Lehrertauschverfahren

  • Moin

    Ich bin im 3. Anlauf des Lehrertauschverfahrens, ich möchte als verbeamtete Lehrkraft von Hamburg nach Schleswig-Holstein wechseln.

    Die Freigabe erhalte ich problemlos, nur der Wechsel klappte bisher durch SH nie.

    Nun sind wir in meiner Elternzeit bereits zur Familie nach SH gezogen und werden auch definitiv hier oben bleiben.


    Gibt es jemanden, der Erfahrungen teilen kann? An wen außer den Behörden kann ich mich wenden? Welche Möglichkeiten habe ich zusätzlich zum Antrag und Warten? Hat man nach einer gewissen Wartezeit einen "Anspruch" auf Aufnahme im Bundesland?


    Liebe Grüße

  • An wen außer den Behörden kann ich mich wenden? Welche Möglichkeiten habe ich zusätzlich zum Antrag und Warten?

    • Viel kommunizieren, mit allen Beteiligten:
    1. Schulleitungen (abgebende und potentiell aufnehmende Schulen; hier Initiativbewerbungen im Sinne von "Hallo, mich gibts, ich wär toll für deine Schule")
    2. beteiligte Personalräte im abgebenden und aufnehmenden Bundesland; öPRs der abgebenden und potentiell aufnehmenden Schulen, damit die bei Bedarf auf die Schulleitungen bzgl. Freigaben und Interesse einwirken; übergeordnete PRs, die bei Versetzungen im Ländertausch in der Mitbestimmung sind
    3. Dezernenten im abgebenden und in potentiell aufnehmenden Schulamtsbezirken, um auf Freigabe zu drängen und um Bedarfe an Schulen herauszufinden, um potentiell aufnehmende Schulen zu identifizieren (siehe: Kontakt zu Schulleitungen / öPRs)
    • Bewerbung nicht nur im Ländertausch, sondern mit Freigabeerklärung auch direkt im Stellenvergabeverfahren des aufnemhmenden Bundeslandes (sofern dies in den beiden Bundesländern vorgesehen ist)
    • direkte Bewerbung auf Beförderungsstellen

    Es ist unfassbar aufwändig und kostet viel Zeit, aber erhöht die Chancen im sehr intransparenten Ländertausch deutlich.

    Hat man nach einer gewissen Wartezeit einen "Anspruch" auf Aufnahme im Bundesland?

    Natürlich nicht. Du bist im Dienstverhältnis mit deinem Bundesland, der Dienstherr dort hat für dich eine Fürsorgepflicht, also kann man evtl. mit Verweis auf die einschlägigen KMK Bestimmung hier ein wenig Druck machen, wenn die Freigabe dauerhaft verwehrt wird. Aber das aufnehmende Bundesland hat mit dir ganz buchstäblich "keinen Vertrag", d.h. es besteht für das aufnehmende Bundesland keinerleich Verpflichtung, hier Ansprüchen gerecht zu werden. Das klingt hart, ist aber leider so.

  • Hallo WillG,

    vielen lieben Dank für die vielen Infos. Durch das Mitlesen bekommt man zumindest noch weitere Einblicke. Wie schnell erfährt man eigentlich nach Antragsstellung über seine Freigabe? Erfährt man dies erst im April? Mir ist bewusst, dass eine Freigabe natürlich nicht bedeutet dass der Tausch funktioniert.

    Vielen lieben Dank und liebe Grüße

  • Danke für die Informationen, es ist sehr schwer, sich zurechtzufinden.

    Mein Mann hat hier oben in SH eine wichtige Leitungsstelle bekommen (er ist auch Beamter, nun A15). Wir haben außerdem eine einjährige Tochter, die ich betreue.

    Dementsprechend ist es mir schlichtweg nicht möglich, in einem anderen Bundesland zu arbeiten.

    All das habe ich natürlich angegeben...trotzdem alles ohne Erfolg.

    SH nimmt seit Jahren nicht auf, zumindest nicht hier, wo ich bin. Mit den Schulen bin ich schon lange im Gespräch.

    Es muss doch mehr Wege geben...

    Und meine Planstelle in Hamburg verkümmert...es ist ein verrücktes System.

  • Gibt's Privatschul-/Ersatzschulkontakte in SH?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Es muss doch mehr Wege geben...

    Schau mal hier:

  • Hallo Melethil.


    Leider kann ich dir keine weiterführenden Hinweise geben, zumal ich selbst auch WillGs Tipps zum Umgang mit dem Ländertauschverfahren "aufsauge". Ich sitze nämlich im selben Boot wie du, auch wenn es bei mir gerade durch Mutterschutz bzw. Elternzeit eine Unterbrechung der Versetzungsversuche gibt.

    Bei mir soll es von NRW nach Niedersachsen gehen. Bisher habe ich schon zwei Anträge im Ländertauschverfahren (kurz: LTV) gestellt. Beide wurden abgelehnt bzw. soweit ich verstanden habe, die Freigabe verweigert. Nun erwarte ich in nächster Zeit Nachwuchs und werde danach ein Jahr in Elternzeit verbringen. Während der Elternzeit werden wir bereits an unseren neuen Wohnort in Niedersachsen ziehen. In dieser Zeit werde ich einen weiteren Antrag im LTV stellen, der es mir bei Erfolg erlauben soll, dort nach Ende der Elternzeit zu arbeiten.

    Wenn das nicht klappt, ist bei mir die Situation deutlich unbequemer als bei dir, da wir auf mein Gehalt angewiesen sind. Es ist also keine Option, die Elternzeit zu verlängern. Was ich dann tun werde, weiß ich noch nicht. Aber dauerhaft von meiner Familie getrennt zu leben und sie nur am Wochenende zu sehen, ist für mich nicht denkbar.


    Mit meinem Beitrag beziehe ich mich übrigens nicht nur aufs LTV - auch wenn ich immerzu davon spreche -, sondern auch auf die Möglichkeit der Neubewerbung im aufnehmenden Bundesland nach Freigabe durch das abgebende Bundesland. Hier besteht aber oft noch die Schwierigkeit der Übernahme von Erfahrungsstufen etc. In diesem Kontext ist es, wie ich in meinen bisherigen Gesprächen mit offiziellen Stellen erfuhr, oft noch schwieriger eine Freigabe des abgebenden Bundeslandes zu erwirken, da dieses im Gegenzug nun mal keinen Ersatz erhält.
    Die fünfjährige Maximal-Wartezeit bis zur Freigabe, wie es sie zumindest in NRW gibt, halte ich übrigens unter Gesichtspunkten der Familienzusammenführung wie in deinem und meinem Fall bei Distanzen wie dir (<100km?) und mir (<300km) für nicht zumutbar.


    Ich schreibe dies hier einerseits, um dir zu zeigen, dass du nicht allein in deiner Situation bist. Vielleicht besteht da Interesse an Austausch. Andererseits schreibe ich hier aber auch, um das Thema "am Leben zu erhalten".
    Zwar ist mir bewusst, dass mit der Verbeamtung viele Vorteile einhergehen. Es ist mir aber schleierhaft, wie es im 21. Jahrhundert sein kann, dass dieses System Familien buchstäblich auseinanderzureißen vermag. So nach dem Motto "friss" (ergo: Beamter bleiben und den Zustand "ertragen") oder stirb (Verbeamtung aufgeben als last way out).
    Nicht jedes Bundesland (z.B. Niedersachsen wie in meinem Fall) verbeamtet noch einmal nach eigener Entlassung aus dem Dienst in einem anderen Bundesland, genauso wenig ist die Wiederverbeamtung nach der Aufgabe des Beamtenstatus grundsätzlich eine sichere Sache.


    Mir liegt daran, das Thema hier im Forum vielleicht etwas bekannter und größer zu machen. Zwar waren mir vor meiner Verbeamtung diese Bedingungen bewusst; jedoch hielt ich einen Wechsel unter Bedingungen wie deinen (Kind, Familienzusammenführung) praktisch für einen der Kategorie 95%. Auf der Website der GEW (HIER) findet sich sogar ein Fall (Familienzusammenführung, Kind und zu pflegender Angehöriger), bei dem ich von einer 100%-Quote im Falle eines Versetzungsantrags ausgegangen wäre. Aber selbst da wird gemauert.

    Es kann doch nicht sein, dass man bei all den Argumenten nicht gehen gelassen wird. Ich finde das "unmenschlich", dass einem im Zweifel nur die dauerhafte Beurlaubung (wie in deinem Fall, wenn man es sich leisten kann) oder die ultima ratio, das eigene Entlassen aus dem Beamtenverhältnis, bleibt.

    Möglicherweise gelingt es, durch das Immer-wieder-Hervorholen des Themas ihm mehr Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. In meinem schulischen Umfeld kennt sich damit auch kaum jemand aus, das LTV gilt als Rarität und selbstverständlich gehen alle davon aus, "das klappt schon".

    Auf jeder Ebene (Schule, Schulamt, Personalvertretungen und Bezirksregierungen) sollte dieses Thema bekannter werden. Nur so können Geschichten/Lebensläufe wie unsere präsent werden und Beachtung geschenkt bekommen.

    Nicht zu vergessen ist auch, dass dieses antiquierte System des LTV (intransparent, wie WillG es an mehreren Stellen bezeichnet hat) sicherlich eine abschreckende Wirkung auf junge Leute haben wird, die in Betracht ziehen, LuL zu werden. Würde ich so etwas wie deine Geschichte lesen, wäre das bei mir als junge Studierende auf jeden Fall so. Und die jungen Leute heutzutage lieben ihre Flexibilität. Hier stellt sich doch arg die Frage, ob dieses System nicht einmal überdacht und deutlich transparenter gemacht werden sollte.


    Man liest sich hoffentlich.
    Viele Grüße

  • Zwar ist mir bewusst, dass mit der Verbeamtung viele Vorteile einhergehen. Es ist mir aber schleierhaft, wie es im 21. Jahrhundert sein kann, dass dieses System Familien buchstäblich auseinanderzureißen vermag. So nach dem Motto "friss" (ergo: Beamter bleiben und den Zustand "ertragen") oder stirb (Verbeamtung aufgeben als last way out).

    Ich kann den Frust sehr gut verstehen. Und ja, das Verfahren ist maximal intransparent und nicht planbar. Mein eigener Wechsel vor vielen Jahren hat übrigens ganz ohne "harte" Faktoren wie Familienzusammenführung funktioniert; ich wollte einfach woanders arbeiten. Gerade deshalb gehe ich davon aus, dass man viel erreichen kann, wenn man eben auf allen Ebenen und auf allen Wegen immer wieder in Kontakt tritt und versucht, die an der Entscheidung beteiligten auf seine Seite zu bringen. So hat es bei mir geklappt, aber es kann natürlich auch sein, dass ich einfach nur Glück hatte.


    Zu dem obigen Zitat: Wie gesagt, ich kann diese Frust schon gut nachvollziehen. Man darf aber auch nicht vergessen, dass das gesamte Dienstverhältnis der Beamten auf dem Prinzip der Loyalität basiert. Der Dienstherr gibt uns all die Privilegien und Vorzüge, eben damit er auf unsere 100% Loyalität bauen kann. Das bedeutet, dass wir nicht streiken dürfen, und eben auch, dass er das letzte Wort hat, ob und wo er unsere Arbeitskraft braucht. Das mag veraltet sein, das kann man durchaus diskutieren, dann muss man im gleichen Atemzug aber fairerweise so weit gehen und das Beamtenwesen (zumindest für Lehrkräfte) insgesamt in Frage zu stellen.

    Das hilft euch nicht, aber vielleicht ist es ein wenig, sich nicht ganz so ausgeliefert zu fühlen.

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