?

    Nein, das tut man nicht automatisch. Der TE hat ja bereits Abminderungsstunden für die Tätigkeiten, die er statt Unterricht ausübt. Teilzeit wäre weniger Unterricht für weniger Geld.


    Dass Karriere im Schuldienst nicht mit gigantischen Aufstiegschancen und Reichtum belohnt werden ist jedem klar, denke ich. Manche Leute haben aber Bock auf derlei Aufgaben, mehr Bock als im Verein Ehrenamt zu leisten und eben auch mehr Bock als auf Unterricht. Ist ja nicht für jeden anstrengend, weniger zu unterrichten und stattdessen mehr zu organisieren. Und wer schon 5 Abminderungsstunden hat, der sitzt nicht in Der Freizeit an der Arbeit, wenn er es nicht darauf anlegt.

  • Meint ihr wirklich, dass es nicht möglich ist mit A15 bei 75% Teilzeit auch nur 75% der Stunden zu arbeiten? Oder eine A15-Stelle zu zweit zu teilen?

    Also bei uns machen das 2/6 der erweiterten Schulleitung. Das geht auf jeden Fall, aber zur Wahrheit gehört wohl auch dazu, dass die A15-Aufgaben in der Regel zu den nur schwer teilbaren Aufgaben gehören. Bei mir ist das so gelöst, dass ich meine Aufgabe in einem tollen Team erledigen darf.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich gehe davon aus, dass der Threadersteller trotz Beförderungsamt und Vollzeit eine intensive/gute Beziehung zu dem Kind aufbauen kann. Er wird ja hoffentlich nicht 24/7 arbeiten müssen. Es gibt eben weniger me-time oder es ist eine us-time.

  • Meint ihr wirklich, dass es nicht möglich ist mit A15 bei 75% Teilzeit auch nur 75% der Stunden zu arbeiten? Oder eine A15-Stelle zu zweit zu teilen? Letzteres habe ich zumindest schon mal erlebt als ich selbst in Referendariat war.

    Selbstverständlich dürfen auch A15er Teilzeit arbeiten und damit (Achtung!) nur ihre Deputatsstunden anteilig reduzieren. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben sind i.d.R. unteilbare Aufgaben, deren Umfang auch nicht im Rahmen einer Teilzeitstelle mit reduziert werden, wie vielfach sogar explizit in den Stellenausschreibungen zu lesen ist. Das Teilen einer A15 Stelle ist so nicht vorgesehen. Es mag sein, dass ein Teilzeit-A15er durch eine normale Lehrkraft unterstützt wurde. Dass sich aber z.B. zwei 50%-Teilzeit-A15er eine A15-Stelle teilen, dürfte nicht vorkommen.

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    Selbstverständlich dürfen auch A15er Teilzeit arbeiten und damit (Achtung!) nur ihre Deputatsstunden anteilig reduzieren. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben sind i.d.R. unteilbare Aufgaben, deren Umfang auch nicht im Rahmen einer Teilzeitstelle mit reduziert werden, wie vielfach sogar explizit in den Stellenausschreibungen zu lesen ist. Das Teilen einer A15 Stelle ist so nicht vorgesehen. Es mag sein, dass ein Teilzeit-A15er durch eine normale Lehrkraft unterstützt wurde. Dass sich aber z.B. zwei 50%-Teilzeit-A15er eine A15-Stelle teilen, dürfte nicht vorkommen.

    Kann es auch nicht, was den Stellenkegel betrifft. Theoretisch könnten ja beide TZ-Kräfte jederzeit wieder auf volle Stelle gehen. Und dann?


    Angesichts der notwendigen Präsenzzeiten stelle ich mir das schwierig vor, die Arbeitszeit signifikant zu reduzieren.

  • Kann es auch nicht, was den Stellenkegel betrifft. Theoretisch könnten ja beide TZ-Kräfte jederzeit wieder auf volle Stelle gehen. Und dann?

    Genau darum geht es. Daher hatte mich sehr gewundert, dass AbgeordneteLehrkraft meinte, das schon einmal erlebt zu haben. Da habe ich genau aus den genannten Gründen erhebliche Zweifel.

  • Danke für die verschiedenen Ansichten - das nimmt ja ungeahnte Ausmaße an 😅


    Wenn meine Entlastungsstunden bleiben und ich auf TZ gehen würde, wäre ich kaum noch in der Schule (durch TZ würde ich auch eine Stunde Entlastung Schwerbehinderung verlieren - haben wir durchgerechnet, so dass ich besser mit Entlastungen statt TZ fahre, auch finanziell). Wie gesagt, die Mehrarbeit im Moment hält sich über das Jahr gesehen in Grenzen und ich bin eh strukturiert und dann effizient.


    Me-time wird und muss es gesundheitlich geben. Das weiß meine Frau seitdem wir zusammen sind und bei einer Sportart haben wir das auch zusammen. We-time wird es jede freie Sekunde geben, so bin ich nun mal als Familienmensch. Die "missing-time" hole ich mir durch Einsparungen in meinen Freizeitaktivitäten - das ist auch mal sinnvoll 😅 nach vielen Jahren wird es, mit Kind ja sowieso wieder, eine Umstellung von seeeeeeehr viel Freizeit zu mehr arbeiten. Aber das wird mir gut tun. Wenn die Entlastung bleibt und A15 drauf kommt, bin ich wahrscheinlich seit langer Zeit beruflich mal wieder ausgelastet und mutiere nicht zu einem 0815-Lehrer, wie es sie bei uns sehr viele gibt. Das ist für mich in Ordnung, aber nicht mein Ziel.

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    Mach, was Du für richtig hältst. Bei mir war das vor zehn Jahren mit der A15-Stelle nicht ansatzweise möglich. Ich bin über Umwege und ohne das gezielt geplant zu haben stv. SL geworden - "dazwischen" kam Kind Nr. 3. Vielleicht ist Dein angedachter Weg der richtige. Das wirst Du früher oder später wissen - und falls der Weg nicht richtig sein sollte, gibt es auch dann Alternativen.

  • Selbstverständlich dürfen auch A15er Teilzeit arbeiten und damit (Achtung!) nur ihre Deputatsstunden anteilig reduzieren. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben sind i.d.R. unteilbare Aufgaben, deren Umfang auch nicht im Rahmen einer Teilzeitstelle mit reduziert werden, wie vielfach sogar explizit in den Stellenausschreibungen zu lesen ist. Das Teilen einer A15 Stelle ist so nicht vorgesehen. Es mag sein, dass ein Teilzeit-A15er durch eine normale Lehrkraft unterstützt wurde. Dass sich aber z.B. zwei 50%-Teilzeit-A15er eine A15-Stelle teilen, dürfte nicht vorkommen.

    Das ist höchstrichterlich anders entschieden:

    Leitsatz:


    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden. Das bedeutet, dass der Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben erfolgen muss.

    Wie die Schule das mit ihrem Geschäftsverteilungsplan hinbekommt, ist deren Problem, aber üblicherweise "blockt" eine Teilzeit A15 Kraft, unabhängig von ihrer Quote die Stelle zu 100% im Stellenplan, d.h. die Stunden hochsetzen ist kein Problem, bei der Reduktion muss die Schulleitung schauen, wie sie die Aufgaben trotzdem verteilt bekommt.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich gehe davon aus, dass der Threadersteller trotz Beförderungsamt und Vollzeit eine intensive/gute Beziehung zu dem Kind aufbauen kann. Er wird ja hoffentlich nicht 24/7 arbeiten müssen. Es gibt eben weniger me-time oder es ist eine us-time.

    Der TE hat mehrfach erzählt, dass er in einer besondere Situation lebt und daher Sorge hat, eben nicht genug Zeit für das Kind zu haben.


    Aber offenbar hatte er sich ja schon entschieden, bevor es diesen Thread gab.

  • Das ist höchstrichterlich anders entschieden:

    Das von dir verlinkte Urteil - welches mir bekannt ist und ich häufig genug hier selbst zitiert hatte - steht zu meiner Aussage in keinerlei Widerspruch. Die Leitungsaufgaben gelten i.d.R. als unteilbare Aufgaben, die dann überproportional notwendige Ermäßigung von teilbaren Aufgaben zum Ausgleich der Teilzeitquote muss dann an anderer Stelle vorgenommen werden.

  • Das steht schon im Leitsatz anders, es gibt zwei Möglichkeiten, eine davon ist "bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist". Ein Beispiel dafür wäre zum Beispiel, dass ein Mittelstufenkoordinator (A15 Teilzeit 75%) noch einen A14er zur Unterstützung zugeteilt bekommt, während der Unterstufenkoordinator (A15 100%) das alleine machen darf. Oder du gibst jemandem direkt einen "kleineren" Bereich, ich hab z.B. schon einmal "Lehrmittelverwaltung und Schülerbücherei" als A15 Stelle für eine Kollegin auf 50% Teilzeit gesehen. Als sie aufgestockt hat, ist ihr die Digitalisierung zugeschlagen worden (war vor Corona - Die arme Frau... :P).

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Auch das hatte ich oben bereits beschrieben, dass in der Praxis oft eine normale Lehrkraft zur Unterstützung mit zugeordnet wird.

  • Das steht schon im Leitsatz anders....

    Ergänzung: Nein, das steht dort nicht bereits im Leitsatz anders. Dieser sieht neben der von dir benannten Möglichkeit eben auch die zweite vor:

    Zitat

    Das bedeutet, dass der Teilzeitquote entweder bei der Übertragung von Funktionstätigkeiten Rechnung zu tragen ist oder ein zeitlicher Ausgleich durch entsprechend geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben erfolgen muss.


    Zumindest für NDS kann ich aussagen, dass sich das Bundesland hier ganz klar für die zweite Option entschieden hat. Im Schulverwaltungsblatt lässt sich jeden Monat erneut folgender Passus bei den Stellenausschreibungen lesen:


    Zitat von Schulverwaltungsblatt NDS - Stellenausschreibungen Vorbemerkungen


    4. Die zu besetzenden Stellen sind grundsätzlich teilzeitgeeignet. Bei Funktionsstellen kann durch Teilzeitbeschäftigung nur

    die Unterrichtsverpflichtung, nicht die Funktionstätigkeit, ermäßigt werden

  • Doch. Klar, geht das. Wer sagt denn, dass es nicht geht? Wovon ich abrate: auf 75% reduzieren, aber 100% arbeiten.

    Anders kann es auch gar nicht sein. Egal ob A12 oder A16. In Teilzeit reduzieren sich die 41h eben entsprechend. Unteilbare Aufgaben hin oder her.

  • Das ist so geschrieben falsch. Nur weil sich kleine Kinder an etwas nicht erinnern, bedeutet es natürlich nicht, dass es sie nicht am entscheidendsten prägen würde.


    Aber klar, die Entwicklung eines Kindes kann grundsätzlich auch eine andere Bezugsperson begleiten.

    ich find nicht, dass das falsch geschrieben ist. sind doch zwei verschiedene Sachen. dass die Zeit prägend ist für Entwicklung sprech ich ja garnicht ab, nur dass es unbedingt der eigene Vater sein muss, der prägt. wie gesagt, ich habe in ähnlicher Situation anders entschieden und möchte um nichts in der Welt die ersten drei Jahre meiner Kinder verpasst haben - wir haben beide entgegen unserer Pläne deutlich Stunden reduziert. aber das heisst ja nicht, dass man dann das Kind direkt total verkorkst.


    unabhängig davon find immernoch das erste Lebensjahr ziemlich kräftezehrend - selbst bei pflegeleichten Kindern und wenn man nichts damit zu tun hat, außer man wohnt in einer anderen Wohnung. und auch das erste Jahr A15 wird anstrengend sein. scheint mir einfach ne ungünstige Kombi zu sein.

  • Nur weil ein Bundesland etwas macht, heißt das nicht dass das rechtmäßig ist. In NRW wird regelmäßig parallele Beaufsichtigung von zwei Lerngruppen angeordnet in Berlin wissen würden die Kollegen aufgefordert ihre Fahrtkosten selbst zu tragen, weil man sonst ja nicht fahren könnte. Ist beides höchstrichterlich anders entschieden und man hofft halt auf ein paar Doofe, die das dann trotzdem machen. Mit Teilzeit im Lehrerberuf und einer gewissen Klagefreude wäre sicherlich einiges rauszuholen, nicht nur in Bezug auf Funktionsstellen, auch was Konferenzen, Klassenfahrten, Klassenleitungen und ähnlichen Spaß angeht. Wird in Niedersachsen denn dann auch systematisch entsprechender Ausgleich im Deputat gewährt? Und, viel wichtiger: in welchem Bundesland ist der Threadersteller?

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Diese Diskussion haben wir ja auch schon vor ein paar Jahren geführt. Ich denke, an den Parametern hat sich nichts geändert.

    Nein, das haben wir nicht. Die Voraussetzungen des TE sind fundamental andere als die anderer User.


    Solange der TE weiß, worauf er sich einlässt, kann man ihm nur alles Gute und viel Glück bei seinem Vorhaben wünschen.

    Das auf jeden Fall.

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